Mit der „Erklärung des Euro-Gipfels“ vom Juli wurden Auflagen bekannt, unter deren  Einhaltung Griechenland finanzielle Mittel aus dem „Euro-Schutzschirm“ erhält.

Während über Sparvorgaben, Privatisierungs­vorhaben und Steuererhöhungen und die geradezu demütigende und erpresserische Art und Weise des Zustandekommens des Abkommens in den Medien breit berichtet wurde, fanden die ebenfalls abverlangten Arbeitsmarkt-Reformen deutlich weniger Beachtung.

Bei GewerkschafterInnen schrillen allerdings einmal mehr die Alarmglocken, haben es diese doch in sich.

So verlangt die Euro-Gruppe eine „tiefgreifende Überprüfung und Modernisierung“ …

  • „der Verfahren für Tarifverhandlungen“,
  • „der Arbeitskampfmaßnahmen“,
  • „der Massenentlassungen“.

Arbeitsmarkt-Reformen haben dabei in enger Zusammenarbeit und in Übereinstimmung mit den „Institutionen“ – also der alten Troika – und angelehnt an internationale und europäische „best practice“-Modelle zu erfolgen. Klar abgelehnt wird dabei eine Rückkehr zur „bisherigen Politikgestaltung“ im Bereich Arbeitsmarkt, da diese mit dem Ziel eines nachhaltigen und integrativen Wachstums „nicht vereinbar ist“.

Troika-Programme bisher

Blick zurück, vor der Krise: Tarifvertrags-Verhandlungen fanden in Griechenland in Vorkrisenzeiten nicht wesentlich anders statt, als in den übrigen europäischen Staaten. Verhandlungen gab es auf nationaler, Branchen- und Unternehmensebene.

Auf nationaler Ebene wurde ein Tarifvertrag abgeschlossen (Bezeichnung EGSEE), der insbesondere die Aufgabe hatte, einen allgemein gültigen Mindestlohn festzulegen. Dieser Tarifvertrag war Basis für folgende Tarifverträge auf Branchenebene, worauf wieder Unternehmens-Tarifverträge aufbauten. In diesem „Stufenbau“ galt – wie auch anderswo üblich – ein Verbesserungsgebot („Günstigkeitsprinzip“): die jeweils nachgelagerte Ebene konnte gegenüber der vorgelagerten nur bessere Lohn- und Arbeits­bedingungen ausverhandeln.

Branchenkollektivverträge durften also etwa nicht gesetzliche Mindestlöhne unterschreiten, Regelungen auf Unternehmensebene keine schlechteren Arbeitsbedingungen als auf Branchenebene aufweisen.

Mit der Krise, welche Griechenland mit voller Wucht traf, den folgenden „Rettungspaketen“ und den damit seitens der Troika aus Europäischer Zentralbank, Internationalem Währungsfonds und der Kommission der Europäischen Union erzwungenen „Strukturreformen“ sollte sich die Verhandlungsstruktur grundlegend ändern.

Da die Troika in Griechenland nicht nur ein Schuldenproblem sondern auch ein Problem mit der Wettbewerbs­fähigkeit verortete, standen „Arbeitsmarkt-Reformen“ von Beginn an ganz oben auf der Troika-Agenda: Löhne sollten deutlich gesenkt, Arbeitsmärkte flexibilisiert und Arbeitsrechte – wie etwa der Kündigungsschutz – massiv abgebaut werden um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, mussten insbesondere Regelwerke, die diesem Vorhaben entgegenstanden, beseitigt werden – und das waren insbesondere die Flächentarifverträge auf nationaler und sektoraler Ebene.

Unter dem Eindruck der Krise wurde 2010 der letzte nationale Tarifvertrag abgeschlossen, der unter anderem eine Nulllohnrunde bis Juli 2011 vorsah. Lohnerhöhungen sollten von Juli 2011 bis Juli 2012 nur bis zur prognostizierten durchschnittlichen Inflationsrate in der Europäischen Union stattfinden.

Das Abkommen gab somit auch maximale Obergrenzen für Lohnzuwächse auf Branchen- und Betriebsebene vor. Sektor- beziehungsweise Unternehmenstarifverträge durften bis Juli 2011 keine Lohnzuwächse, bis Juli 2012 keine Steigerungen über der EU-Inflationsrate beinhalten.

