Gewerkschaft erfreut über EU-Parlaments-Bekenntnis gegen Wasserliberalisierung.

1.884.790 Stimmen dürfen nicht ungehört bleiben

Das Europäische Parlament (EP) hat am Dienstag über die Verankerung von Wasser als Menschenrecht abgestimmt und sich dafür ausgesprochen – für Thomas Kattnig, Bereichsleiter für Internationales, EU und Daseinsvorsorge in der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (GdG-KMSfB) sowie nationaler Koordinator der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist ein Menschenrecht – right2water“, ein voller Erfolg:

Das ist ein großer und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ich freue mich, dass sich das EP letztendlich hinter die BürgerInnen gestellt hat.

Kurz vor Antragsschluss hatten die Fraktionen der Konservativen und Christdemokraten (EVP) sowie die orthodoxen Konservativen einen Resolutionsantrag eingebracht, der die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative „Recht auf Wasser“ zum Scheitern hätte bringen sollen. Unverständlicherweise stimmten die ÖVP-Abgeordneten für diesen Antrag, der allerdings keine Mehrheit fand. Erst danach schwenkten sie schließlich auf die Linie zum Schutz der Wasserver- und -entsorgung um. Weiteres Detail am Rande: die NEOS-Abgeordnete Mlinar enthielt sich der Abstimmung.

Kattnig: „Jetzt ist die Europäische Kommission am Zug, Sie darf die von 1.884.790 EuropäerInnen unterzeichnete Bürgerinitiative nicht länger in irgendeiner Schublade verstauben lassen, sondern muss ein Gesetz auf den Weg bringen, das unsere Forderungen beinhaltet!“

Die erfolgreiche Bürgerinitiative ist genau vor zwei Jahren zu Ende gegangen und ebenso lange warten die InitiatorInnen jetzt schon darauf, dass die Kommission endlich einen Legislativvorschlag vorlegt. Die EBI beinhaltet drei wesentliche Forderungen, die auch das Europäische Parlament in ihrer Resolution an die Kommission übernommen hat: Alle EinwohnerInnen der EU sollen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung genießen, Wasserversorgung und Wasserwirtschaft sollen von der Liberalisierungsagenda ausgeschlossen werden und die EU soll ihre Bemühungen hinsichtlich eines universellen Zugangs zu Wasser und sanitärer Grundversorgung verstärken.

Wasserversorgung soll von Handelsabkommen ausgenommen werden

Zudem unterstreicht das Parlament, dass die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den Bereichen Produktion, Verteilung und Aufbereitung bei jeder künftigen Überarbeitung der Richtlinie über die Konzessionsvergabe von deren Anwendungsbereich ausgenommen werden sollen. Es betont weiters, dass die Besonderheit dieser Dienstleistungen es zwingend erforderlich macht, dass sie von allen Handelsabkommen ausgenommen werden sollten, die die EU zurzeit aushandelt oder deren Aushandlung sie plant.  

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen