Ein sich über Jahrzehnte schleppendes Projekt kommt nun der Umsetzung näher: Ein Berufsgesetz für Soziale Arbeit.

Kurz vor dem Sommer hat die rot-grüne Wiener Stadtregierung einen Gesetzestext, der die Berufsberechtigung für Sozialarbeit und Sozial­pädagogik (sowie Sozialarbeits­wissenschafterInnen) umfasst, ­präsentiert. Ziel ist eine bundesweite einheitliche Regelung.

Der Text wurde von einer Expert­Innengruppe des Berufsverbandes (OBDS) gemeinsam mit SozialpädagogInnen und Barbara Bittner von der Fachhochschule Wien mit juristischer Unterstützung verfasst. Aber leider an den Landesorganisationen und der Basis vorbei. Jetzt soll er doch noch breit diskutiert werden. Ob eingebrachte Änderungen angenommen werden wird sich zeigen.

Grundsätzlich begrüßen wir den Entwurf, obwohl er doch – noch? – Mängel aufweist. Er legt sich viel zu wenig fest, ist in wesentlichen Punkten vage, wo er Schutz und Klarheit bieten sollte.

  • Wo gehört Soziale Arbeit ­unabdingbar von Fachleuten gemacht?
  • Auf welchen Inhalt dürfen sich diese berufen, um sich vor den oft kontraproduktiv wirkenden Anforderungen seitens der ­Fördergeber zu schützen?
  • Aber auch: Welche zwingende Verwendung hat der Master für soziale Arbeit, der vom Verband als Ausbildungsziel durchgesetzt wurde?

Auch seitens der AUGE/UG und der KIV/UG haben wir zu einer Rückmeldeschleife aufgerufen, um konstruktiv und inhaltlich an der Umsetzung des Gesetzes und der Behebung der Mängel mitzuwirken.

Weil wir der Meinung sind, dass es unbedingt ein Berufsgesetz braucht und die realistische Chance einer – bestenfalls bundesweiten – ­Umsetzung unbedingt genutzt ­werden sollte.

Quelle: Die Alternative

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