Im Jahr 2015 beschäftigten wir uns selbstverständlich mit der magistratsweiten Besoldungsreform und ihren zahlreichen Risiken.

Deren Umsetzung ist ebenso offen, wie der Prozess der Organisations-Entwicklung der MAG ELF. Auf beide Themen werden wir daher auch im nächsten Jahr unser Augenmerk richten.

Gewaltübergriffe und Dienstunfälle

Wir bemühten uns um weitere Sensibilisierung für das Problem der Gewaltübergriffe, die bisweilen als Normalität gesehen werden. Niemand muss Gewalttaten ertragen, jeder Gewaltübergriff stellt einen Dienstunfall dar!

Leider wird die dienstgeberseitige Meldung aufwandsbedingt immer wieder unterlassen. Die dienstnehmerseitige, formlose, mündliche Meldung passiert zwar, wird jedoch nicht statistisch erfasst.

In diesem Zusammenhang regten wir erfolgreich zur Einführung eines stark vereinfachten Meldeformulars an, das in einer Minute ausgefüllt werden kann. In der Praxis wird sich zeigen, ob diese Möglichkeit angenommen wird und künftig verlässlichere Zahlen zu Gewaltübergriffen vorliegen werden.

Freiquartal-Staffellauf

Wiewohl Auszeiten als wichtiger Teil der work-life-balance gesehen werden, bringen sie auch Risiken mit sich. Bei der kurzen Auszeit eines Freiquartals war der Wechsel der Dienststelle und die damit verbundene Suche (während der Auszeit) als Hindernis genannt worden.

Daraufhin legte die KIV/UG dem Dezernat ein Konzept vor, das nach den drei Monaten eine Rückkehroption an die eigene Dienststelle und somit in das bekannte Team beinhaltete. Die Dienstgeberin gewinnt dabei ebenso, zumal die Einarbeitung an einer sonst neuen Dienststelle ausfällt.

So funktioniert es:

Eine Sozialpädagogin bzw. ein Sozialpädagoge trägt dabei sein gewünschtes Freiquartal eine Jahresliste ein. Sobald alle vier Quartale eines Jahres belegt sind, startet eine Art Staffellauf: eine Vertretung wird für das ganze Jahr eingestellt und „hüpft“ je Quartal in die Einrichtung der Kollegin bzw. des Kollegen im Freiquartal.

Beim Testlauf wurden noch kleinere Probleme erkannt und gelöst. Das Dezernat bewertete das Konzept bereits zu Beginn des Jahres positiv und gab grünes Licht für den regulären Betrieb.

Geringfügige Beschäftigung während Elternkarenz

Nach dem Vorbild einzelner anderer Magistratsabteilungen bemühten wir uns um die Einführung einer geringfügigen Beschäftigung während der Elternkarenz in unserem Bereich.

Seit einiger Zeit können diese Option auch Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in der MAG ELF im Ausmaß von höchstens 39 Stunden pro Monat nützen.

Die Rückmeldungen dazu waren positiv, es wurde unter anderem als vorbereitender Schritt zum Wiedereinstieg erlebt. Für Pension beziehungsweise Ruhestand schlugen wir das gleiche vor, es könnte demnächst starten.

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