Forderungen von Amnesty international an die Staats- und Regierungschefs der EU.

Auf der Suche nach Schutz und einem besseren Leben erreichten in den ersten acht Monaten des Jahres 2015 mehr als 350.000 Menschen die EU. Mehr als 244.000 Menschen trafen allein auf den griechischen Inseln ein, von denen beinahe 90Prozent aus den Staaten Syrien, Afghanistan und Irak stammen. Dieser bisher beispielslose Anzahl an Flüchtlingen ist das zwangsläufige Ergebnis der schlimmsten globalen Flüchtlingskrise seit dem Zweiten Weltkrieg, die zur Folge hat, dass weltweit etwa 60 Millionen Menschen auf der Flucht sind und 19,5 Millionen als Flüchtlinge ihr Heimatland verlassen mussten. Davon nehmen Entwicklungsländern mit 80Prozent den Großteil auf.

Anstatt einen fairen Anteil der Flüchtlinge aufzunehmen, haben die Staats- und Regierungschefs der EU ihr Hauptaugenmerk auf Grenzkontrollen gelegt, den Bau von Zäunen und das Heranziehen von Nachbarstaaten als ihre Grenzwächter. Nahezu 2800 Menschen haben in diesem Jahr auf der Suche nach Sicherheit in Europa bereits ihr Leben verloren. Und selbst wenn sie Europa erreichen, ist ihr Elend noch längst nicht vorbei, wie Amnesty International in Griechenland, Ungarn und weiteren Ländern dokumentiert hat. Dies darf so nicht weitergehen.

Eine abgestimmte Reaktion auf die Notsituation und eine radikale Erneuerung des scheiternden europäischen Asylsystems ist dringend nötig.

Amnesty International fordert die Staats- und Regierungschefs der EU daher zu Folgendem auf:

  1. Die Verhinderung von Todesopfern auf gefährlichen Fluchtrouten: Mehr sichere und legale Einreisemöglichkeiten für Flüchtlinge in die EU
  2. Die Sicherstellung von Einreisemöglichkeiten für Flüchtlinge, die die EU-Außengrenzen am Landweg erreichen
  3. Weniger Druck auf Staaten an der EU-Außengrenze: Unterstützung und Teilnahme an einem Umverteilungsprogramm für Notfälle.
  4. Das Ende der Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen
  5. Die signifikante Erhöhung der finanziellen, technischen und operativen Mittel, um die EU-Staaten an den Außengrenzen für die Aufnahme von Asylsuchenden und die Bearbeitung der Asylanträge auszustatten.
  6. Sicherstellung der Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge in der EU:
  7. Die Gewährleistung von Aufnahme- und Verfahrensstandards auf europäischer Ebene: Die Sicherstellung der sorgfältigen Umsetzung der EU-Asylvorschriften durch die Europäische Kommission.
  8. Die Abkehr von einer Liste „sicherer Herkunftsstaaten“
  9. Die Erhaltung der Seenotrettungskapazitäten an den wichtigsten Migrationsrouten in die EU.
  10. Die Unterstützung von Transitstaaten bei der Umsetzung von menschenrechtskonformen asyl- und migrationspolitischen Maßnahmen.
  11. Aufstockung der humanitären Hilfe für Flüchtlingskrisen außerhalb der EU.

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