Gesundes und stressfreies Gleiten in die Pension bei wertschätzender Wissensübergabe an die nächste ­MitarbeiterInnengeneration.

An die künftige Gestaltung von ­Arbeitszeit werden hohe Ansprüche gestellt. Um all diese Anforderungen in ein reibungslos funktionierendes System zu integrieren, sind durch­dachte und nachhaltige Arbeitszeitmodelle gefragt.

Die Arbeitszeitgestaltung sollte sich der jeweiligen Lebensphase indivi­duell anpassen und die privaten ­Interessen und Anforderungen an die Lebensgestaltung mit den beruflichen Erfordernissen verbinden. Insbeson­dere die Erhaltung und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit älter werdender Arbeitnehmer­Innen müssen zu zentralen gesellschaftlichen und ­betrieblichen Themen werden. Dabei ist es nicht ­damit getan, die Dauer der aktuellen Berufsfähigkeit zu verlängern, es ist vielmehr ein grundsätzlich neues ­Denken für eine andere berufliche Lebens- und Arbeitslaufbahn erforderlich.

Altersteilzeit soll älteren Mitarbei­terInnen einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand/Pension ermöglichen und gleichzeitig Anreize schaffen, die freiwerdenden Arbeitsplätze neu zu ­besetzen.

Zwei Varianten der Altersteilzeit sollen bei der Stadt Wien für alle MitarbeiterInnen möglich sein:

  • Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit (auch Gleichverteilungsmodell genannt) reduzieren die MitarbeiterInnen über den ganzen Zeitraum der Altersteilzeit die ­Arbeitszeit auf die Hälfte der ­ursprünglichen ­Arbeitszeit.
  • Die neuere und heute fast ausschließlich genutzte Form der ­Altersteilzeit ist das Blockmodell. Hierbei wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Beschäftigungsphasen unterteilt.
    In der ersten, sogenannten ­Arbeitsphase bleibt die wöchent­liche Arbeitszeit ­ungekürzt. In der zweiten Phase, der Freistellungsphase, werden die ArbeitnehmerInnen von der ­Arbeitsleistung freigestellt. Über die Gesamtdauer ergibt sich also auch hier eine Reduzierung der ­Arbeitszeit.

Die Rahmenbedingungen sollen analog zur Privatwirtschaft übernommen werden.

  • Dabei wird die Arbeitszeit um bis zu 60 Prozent verringert, aber ausbezahlt werden weiterhin bis zu 80 Prozent des bisherigen Einkommens.
  • Die Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung werden von der Dienstgeberin in der bisherigen Höhe weiter ­bezahlt, d.h. keine dieser Ansprüche geht verloren.
  • Die Verringerung der Arbeitszeit hat auf die Höhe der Abfertigung keine Auswirkungen.

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