Keine Beanstandung der Wiener Wahlbehörden.
Die Wiederholung der Bundespräsidentenwahl ist auf Pflichtverletzungen von Behördenorganen zurückzuführen.
Offenbar fehlte den Behörden in einigen Wahlbezirken völlig das Urteilsvermögen und das Unrechtsbewußtsein bei Missachtung wesentliches Bestimmungen der Wahlordnung.
Auffällig dabei ist, dass es in Wien keine einzige Mängelfestellung gab,
hingegen eine Häufung in Kärnten und der Steiermark.
Die nun notwendige Wiederholung der Stichwahl zur Wahl des Bundespräsidenten ist auf Gleichgültigkeit, Oberflächligkeit und Ignoranz beim Gesetzesvollzug zurückzuführen, aber keinesweg auf vorsätzliche Manipulationen, sondern einfach auf Schlamperei.
Als Wiener Gemeindebedienstete sind wir sehr froh darüber, dass es in unserem Bereich keine Beanstandungen gab und die vielen Kolleginnen und Kollegen in den Wahlkommissionen korrekt gerabeitet haben – nicht nur in Wahlkommissionen, sondern bei allen unseren dienstlichen Tätigkeiten!
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Leserbrief:
Lieber Gerhard Schwarz