Arbeitszeitkonten klingen auf den ersten Blick sehr gut und positiv für die ArbeitnehmerInnen.

Wirft man aber einen zweiten Blick und dritten Blick darauf, sieht es schon etwas anders aus.

Ungleichbehandlungen

Meiner Meinung nach kommt es dadurch zu Ungleichbehandlungen von verschiedenen ArbeitnehmerInnen, denn es gibt Arbeitsplätze – und da sind die unterschiedlichsten Berufsgruppen davon betroffen – wo es einfach nicht möglich ist, Überstunden zu leisten und wo also auch nichts auf ein Zeitsparkonto eingezahlt werden kann.

Auch bei Frauen und Männern

ist eine Ungleichbehandlung gegeben, denn Frauen sind immer noch diejenigen, die die Kinderbetreuung übernehmen und oftmals Teilzeit arbeiten und somit keine Überstunden leisten können. Ebenso verhält es sich bei AlleinerzieherInnen, wobei hier Frauen und Männer, wenn Männer auch nur zu einem geringen Prozentsatz, betroffen sind.

Es ist also eine Ungleichbehandlung, wenn die Bedingungen eines Arbeitszeitkontos nicht für alle DienstnehmerInnen gleich sind.

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