Wir teilen die younion-Ablehnung der Gesundheits- und Krankenpflegegesetz-Novelle.

Seit Jahren drängen Gesundheitsministerium und Dienstgeberinnen im Gesundheitssektor auf die Novellierung der Gesundheits- und Krankenpflege.

Dieser Entwurf wurde bereits im Jahre 2015 ausgearbeitet und die KIV hat ihn am 12. Mai 2015 anläßlich des „Tages der Gesundheits- und Krankenpflege“ scharf kritisiert. Die Fachgruppenvereinigung für Gesundheitsberufe war ebenfalls dagegen.

Jetzt wurde dieser Entwurf dem Parlament vorgelegt. Es wäre jetzt höchste Zeit, den vorgelegten Entwurf zu abzulehnen, weil hinter diesem Vorhaben nichts anderes als eine massive Einsparung in unserem Bereich steht.

Gleiche Pflegetätigkeiten werden dann mit weniger ausgebildeten und unterbezahlten Personen durchgeführt! Geplant ist, Personen schon nach 2-jähriger Ausbildung mit einem Diplom und entsprechender Verantwortung zu versehen, aber lediglich mit dem Gehalt einer Pflegehelferin abzuspeisen.

Rund 75 Prozent des heutigen Pflegepersonals in einem Krankenhaus besteht aus diplomierten Fachkräften, die derzeit eine 3-jährige Ausbildung erhalten. Nach Inkrafttreten der Novelle könnte zukünftig die Mehrheit der Pflegekräfte nur noch eine zweijährige Ausbildung mit Diplom erhalten. Wenn es dem Gesetzgeber um die Qualitätssicherung geht, warum ersetzen sie die jetzigen 75 Prozent nicht mit einem Bachelorabschluss?

Wenn es um bessere Entlohnung geht, warum bekommen die zukünftig diplomierten Pflegekräfte nicht dasselbe Gehalt wie die derzeitig beschäftigten diplomierten Pflegekräfte?

Wir als KIV – Konsequente-Interessen-Vertretung ziehen mit der younion-Ablehnung mit.

Termin: Das Plenum am 15. September wird sich mit den Vor- und Nachteilen der Novelle beschäftigen.

Stellungnahme der younion

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