Durch wen

„Die Beurteilung des Mitarbeiters soll in der Regel durch jenen Vorgesetzten erfolgen, der dem zu Beurteilenden die Aufgaben zuweist, den Mitarbeiter in seiner Aufgabenerfüllung tatsächlich aus eigener Sicht beurteilen kann.“

Wann

Die erste Dienstbeschreibung erfolgt 6-8 Monate nach Diensteintritt. In den ersten drei Dienstjahren jährlich. Sowie bei gravierenden Veränderungen nach Aufforderung durch die Personalstelle, bei Überstellungen, Überreihungen, Versetzungen, Pragmatisierungen.

Wie

„Der Termin des Gesprächs ist dem Mitarbeiter so zeitgerecht bekannt zu geben, dass dieser sich auf das Gespräch ausreichend vorbereiten kann.“ Die Terminbekanntgabe sollte beinhalten, dass es sich um eine Beurteilung handelt. Der Beurteilende sollte sich für das Beurteilungsgespräch genügend Zeit nehmen. Es sollte in störungsfreier Atmosphäre (Telefon, Besuche usw.) und „in kollegialer Atmosphäre“ erfolgen. Die Beiziehung der Personalvertretung oder einer Person des Vertrauens aus der Dienststelle kann verlangt werden. Du darfst also mit der Personalvertreterin deines Vertrauens zum Gespräch erscheinen.

Bedenkzeit, Einspruchsmöglichkeiten

Die Dienstbeurteilung sollte bis spätestens sieben Tage nach dem Gespräch unterschrieben werden. Du darfst dir Bedenkzeit nehmen. Es gibt außerdem für den Beurteilten auf der letzten Seite die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme, des Kommentars zur Dienstbeurteilung. Eine Unterschriftsverweigerung ist im Beurteilungsbogen unter Angabe der ausgesprochenen oder vermeintlichen Gründe vom Vorgesetzten zu vermerken!

  • Es besteht das Recht auf Abschriftnahme der Dienstbeurteilung. Allerdings: Die kommentarlose Unterschrift bestätigt voll den Inhalt, also auch den negativen!
  • Wenn ihr mit der Beurteilung nicht einverstanden seid, dann ersucht um Bedenkzeit, wird euch diese nicht gewährt, nützt die Möglichkeit des Kommentars!
  • Im übrigen: Dienstbeurteilungen dürfen nur im Personalakt der Stadt Wien aufbewahrt werden.
  • Beurteilt wird der aktuelle Leistungsstand und nicht die kommende Entwicklung. Falls ihr dazu zusätzliche Infos braucht wendet euch bitte an die PersonalvertreterInnen im Haus.

Am Wichtigsten ist: UNTERSCHREIBE NICHTS, mit dem du nicht leben kannst! Wende dich SOFORT an die PersonalvertreterInnen im Haus oder an die KIV-Zentrale unter 01 4000 828 67.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen