Die Stadtregierung (SPÖ) will die Gemeinde Wien von ihren Spitälern enteignen und diese in privatrechtliche Kapitalgesellschaften verwandeln.

Einen Großteil der Daseinsvorsorge hat der Gemeinderat in den letzten Jahrzehnten in privatrechtliche Kapitalgesellschaften umgewandelt. Dies mit dem ambitionierten Ziel, dass sie im Laufe der Zeit für die Anteilsinhaber, Dividenden erwirtschaften, was ja das Wesen einer Kapitalgesellschaft ist.

Nun soll auch das Spitalswesen

diesem Wirtschaftskonzept folgen und für das Dividendensystem fit gemacht werden. Die Spitäler müssen dahingehend ihre Leistungen ausrichten, um Dividenden für die künftigen Anteilsinhaber zu erwirtschaften. Die Behauptung der Stadtregierung, es ändere sich dabei nichts in der Gesundheits­versorgung und es bleibe alles wie es ist, diese Behauptung widerspricht den Erfahrungen mit Privatisierungen.

Es werden wahrscheinlich wie bei den vergangenen Ausgliederungen, die dazu erforderlichen Umstrukturierungen schöngeredet und die Nachteile verschleiert.

Verschleierungen machen es natürlich nicht einfacher, die Widersprüche sichtbar zu machen. Dennoch sollten wir uns die Zeit nehmen und die Ausgliederungen in ihrer demokratischen und sozialen Tragweite hinterfragen. Nur so können wir erkennen, wie sich die Gemeinde entdemokratisiert, wenn ihrer Finanzhoheit in den Bereichen der Daseinsvorsorge in Kapitalgesellschaften ausgegliedert wird.

Das Gesundheitswesen ist ein Bestandteil des gesellschaftlichen Reichtums

Der Weg von einer gemeinschaftlichen Einrichtung zu einer privatrechtlichen Handelsgesellschaft, wir sprechen hier vom Gesundheitswesen, ist kein alltäglicher Spaziergang.

Es geht immerhin um den gesellschaftlichen Reichtum, der von der Gemeinde zu privatrechtlichem Eigentum Umstrukturiert werden soll; zu einem Dividenden bzw. Profitsystem, das auf Basis einer Kapitalgesellschaft den Reichtum der Anteilsinhaber vermehrt.

Genau diesen Umwandlungsprozess werden wir uns Punkt für Punkt, auf einer verständliche Weise, anschauen.

Von einer kommunalen Einrichtung zu einer privaten Rechtsperson

Ausgliederungen von gesellschaftlichen Einrichtungen sind schon längst zur Routinearbeit der Stadtregierungen geworden. Über viele dieser Ausgliederungen wurde zwar berichtet, diese aber von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen.

Derzeit diskutiert die Führungsspitze des Gemeinderats eventuell das Spitalswesen in selbständige Kapitalgesellschaften auszugliedern.

Obwohl die Ausgliederung des Spitalswesens noch keine beschlossene Sache ist, nehmen wir dies als gegeben an.

Wie wir schon erfahren haben, ist die Ausgliederung der Budgethoheit nichts anderes als eine Form der Enteignung.

Dieser Umwandlungsprozess wird in 3 juristischen Schritten vollzogen. Es ist ein Prozess, indem der gesellschaftliche Reichtum in privates Handelskapital verwandelt wird.

  1. Die Budgethoheit, Personal und Liegenschaft wird aus dem Gemeindeeigentum ausgegliedert.
  2. Die Budgethoheit, Personal und Liegenschaft wird als künftiges Handelskapital in die zu privatisierende Körperschaft eingegliedert.
  3. Mit der Gründung einer Kapitalgesellschaft wird die privatisierte Körperschaft in eine Rechtsperson umgewandelt. Es ist ein juristischer Akt, der eine Einrichtung mit allen dazugehörenden Einrichtungen in eine „menschliche“ Rechtsperson verwandelt, die als Person zugleich Privateigentümer ihrer Einrichtungen ist. Damit gilt das Unternehmen als eine selbständige juristische Persönlichkeit.

Diese zweischneidige Eigenschaft, einerseits Handelsware und andererseits als Rechtsperson mit den Menschen gleichgestellt zu sein, ermöglicht jedem Investor sich als Anteilsinhaber bei dieser Rechtsperson, mittels Aktien bzw. Kapital einzukaufen.

Nachdem die Spitäler in Rechtspersonen verwandelt wurden, sind sie von juristischem Standpunkt aus keine betreuende Gesundheitseinrichtung der Gemeinde mehr. Sie sind selbständige Kapitalgesellschaften, die auf Basis von Dividenden, Handel mit der Gesundheit betreiben.

Allerdings sind die in Handelsgesellschaften verwandelten Einrichtungen an den Kapitalmärkten auch selbst Handelswaren. Sie können am Kapitalmarkt zu jeder Zeit – wie jede andere Handelsware – als Ware gehandelt werden.

Dies, liebe Leser, wäre das sachliche und zukünftige Ergebnis, wenn der Gemeinderat die Spitäler in selbständige, also in private, Kapitalgesellschaften verwandelt.

Übrigens, im Punkt der juristischen Rechtsperson werden die Wähler/Innen der Wiener SPÖ für beschränkt gehalten, wenn die Parteispitze ihren Mitgliedern einredet:

„Ausgliederung hat nichts mit Privatisierung zu tun.“

Alte Textbausteine frisch aufgebacken

Ist einmal die Regierung soweit, dass sie gesellschaftliches Vermögen privatisiert, beginnt dazu das Blätterrauschen der Medien. Wie bei den vorhergehenden Privatisierungen begleiten sie die Geschehnisse.

Auch kommen wieder die gleichen und ähnlichen Textbausteine zum Vorschein, mit diesen sie bei den vergangenen Ausgliederungen die Meinungsbildung der Massen bearbeitet haben.

Man liest und hört die gleichen Sätze:

  • … die Kosten seien zu hoch;
  • es gäbe ein Sparpotenzial;
  • Entscheidungen dauern zu lange;
  • der Betrieb lasse sich nicht wirtschaftlich führen;
  • es fehle an Effizienz, Professionalität, Controlling usw.

Dazwischen suggerieren die Medien: die Probleme seien nur durch Ausgliederungen zu lösen.

Der philosophische Hintergrund

WTO (Welthandelsorganisation). Die Welthandelsorganisation, ist eine von den Interessen der Investoren und ihren Politikern eingerichtete, weltweit operierende Organisation, die keinen demokratischen Regeln unterliegt, die aber ihrerseits, die nationalen, vom Volk gewählten Parlamente bevormundet. Das heißt das Volk wählt zwar sein Parlament, aber das Parlament folgt den Interessen und Ideologien der WTO. Österreich ist am 01.01.1995 mit der Zustimmung aller Parlamentsfraktionen dieser Organisation beigetreten.

Das Privatisierungsabkommen mit der WTO

Die Mitgliedschaft zur WTO ist mit einem Abkommen verknüpft, in dem sich die Mitgliedstaaten verpflichten, sich der Wirtschaftsideologie der WTO zu unterwerfen. So sind sie verpflichtet, die Daseinsvorsorge aus den allgemeinen demokratischen Prozessen der Gemeinden auszugliedern und sie dem Handel an den Kapitalmärkten zu überlassen.

Im Groben betrachtet, spaltet das Wirtschaftskonzept der WTO die Menschheit in zwei große Lager. Das erste Lager 99% der Menschheit, bilden jene die keine Anteile an den Kapitalgesellschaften haben.

Die Beziehung der beiden Lager besteht in der Teilung der Arbeit. Das Lager, das keine Anteile an den Kapitalgesellschaften hat, produziert den gesellschaftlichen Reichtum, während die Anteilsinhaber über diesen Reichtum das Verfügungsrecht haben.

Die asoziale Tätigkeit der Berufspolitiker

Mit der bereits privatisierten Daseinsvorsorge wird auf dem Rücken der Bevölkerung Handel betrieben. Alleine in Österreich werden jährlich Millionenbeträge an Dividenden an die Anteilsinhaber ausgeschüttet, während sich z.B. die Energiekosten im Schnitt um 300% erhöht haben.

Selbst bürgerliche Ökonomen sind bereits dahintergekommen, dass die Ausgliederung der Daseinsvorsorge, in ihrer Wirkung asozial ist.

Ein Spitalswesen, das auf Dividenden bzw. auf die Ausschüttung von Profite organisiert ist, unterliegt dem ständigen Sachzwang die Gewinne zu maximieren. Wie diese Form der Daseinsvorsorge funktioniert, lässt sich sehr gut in den Vereinigten Staaten von Amerika studieren. Hier zeigt sich, dass ein großer Teil der Bevölkerung keinen Zugang zum Gesundheitssystem hat.

Schließlich ist es ein gewaltiger Unterschied, ob das Gesundheitswesen von der betroffenen Gemeinde auf demokratische Weise verwaltet wird oder ob es als Handelsware bloß den Profit und Dividenden der Anteilsinhaber dient.

Die Basis der Demokratie ist das Verfügungsrecht

Es gibt verschiedene Formen des Eigentums, Privat, Gemeinde, Stamm, Staats, Anteilseigentum usw. und dennoch haben alle einen gemeinsamen Nenner, das Verfügungsrecht. Entscheidend für alle sozialen oder asozialen Verhältnisse, in welche Form es erscheint, in gesellschaftlicher oder privater, in demokratischer oder diktatorischer, ist das Verfügungsrecht.

Das Verfügungsrecht über die Dinge, ist nicht nur für das Privateigentum, sondern auch für die Demokratie ein Bestandteil ihres Seins. Denn mit der Ausgliederung des gesellschaftlichen Reichtums, gliedert man auch das dazugehörende Entscheidungs- und Verfügungsrecht aus. Die Ausgliederung entmündigt die Gemeinde.

Demokratie hängt vom Besitz des gesellschaftlichen Reichtums ab. Aber durch die Enteignung der Gemeinde, verschwindet auch das Verfügungsrecht als ihre demokratische Grundlage. Denn wie soll Demokratie funktionieren, wenn die Finanzhoheit mit allen dazugehörenden Rechte sich im Privatbesitz der Kapitalgesellschaften befinden.

Eine nach den menschlichen Bedürfnissen ausgerichtete Demokratie wäre dann gegeben, wenn alle Menschen gleichberechtigt über den von allen produzierten Reichtümern verfügen.

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