Hier findest du Infos zur Kinderzulage

Wie hoch ist die Kinderzulage? Wer bekommt sie nach einer Scheidung? Und wie ist das bei Kindern über 18 Jahren?

Höhe der Kinderzulage
Auszahlung nach Vollendung des 18. Lebensjahres
Anspruch auf die Kinderzulage nach Ehescheidung

Höhe der Kinderzulage

Die Kinderzulage ist ein Bezugsbestandteil und wird nach Höhe der Wochenstundenverpflichtung ausbezahlt. Bei einer Wochenstundenverpflichtung von 35 Stunden bekommt man daher nur 12,71 Euro Kinderzulage. Nur bei Vollbeschäftigung wird eine Kinderzulage in der Höhe von 14,53 Euro pro Kind ausbezahlt.

Auszahlung der Kinderzulage nach Vollendung des 18. Lebensjahres

Die Auszahlung der Kinderzulage nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist möglich. Grundlage dafür ist der Familienbeihilfenbescheid beziehungsweise die Mitteilung (Kopie) vom Finanzamt. Die Auszahlung erfolgt für den Zeitraum, für den vom Finanzamt die Familienbeihilfe anerkannt wurde.

Siehe § 4 der Besoldungsordnung 1994.

Anspruch auf die Kinderzulage nach Ehescheidung (beide Elternteile bei einem öffentlichen Dienstgeber beschäftigt)

Für die Zuerkennung beziehungsweise Weitergewährung einer Kinderzulage nach einer Ehescheidung werden vorerst Scheidungsurteil, Vergleich oder Beschluss der betroffenen Dienstnehmer und Meldezettel des Kindes oder der Kinder benötigt.

Gesetzlich hat der Elternteil Anspruch auf die Kinderzulage, dem laut Gerichtsbeschluss oder Vergleich die Obsorge (Haushaltszugehörigkeit) des Kindes oder der Kinder zugesprochen wird. Deswegen ist eine etwaige Alimentationspflicht des anderen Elternteiles für das Kind beziehungsweise die Kinder auf die Zuerkennung einer Kinderzulage nicht relevant.

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