Ich will kandidieren! Darf ich kandidieren?

Du hast die Nase voll? Du hast viele gute Ideen? Du suchst eine Plattform, wo du dich engagieren kannst? Du willst mitarbeiten?
Perfekt, denn wir suchen Verstärkung!

Wieso für die KIV kandidieren?
Wie kandidiere ich?
Darf ich kandidieren?
Bis wann muss ich mich entscheiden?
Wohin wende ich mich?

Wieso für die KIV kandidieren?

Über 450 KollegInnen haben bei den letzten Wahlen für die KIV kandidiert; uns gibt es in drei Hauptgruppen (Hoheitsverwaltung, Spitäler und Pflegeheime, und bei den PensionistInnen). Das ist eine ständige Herausforderung an unsere basisdemokratischen Ansprüche. Denn bei uns wird nicht von oben diktiert: Bereichsautonomie, Plenumsentscheidungen in wesentlichen Fragen und transparente Entscheidungsprozesse sind für uns selbstverständlich.

Wir bieten dir Engagement und viel Erfahrung, eine funktionierende Infrastruktur und die Überzeugung, dass Personalvertretung und Gewerkschaft unabhängig von Parteien und politischen Zwängen konsequent die Interessen der Bediensteten zu vertreten hat.

Wie kandidiere ich?

Du rufst uns an oder mailst uns. Dann können wir einen schnellen Termin vereinbaren, wo du uns kennenlernen kannst. Du kannst dich für deine Berufsgruppe bzw. deine Magistratsabteilung ohne Hürden stark machen.
Die Mitarbeit bei der KIV ist mit einer Kandidatur verbunden – also so, wie wir es von anderen Wahlen kennen. Dazu trägst du einfach deinen Namen auf der KandidatInnenliste ein und schon kann es nach der Wahl losgehen.

Solltest du auch in der Gewerkschaft mitarbeiten wollen, so ist eine Mitgliedschaft bei der younion (Gewerkschaft der Gemeindebediensteten) dafür erforderlich. Auch da gibt es eine KandidatInnenliste, auf der du dich eintragen kannst.

Darf ich kandidieren?

Grundvoraussetzung für die Mitarbeit in der Personalvertretung ist, dass du acht Wochen vor dem allgemeinen Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hast und bereits mindestens sechs Monate Bedienstete bist.

Der Stichtag für das passive Wahlrecht in der Gewerkschaft ist die Mitgliedschaft mit spätestens 22. März 2019.

Bis wann muss ich mich entscheiden?

Bis spätestens Montag, den 22. April, muss dein Name auf einer KandidatInnenliste stehen, denn am 23. April endet die Frist für die Einbringung der Wahlvorschläge. Am besten rufst du uns also noch vor dem 22. April an bzw. schreibst uns ein Mail.

Wohin wende ich mich?

Melde dich entweder telefonisch unter 01 4000 838 67 (Mo-Do 9-16h, Fr 9-14h) oder schick uns ein Mail an kiv@kiv.at. Wir können dann alles Weitere besprechen. Wir freuen uns auf dich!

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