Ein Abkommen, dass schließlich als Gesetz beschlossen wurde. Zusätzlich wurden seitens der Schlichtungsstelle OEMD beschlossene Lohnerhöhungen über der Inflationsgrenze für unzulässig erklärt. Es folgten jede Menge Gesetze – „Arbeitsmarkt-Reformen“ ganz im Sinne der Troika-Auflagen – welche sowohl das System der Flächentarifverträge als auch das Prinzip der Tarifautonomie de facto aushebeln, wenn nicht sogar abschaffen:

  • Der nationale Mindestlohn – wie bereits erwähnt in einem landesweiten Tarifvertrag zwischen Gewerkschaften und Arbeiterverbänden im Rahmen von Verhandlungen festgelegt – wurde auf Druck der Troika
    • für über 25-Jährige um zweiundzwanzig Prozent,
    • für unter 25-Jährige um zweiunddreißig Prozent gesenkt.

Gegen den erklärten Willen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Ein Eingriff in die Tarifautonomie. Im November 2012 wurde schließlich ein Gesetz verabschiedet, das die Rolle der Sozialpartner bei der Festlegung des nationalen Mindestlohns überhaupt auf eine rein beratende Funktion reduziert und die Festsetzungskompetenz der Regierung überträgt.

  • „Allgemeinverbindlichkeits-Erklärungen“ von Branchentarifverträgen wurden bis zum Ende der „wirtschaftlichen Anpassungsphase“ im Jahr 2016 ausgesetzt und damit de facto abgeschafft. Grundsätzlich sollen Mindestlöhne nur noch für Arbeitgeber gelten, die dem unterzeichnenden Arbeitgeberverband angeschlossen sind.
  • Die maximale Geltungsdauer von Tarifverträgen wurde 2012 auf drei Jahre ausgedehnt, die Geltungsdauer bestehender Tarifverträge dagegen auf maximal ein Jahr bis spätestens Februar 2013 befristet. Sektorale Tarifverträge sollten – wenn überhaupt – möglichst rasch in Richtung deutlich schlechterer Lohn- und Arbeitsstandards neuverhandelt werden. Die Nachwirkungsfrist von Tarifverträgen wurde zusätzlich von sechs auf drei Monate verkürzt. Sollte nach Auslaufen der Nachwirkungsfrist kein neuer Branchentarifvertrag zustande kommen, würden entsprechend Löhne auf nationalen Mindeststandard gekürzt und individuell neu verhandelt.
  • Das „Günstigkeitsprinzips“ wurde abgeschafft: Tarifverträge auf betrieblicher Ebene („Haustarifverträge“) dürfen – ja sollen geradezu – in Branchen­tarifverträgen festgelegte Mindeststandards unterlaufen, Einkommen und Arbeitsbedingungen also verschlechtern. Zusätzlich erhielten – neben Gewerkschaften – auch andere „Arbeitnehmergruppen“ unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel Personen-Vereinigungen, die sechzig Prozent der Belegschaft hinter sich vereinen) das Recht, betriebliche Tarifverträge abzuschließen.
  • Für Unternehmen mit wirtschaftlichen Problemen wurden weitgehende Öffnungsklauseln in Hinblick auf Löhne, Arbeitszeiten und andere Arbeitsbedingungen beschlossen.
  • Weiters wurde die Möglichkeit der einseitigen Anrufung der Schlichtungs- und Schiedsorgane abgeschafft. Für eine Anrufung ist die Zustimmung beider Seiten – der ArbeitnehmerInnen wie der ArbeitgeberInnen – notwendig.

Die Folgen

Die Auswirkungen dieser „Arbeitsmarkt-Reformen“ auf die unmittelbar betroffenen Beschäftigten wie auch die wirtschaftliche Entwicklung waren katastrophal:

  • Der allgemeingültige Mindestlohn fiel etwa für Ledige mit zwei Dienstjahren von 751,39 Euro auf 586,08 Euro. Für Verheiratete mit neun Dienstjahren von 1037,11 Euro auf 808,94 Euro. Jeweils brutto. Für ArbeitnehmerInnen, die unter Branchentarifverträge fielen, deren Branchentarifverträge allerdings „obligatorisch“ ausliefen – das betraf 2012 rund zwei Millionen ArbeitnehmerInnen – während neue Tarifverträge allerdings nicht rechtzeitig ausverhandelt waren, konnten so Einkommensverluste von bis zu fünfzig Prozent entstehen.
  • Die Zertrümmerung des Flächentarifsystems hatte zur Folge, dass deutlich schlechtere individuelle und betriebliche Tarifvereinbarungen vermehrt an Stelle von Branchentarifvereinbarungen traten. So wurden etwa – laut Angaben des griechischen Arbeitsministeriums – 2013 nur elf Branchen-Tarifverträge unterzeichnet, aber gleichzeitig vierhundert Haustarif­verträge abgeschlossen, die Lohnkürzungen von bis zu fünfzig Prozent vorsahen. Überhaupt hatten achtzig Prozent der betrieblichen Vereinbarungen Lohnsenkungen zum Inhalt. Laut Arbeitsministerium wurden 2013 überhaupt bereits knapp achtzig Prozent der ArbeitnehmerInnen im Privatsektor auf Basis individueller Arbeitsverträge – und nicht auf Basis von Branchen- beziehungsweise Haustarifverträgen – entlohnt, nach „unten“ nur noch vom deutlich gesenkten nationalen Mindestlohn abgesichert. Nach Schätzungen lag vor der Krise die Tarif­abdeckung (also Branchen- und Hausverträge) noch bei ungefähr 85 Prozent, ist diese in der Krise auf zumindest 65 Prozent gesunken (Quelle: worker-participation.eu). Diese Schätzung scheint allerdings angesichts der 2013 vom Arbeits­ministerium veröffentlichen Zahlen noch zu optimistisch und sagt auch wenig über die Qualität dieser neuen Tarifverträge aus.
  • Im dritten Quartal 2013 bezogen – ebenfalls laut griechischem Arbeitsministerium – 57 Prozent der griechischen ArbeitnehmerInnen ein Nettoeinkommen von unter achthundert Euro monatlich. 277.532 von knapp 1,37 Millionen in der Privatwirtschaft beschäftigten ArbeitnehmerInnen bezogen ein Bruttoeinkommen von unter fünfhundert Euro (netto 418), knapp über eine halbe Million ArbeitnehmerInnen kamen auf ein Bruttoeinkommen von fünfhundert bis maximal eintausend Euro (netto maximal 802 Euro). Gerade einmal 52.708 unselbständig Beschäftigte erreichten ein Bruttomonatseinkommen von über dreitausend Euro (1890 Euro netto), das entspricht weniger als vier Prozent aller ArbeitnehmerInnen.
  • Insgesamt sanken die Reallöhne – also die Kaufkraft – in Griechenland von 2009 bis 2014 um fast 24 Prozent. Alleine von 2010 bis 2011 erreichten die Lohn- und Gehaltskürzung laut einer Untersuchung des Instituts für Arbeit des Gewerkschaftsdachverbandes GSEE im öffentlichen Dienst ein Ausmaß von 3,5 Milliarden Euro, im Privatsektor von drei Milliarden Euro. Die Kürzungen von Renten und Löhnen summierten sich in der Periode von 2010 bis 2011 auf 16,2 Milliarden Euro – rund sechs Prozent des Bruttoinlandsproduktes.
  • Entsprechend drastisch ging die Lohnquote zurück – also der Anteil des Einkommens aller unselbständig Beschäftigten an der gesamtwirtschaftlichen Leistung eines Landes: diese ist in Griechenland seit 2009 um 8,2 Prozentpunkte gesunken und lag 2014 bei unter 48 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Mehr als die Hälfte des – ohnehin massiv geschrumpften – Wohlstandes- entfällt also auf Kapital- und Gewinneinkommen. Im Vergleich dazu sank die Lohnquote in Frankreich etwa um 0,3 Prozent, in Deutschland um 0,5 Prozent. Hohe Rückgänge der Lohnquote hatten auch unter dem EU-Krisenbewältigungs-Regime stehende Länder wie Portugal (5,4 Prozent) und Spanien (4,7 Prozent) zu verzeichnen. Am stärksten war allerdings einmal mehr Griechenland betroffen.
  • Hinsichtlich ihrer Wirkungen auf Wachstum, Schuldenstand und Beschäftigung hat sich die Politik der Troika als schlichtweg desaströs herausgestellt und noch alle Befürchtungen übertroffen: Das Brutto­inlandsprodukt – also die gesamte Wirtschaftsleistung eines Landes – ist in Griechenland von 2009 bis 2014 als Folge von Krise, „Krisenbewältigung“ und damit verbundenen „Reformprogrammen“ und „Rettungs­paketen“ um über 22 Prozent geschrumpft. Die Schuldenquote hat sich entsprechend (Schulden in Prozent des Bruttoinlandsproduktes) auf knapp 177 Prozent erhöht (2009: 129,7 Prozent). Die Arbeitslosenrate hat sich im selben Zeitraum von 9,5 Prozent (2009) auf 26,3 Prozent (2014) erhöht (Quellen: worker-participation.eu, wirtschaftsdienst.eu, annotazioni.de, griechenland-blog.gr).

Was noch kommen soll

Das Desaster soll noch verstärkt werden. Was nicht umgesetzt werden konnte, soll nun ausgerechnet unter einer „linken“ Regierung seine Vollendung finden:

  • In Bezug auf Tarifverhandlungssysteme soll der Weg der Stärkung der betrieblichen gegenüber der staat­lichen und sektoralen Ebene konsequent fortgesetzt werden. Ein Zurück zu Flächentarifverträgen – wie von SYRIZA im Rahmen des Wahlkampfs angekündigt – wird von der Eurogruppe ausgeschlossen.
  • Gewerkschaftsrechte sollen empfindlich beschnitten, das Streikrecht verschärft werden. Nun soll es einen neuen Anlauf geben, nachdem Versuche unter der sozialdemokratisch-konservativen Vorgängerregierung noch scheiterten: „Aussperrungen“ – der Ausschluss von Beschäftigten von Beschäftigung und Lohnfortzahlung als Abwehrreaktion der Arbeitgeber­Innen auf Streiks – sollten erlaubt werden. Zusätzlich wollte der konservative Premierminister Samaras Freistellungen von GewerkschafterInnen für gewerkschaftliche Tätigkeiten deutlich reduzieren. Hinsichtlich des Streikrechts gab es Pläne, die Rechtmäßigkeit von Streiks an die mehrheitliche Zustimmung der Gesamtbelegschaft im Rahmen von Urabstimmungen zu binden.
  • Im Bereich Kündigungen war und ist der Troika vor allem das geltende „Veto“-Recht beziehungsweise die Genehmigungspflicht des Ministeriums bei „Massenentlassungen“ ein Dorn im Auge. Nun soll auch dieses Hindernis beseitigt werden.

Dass diese geplanten „Arbeitsmarkt-Reformen“ – und die daraus resultierenden massiven Auswirkungen auf die Lebens-, Arbeits- und Einkommensbedingungen der Betroffenen, auf kollektive Arbeitsbeziehungen, auf gesellschaftliche und ökonomische Kräfteverhältnisse und damit auf die soziale und demokratische Verfasstheit unserer Gesellschaften – in der medialen Berichterstattung so wenig Aufmerksamkeit bekommen, mag zwar verwundern, aber nicht wirklich überraschen.

Kaum mehr gibt es kritische Stimmen,

welche die vorherrschende Wettbewerbs- und Sparlogik und die damit einhergehende bedingungslose Unterwerfung von sozialen und demokratischen Rechten, Einkommens-, Lebens- und Arbeitsbedingungen unter selbiges in Frage stellen.

Vielfach sind auch die Auswirkungen, die hinter Begrifflichkeiten wie „Struktur-„, „Arbeitsmarkt-Reformen“ oder „Modernisierung und Dezentralisierung von Verhandlungsprozessen“ stehen, zu wenig bewusst.

Dass derartige „Arbeitsmarkt-Reformen“ nicht auf Griechenland beschränkt bleiben werden, zeichnet sich allerdings ab. Und das nicht erst seit diesem Wochenende. Ob nun im Präsidentenpapier zur „Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsreform“, im Euro-Plus-Pakt, in den Empfehlungen der Generaldirektion „Wirtschaft und Finanzen“ oder im Rahmen des europäischen Semesters – die grundlegende Änderung der Tarifvertragssysteme und die damit einhergehende Schwächung der Gewerkschaften steht schon lange auf der Agenda der Neoliberalen in EU-Kommission, Rat, Europa-Parlament und in der Europäischen Zentralbank.

In diesem Sinne betrifft die Entwicklung in Griechenland einmal mehr uns alle. Und sollte vor allem auch die Gewerkschaften wachrütteln. Jedenfalls mehr, als bislang.

Quelle: Die Alternative

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