Vorschlag für ein neues Berufsgesetz „Sozialarbeit / Sozialpädagogik / WissenschaftlerInnen der sozialen Arbeit“ wurde übergeben.

Die gesetzliche Absicherung der sozialen Arbeit mit einem Berufsgesetz Sozialarbeit / Sozial­pädagogik ist seit langem ein Wunsch. Versuche, eine zeitgemäße und einheitliche Regelung auf Bundesebene zu schaffen, sind bisher gescheitert. Ich selber habe seit 18 Jahren an den Versuchen zur Gesetzesrealisierung mitgearbeitet. 
Aus diesem Grund hat eine Arbeitsgruppe von SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen mit juristischer Unterstützung einen Vorschlag für ein neues Gesetz ausgearbeitet. Auch die WissenschaftlerInnen der sozialen Arbeit sind vom Gesetz erfasst.

Der neue Gesetzentwurf ist zunächst von alle ExpertInnen der sozialen Arbeit in Österreich abrufbar (E-Mail-Anforderung), damit in einer „Feed – Back Schleife“ der Text noch ergänzt und verbessert werden kann. Verbesserungsvorschläge kann man/frau an die dafür eigens eingerichtete E-Mail-Adresse bis 30. September 2015 übermittelt werden.

Bei einer Informationsveranstaltung am 23. September 2015 um 18 Uhr im Campus Wien 
(Anmeldung)
werden dann noch letzte offene Fragen diskutiert. Danach wird der endgültige Text der vom Land Wien der Bundesregierung übergeben. 
Unser Sozialminister Koll. Rudolf Hundstorfer hat zugesagt, mit den Bundesländern einen Kompetenzverzicht zu verhandeln, um das Gesetz als Bundesgesetz in Kraft setzen zu können.

Kurzpunktation

Und last but not least eine Kurzpunktation warum wir das Berufsgesetz brauchen:

  • Qualitätssicherung: Festlegung der Aus- und Fortbildungsstandards,
  • Disziplinarordnung: Disziplinargewalt eines Gremiums bei Nichteinhaltung von festgelegten Standards
  • Regelung der Verschwiegenheitspflicht, Ausnahmen von der Anzeigepflicht mit Festlegung der Konsultationspflicht
  • Entsprechung des Reglementierungserfordernisses: Voraussetzung für einen „tertiären Beruf“
  • Abbau der „Forschungsfremdbestimmung“,
  • Berufsschutz: Berufsfeldbeschreibung, Titelschutz, Abwehr der Existenzbedrohung durch Low-Level-Ausbildung; Laisierung, Sozialdumping
  • Berufsethik: Beschreibung der Berufsethik – Schutz vor „verordneten, der Berufsethik widersprechenden Arbeitsbedingungen“

Kosten:

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Berufsgesetz bestehende Arbeitsplätze von SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen absichert, aber keine zusätzlichen Lohnkosten im Bereich des Arbeitsmarktes in Österreich verursacht.

Internationaler Bezug: 


Der Europarat fordert in seiner Empfehlung vom 17. Jänner 2001 folgende Maßnahmen zu setzen: 2.a. Das Bereitstellen solider, rechtlicher Grundlagen für die Tätigkeit der SozialarbeiterInnen;

Fragen zum Thema an: DSA Georg Dimitz, +43664 101 00 43, E-Mail

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