… für die Einführung von „Arbeitszeitkonten“ sind im Regelungsbereich der Stadt Wien nicht (ausreichend) vorhanden.

Da vor allem im Zusammenhang mit der bereits im Regierungs­programm angekündigten Altersteilzeit von einer gleichzeitigen Einführung noch nicht näher definierter „Zeitkonten“ auszugehen ist, wird ein frühzeitiges Definieren von Grenzen aus gewerkschaftlicher Sicht unabdingbar sein.

Für den Fall, dass Zeitkonten eingerichtet werden,

ist besonders darauf zu achten, dass es zu keiner Verschlechterung bei der Personalausstattung kommt. Weder soll der Dienstgeberin die Möglichkeit zur Einsparung bei der Bezahlung von Überstunden eingeräumt werden, noch soll durch nicht-Nachbesetzen von „Zeitguthaben-Konsumenten“ (wie Freijahr) eine Verringerung der effektiv vorhandenen Leistungsstunden möglich sein.

Als Beispiel für ein mitarbeiterorientiertes Zeitkontensystem

wäre jenes der LehrerInnen zu nennen und in Anlehnung daran sind für uns folgende Eckpfeiler eine Mindestvoraussetzung:

  1. Verschiebung der Überstunden/Mehrleistungsstunden auf ein Zeitsparkonto (=Ansparen) nur auf Antrag der Bediensteten (kann nicht vom Dienstgeberin angeordnet werden).
  2. Verbrauch der Stunden vom Zeitsparkonto nur auf Antrag der Bediensteten (kann nicht durch Dienstgeberin angeordnet werden).
  3. Verbrauch als komplette Freistellung oder als Arbeitszeitreduktion möglich.
  4. Durch Verbrauch von Guthaben frei werdende Wochenstunden sind von neu aufgenommenen Bediensteten zu übernehmen.
  5. Zeitguthaben werden auf Antrag teilweise oder zur Gänze jederzeit ausbezahlt.

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