Hier findest du Informationen zum Thema Gewalt am Arbeitsplatz. Wenn du dringend mit jemandem reden möchtest, wende dich bitte an uns: 01 4000 838 65.

Was ist Gewalt am Arbeitsplatz?

Neben den bereits beschriebenen Belästigungen bzw. Mobbingmethoden gibt es für ArbeitnehmerInnen noch eine weitere Stufe: die unmittelbar körperliche Gewalt am Arbeitsplatz. Nach einer Studie sind rund 1,2 Prozent aller Erwerbstätigen körperlicher Gewalt an ihrem Arbeitsplatz oder in Ausübung ihres Dienstes ausgesetzt. Dazu gehören nicht nur die klassischen Außendienstler, sondern vermehrt auch jene KollegInnen, die im Innendienst arbeiten.

Physische Gewalt beginnt mit der Androhung, über dem Werfen von Gegenständen, Wegstoßen des Gegenübers, dem Bedrängen, Bespucken bzw. Einschränken der persönlichen Bewegungsfreiheit bis hin zur tatsächlich ausgeübten Gewalt – oftmals auch mit einer Waffe oder einem Gegenstand.

Körperliche Gewalt kann sowohl von Außen (KundInnen, PatientInnen), als auch innerbetrieblich betrieben werden, wobei die von Außenstehenden ausgeübte Gewalt überwiegt. Vor allem in Bereichen der öffentlichen Sicherheit, der Gesundheitsberufe, aber auch überall dort, wo es um das Durchsetzen staatlicher Gewalt (Exekutor, Parkraumüberwachung, Soziale Berufe, Wiener Wohnen) geht, trifft man auf Gegenüber, die sich nicht unter Kontrolle haben oder die Schuld dem/r Bediensteten in Ausübung seines/ihres Dienstes zuweisen.

Bei innerbetrieblicher Gewalt bzw. Gewaltandrohung sollte mensch sofort zum Personalvertreter, der Gewerkschaft (wichtig ist dabei, dass man Gewerkschaftsmitglied sein muss, um den vollen Rechtsbeistand zu bekommen, der einem zusteht), der AK bzw. dem/r Dienstvorgesetzten gehen und dies melden. Eine Sichtbarmachung des Tatbestandes, welcher strafbar ist, ist wichtig. Bei einer eventuellen Schadenersatzforderung kann dies über die Anerkennung des Tatbestandes bzw. der Höhe der Forderung entscheiden. In diesem Falle hat die Dienstgeberin alles zu unternehmen, um den Zustand abzustellen. Bei schuldhaftem Unterlassen kann sie für die Schäden in Regress genommen werden.

Auch das Arbeitsinspektorat befasst sich mit diesem Thema. Hier findest du mehr darüber.

 

Wie verhalte ich mich bei Androhung bzw. Erfahrung von körperlicher Gewalt in Ausübung meines Dienstes?

In kritischen Situationen gilt Folgendes:

  • Baue einen Abstand zwischen dir und dem Angreifer auf.
  • Signalisiere Verständnis.
  • Bleib ruhig und sachlich.
  • Versuche, dein Gegenüber nicht in Rechtfertigungsnotstand zu bringen oder einen Gesichtsverlust erfahren zu lassen.
  • Achte auf deine Körpersprache. Eine aggressiv empfundene Geste kann den Gegenüber zu einer unüberlegten Attacke provozieren.
  • Wenn Gewalt erfolgt ist, rufe sofort die Polizei und informiere deine Dienststelle.

Wie auch bei allen anderen Formen der Belästigung/ des Mobbings ist es wichtig, SOFORT davon Meldung zu machen und den Tatbestand festzuhalten. Denn nur dann kann rasch und nachhaltig geholfen werden, um dieses Vorgehen abzustellen.

 

Wenn du mehr zu diesem Thema wissen möchtest, kannst du hier weiter nachlesen:

https://media.arbeiterkammer.at/wien/PDF/Publikationen/ArbeitnehmerInnenschutz/Belaestigung_und_Gewalt_am_Arbeitsplatz.pdf

http://www.gesundearbeit.at/cms/V02/V02_2.3.a/1342537685666/psychische-belastungen/gewalt-und-belaestigung/koerperliche-uebergriffe

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Gesundheit_im_Betrieb/psychische_Belastungen/Mobbing_und_Gewalt_am_Arbeitsplatz

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52007DC0686&from=DE

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