Im Zuge der Erarbeitung der Funktionsbewertung für die geplante Besoldungsreform 2017 wurde nunmehr von unserer Dienstgeberin auch Diskriminierungen bei der Entlohnung festgestellt.

Die von der KIV/UG oft kritisierte Besoldungsreform hat gegen jede Erwartung schnell auch positive Auswirkungen auf die schon im Dienststand befindlichen Bediensteten gezeitigt.

Jetzt ist unsere Dienstgeberin natürlich im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und Fürsorgepflicht gefordert, die entdeckten Diskriminierungen im Sinne der Bediensteten zu beseitigen.

Ein abstrahiertes Beispiel aus der Praxis:

In Abteilung X arbeiten drei Personen an exakt denselben Aufgabenstellungen. Die Unterschiede in den Arbeitsplatz-Beschreibungen und Anforderungsprofilen muss man mit der Lupe suchen und sind von nicht substantieller Bedeutung.

Die Zulagen, die Arbeitssaufträge und Methoden sind völlig austauchbar gleich. Ein Außenstehender könnte niemals erkennen, dass es bei den Arbeitsplätzen irgendeinen Unterschied gibt.

Von den Dreien befindet sich

  • Person A in der höchsten Dienstklasse (Einreihung und DP-Bewertung stimmen überein) und verdient brutto 5000 Euro.
  • Person B befindet sich auf einem basisbewerteten Dienstposten, ist auch so eingereiht und verdient 4000 Euro.
  • Die Person C verdient 3000 Euro, befindet sich auf dem am niedrigsten bewerteten DP und ist auch so eingereiht.

Seitens des Bewertungsteams und auch der inkriminierten Abteilung wird folgerichtig eine sachlich nicht gerechtfertigte, ungleiche Bezahlung festgestellt. Die nunmehr – quasi amtlich – festgestellte Diskriminierung sollte rasch rechtskonform behoben werden.

Unter Federführung der „Frankfurter-Senf-Gebäck“- Fraktion kann ein glorreiches Ergebnis erzielt werden:

  1. Ein Dienstposten, jener mit den 3000 Euro, wurde gestrichen.
  2. Die Arbeit des obigen Dienstpostens wird auf die restlichen zwei Personen aufgeteilt.
  3. Der Dienstposten mit den 4000 Euro bekommt 1000 Euro drauf. Aber nicht gleich, sondern erst nach drei Jahren Probezeit.

Dann gibt es zwei Jahre nur 70 Prozent Ausgleichzulage und nach den bald rasant vergangenen 7 bis 11 Jahren Gesamt-Wwartezeit erfolgt die Beförderung in die entsprechende Dienstklasse.

Natürlich gibt’s auch hier, selbst bei Vorliegen aller Voraussetzungen, keinen Rechtsanspruch. Diese behutsame, rücksichtsvolle Anhebung des Bezuges schützt natürlich die Person vor einer Überforderung beim Ausgeben des Geldes.

Ein voller Erfolg für das Verhandlungsteam der FSG:

  • Arbeitsplätze gestrichen
  • Mehrbelastung für die Verbleibenden
  • Diskriminierende, ungleiche Bezahlung auf Jahre gesichert.

Diese GRÖVTAZ (Größte Verhandlungstaktiker aller Zeiten)-Gewerkschafter sind laut Eigendefinition jene, die „die Kastanien aus dem Feuer holen“ und „wissen, wie man einen Arbeitskampf führt“.

Es ist die Zeit nicht mehr weit, wenn KollegInnen diese VertreterInnen händeringend ersuchen, ihnen nicht mehr zu helfen. Es wird dann die Zeit kommen, wo sich alle schon damit zufrieden zeigen, wenn diese ihnen nicht noch mehr schaden.

Das obige Beispiel ist natürlich nicht völlig aus der Luft gegriffen, sondern spielt sich gerade – mit andern Zahlen – im Magistrat ab.

Aus Sicht der KIV/UG

stellt diese Vorgangsweise kein tragfähiges Konzept für die Zukunft dar. Wenn die jahrelang Diskriminierten zur Beseitigung ebendieser Ungleichbehandlung selber Dienstposten und Budget anbieten müssen, nur um dann im Einzelfall bis zu 11 Jahre auf die endgültige Beförderung zu warten.

Die Bedenken und die Verbesserungsvorschläge hierzu lagen vor der Antragstellung am Tisch und sind auf taube Ohren gestoßen, beziehungsweise wirkungslos verhallt.

Über so viel Servilität und die Bereitschaft jeden Schmarrn als Verhandlungs­erfolg zu verkaufen, kann sich ein Dienstgeber nur freuen und die Hände reiben.

Nachtrag:

Das ständige Kritisieren der KIV/UG hat zumindest dazu geführt, dass es zum konkreten Fall nach einer Reflexions­phase zu weiteren Verhandlungen zwischen Dienstgeberin und der FSG kommen soll.

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