Irgendwie hängt ja doch alles zusammen.

Die größte Entlastung aller Zeiten – so wurde uns die Lohnsteuerreform 2016 verkauft. Das Plus an Euro auf dem Gehaltszettel ist jedoch kleiner als erwartet? Wie geht das?

Es könnte – vereinfacht gesagt – daran liegen, dass der Betrag auf der rechten Seite des Gehaltszettels recht hoch ist. Denn in der linken Spalte findet sich das Grundgehalt inklusive allgemeiner Dienstzulage – steuer- und sozialversicherungspflichtig. In der rechten Spalte finden sich u.a. die Nebengebühren (Zulagen, Taggeld, Überstunden etc.), in erklecklichem Ausmaß steuerbegünstigt und nur teilweise der Sozialversicherung unterliegend.

Was nichts anderes bedeutet, als dass sich ein Teil des Betrages auf der rechten Seite des Gehaltszettels niemals in der Alterspension oder in der Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld niederschlägt. Vereinfacht ausgedrückt: Es gibt jetzt mehr netto. Das freut die Beschäftigten. Später dafür mal weniger Pension bzw. Arbeitslosengeld. Das interessiert heute niemanden. Und die Arbeitgeberin spart obendrein bei den Lohnnebenkosten.

Für ein Kontrollorgan der Parkraumüberwachung im Schema IV, Verwendungsgruppe E1, Dienstklasse III, Gehaltsstufe 3 mit einer Überstundenleistung durchschnittlich einmal im Monat sieht die Rechnung wie folgt aus: Wäre das gesamte Bruttoeinkommen inklusive Nebengebühren lohnsteuerpflichtig, ergäbe sich im Falle von Arbeitslosigkeit ein Tagsatz von 33,80 Euro. Bei der momentanen IST-Berechnung liegt der Tagsatz bei nur 31,52 Euro. Macht pro Monat (31 Tage) eine satte Differenz von 70,68 Euro. Oder jährlich minus 832,20 Euro.

Ähnlich bei den jährlichen Gutschriften für das Pensionskonto: Hier beträgt die JÄHRLICHE Differenz 47,16 Euro, was im Monat 3,37 Euro entspricht. Abhängig von der jährlichen Aufwertungszahl, deren Höhe ja gerade wieder Gegenstand von Diskussionen ist (der Finanzminister spricht von „Anpassung“, was im Regelfall nichts anderes als eine Reduktion bedeutet) und einer Durchrechnung auf Lebenszeit (42 Jahre) inklusive Inflationsanpassung ein netter Betrag, der allerdings heute seriöserweise nicht prognostizierbar ist und auch nicht in Geldeinheiten bemessen werden kann.

Welche Nebengebühren sind nun pensionsanrechenbar?

Der Schlüssel dafür findet sich im RVZG-Wert, am Gehaltszettel links unten ausgewiesen. Für 2016 multipliziert man diesen mit 24,3732 (2015: 24,0604; 2014: 23,6419) und erhält jenen Bruttobetrag, für den Sozialversicherungs­abgaben anfallen. Und dieser ist im Regelfall geringer, als die Summe der Nach-Rückzahlungen der rechten Spalte.

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