Die genaue Beschreibung des Berufsbildes der diplomierten Pflegekräfte ist im Berufsgesetz festgelegt.

Im Wesentlichen setzt es sich aus der professionellen pflegerischen Versorgung und dem Ausloten prophylaktischer Möglichkeiten zusammen. Dabei sind die Formulierung der Pflegediagnose für PatientInnen, die Festlegung von Pflegezielen gemeinsam mit den PatientInnen, das Setzen von Pflegemaßnahmen unter Rückgriff auf Pflegekonzepte und schließlich die Umsetzung der Maßnahmen die zentralen Elemente der professionellen Pflege.

In der Praxis zeigen sich Unterschiede im Berufsbild nach Arbeitsbereich. So unterscheiden sich ambulante von stationären Tätigkeiten dadurch, dass erstere die Angehörigen von PatientInnen viel stärker einbinden und ihnen fachliche Unterstützung angeboten werden muss.

Insgesamt sind die Belastungen in den letzten 20 bis 30 Jahren durch ­gleich­zeitige Reduktion von materiellen Ressourcen aufgrund von Kosten­einsparungen gestiegen, während auch der Anspruch an die Qualität der Arbeit immer höher wird.

Neuer Beruf: Pflegeassistenz

Um dem ökonomischen Druck standzuhalten, wird sich das Verhältnis Diplomierte/Hilfskräfte (heute 80/20) zu Gunsten der Hilfskräfte verändern. Ein geplantes neues Ausbildungsmodell sieht die Einführung einer Ausbildungsstufe zwischen Diplom (drei Jahre Ausbildung) und Hilfskraft (ein Jahr Ausbildung) vor: die Pflegeassistenz mit zweijähriger Ausbildung. Die drei großen Berufsverbände (Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband – ÖGKV, Berufsverband österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeberufe – BoeGK, Berufsverband Kinderkrankenpflege Österreich – BKKÖ) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) konnten bereits eine Einigung erzielen, die politischen Verhandlungen sind aber noch nicht abgeschlossen.

Übergangslösung der Stadt Wien

In den Spitälern und Geriatriezentren der Stadt Wien gibt es eine neue Zwischenlösung, welche sofort greifen soll. Das Zauberwort „Delegationsschulung“ soll die kompetenten, aber maßlos überforderten diplomierten Pflegepersonen ermächtigen, pflegerische Aufgaben und Tätigkeiten an PflegehelferInnen und Auszubildende zu übertragen. Auch AbteilungshelferInnen sollen zukünftig mehr Tätigkeiten erfüllen dürfen. Natürlich zum Wohle der PatientInnen und um den Personalnotstand in der Pflege auszugleichen. Das alles soll ohne zusätzliche Ausbildungen und schon gar nicht mit einer verbesserten Bezahlung stattfinden.

Dass natürlich diese Umverteilung der Aufgaben täglich in der Pflegedokumentation festgehalten werden muss, ist klar. Schließlich geht es auch um Verantwortung. Denn sollte ein Fehler passieren, dann muss klar sein, wer „SCHULD“ ist und wer sich rechtlich zu verantworten hat.

Eine Mogelpackung für PatientInnen und Bedienstete

Unserer Einschätzung nach ist die Form der Delegation von pflegerischen Tätigkeiten bzw. eine Umverteilung von Arbeiten nach unten ein „Schnellschuss“.

Vereinbarungen über das Ausmaß der delegierten Tätigkeiten an welche Berufsgruppe und die notwendige rechtliche Absicherung für Notfälle ist mit Personalvertretung und Gewerkschaft zu vereinbaren, ebenso wie eine mögliche Veränderung der Bezahlung der Berufsgruppen. Auch die wieder anwachsende Dokumentation ist zu überdenken. Arbeiten zu delegieren und dafür als Ersatz Schreibarbeiten zu verrichten, ist alles andere als sinnvoll. Und auf Dauer gesehen muss sich wohl auch an den Arbeitsbedingungen im KAV etwas ändern, denn der Pflegenotstand wird auf diese Weise nicht ausgeglichen werden.

Arbeitsabläufe am Schreibtisch zu planen ist eben etwas Anderes, als diese vor Ort in den Alltag einzubauen und dabei auch noch unter vernünftigen Bedingungen und bei entsprechender Bezahlung sinnvoll zu arbeiten.

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