Teile der staatlichen Leistungs­erstellung werden auf private Rechtsträger übertragen.

Große Ausgliederungen waren beispielsweise die Universitäten, das Arbeitsmarktservice (AMS), die Museen, die ­Statistik Austria oder die Buchhaltungsagentur.

Die Beweggründe für Ausgliederungen sind z.B. eine Investitions- und Finanzpolitik unter Vermeidung starrer haushaltsrechtlicher Bindungen, die Möglichkeit, Haftungsbeschränkungen in Anspruch zu nehmen, die Vermeidung strengerer kompetenzrechtlicher Bindungen und steuerliche Vorteile. Zumeist erfolgt eine Basisfinanzierung durch gedeckelte ­Zuschüsse der ausgliedernden Gebietskörperschaft.

Ausgliederungen sind formale, sogenannte Organisations-Privatisierungen. Die vorher vom Öffentlichen Dienstgeber geführten Dienststellen, Einrichtungen, Institutionen, Betriebe und Unter­nehmungen werden in eine privatrechtliche Organisationsform umgewandelt – in Unternehmen (Aktiengesellschaften, ­Gesellschaften mit beschränkter Haftung), Fonds oder Anstalten öffentlichen Rechts … Das hat Konsequenzen für das Management der ausgegliederten Unternehmen).

Die Beschäftigten dieser ausgegliederten Unternehmen werden nicht mehr in ­öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen angestellt.

Im Zuge der Privatisierung der Beschäftigungsverhältnisse ­werden durch bestehende und neue ­Kollektiv-Verträge und durch freie Betriebsverein­barungen verschiedene Kategorien von Beschäftigten geschaffen. Die Politik und das Management ­erwarten sich dadurch Einsparungen und Kürzungen beim Personal.

Es kommt zu einer Privatisierung der Verantwortung, der Entscheidungen und einer Einschränkung der politischen Kontrolle und Kompetenz der gewählten gesetzgebenden Körperschaften.

Stattdessen sollten aber die Beschäftigten der Stadt Wien die Chance bekommen, im Sinne der Wirtschaftlichkeit ­öffentlicher Dienst­leistungen arbeiten zu können – indem vernünftige Rahmen­bedingungen für die Arbeit innerhalb der Stadt Wien geschaffen werden, bürokratische Hindernisse und die unzähligen Vorgesetzten abgebaut und auch die budgetären Möglichkeiten so flexibel ­gestaltet werden, wie in den ausgegliederten Rechtsformen.

Die Wiener Stadtverfassung bietet einen genügend großen Rechtsrahmen, um auch öffentliche Dienste, Unternehmen und Betriebe innerhalb der Stadt Wien zu ­organisieren.

Wir fordern von der Politik, die Karten ­offen auf den Tisch zu legen:
Soll privatisiert werden, damit das Dienstrecht der Stadt Wien umgangen werden kann, ­damit schlechtere Löhne und Gehälter bezahlt werden können (zum Beispiel für Frauen im Dienst­leistungsbereich oder in den Kollektiv-­Verträgen der Wiener ­Linien), damit schamlos mit Ausschreibungen Lohndumping betrieben werden kann, damit immer mehr prekäre Beschäfti­gungs­verhältnisse möglich sind? Dann soll das auch offen ausgesprochen werden.

Wir fordern auch unsere ­Gewerkschaft auf, ihre ­Konferenzbeschlüsse gegen die Privatisierung und Ausgliederung ernst zu nehmen, und offensiv ­dagegen aufzutreten.

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