Hier findest du Informationen zum Thema Pendlerpauschale und Pendlereuro. Für weitere Informationen ruf uns bitte an unter 01 4000 838 67.

Wer hat Anspruch auf eine Pendlerpauschale?

Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann die kleine oder große Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro gewährt werden, wenn

  • die Entfernung zwischen dem Wohnsitz und der Arbeitsplatzmöglichkeit 20 km oder mehr beträgt, und dabei die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist,
  • an mindestens elf Arbeitstagen im Kalendermonat von der Wohnung zur Arbeitsstätte gefahren wird (volle Pendlerpauschale)

Seit 1. Jänner 2013 haben auch (teilzeitbeschäftigte) Bedienstete, die weniger als elf Tage im Kalendermonat zu ihrer Arbeitsstätte fahren, Anspruch auf eine Pendlerpauschale. Sie beträgt ein Drittel (vier bis sieben Arbeitstage im Kalendermonat) oder zwei Drittel (acht bis zehn Arbeitstage im Kalendermonat) der jeweiligen (vollen) Pendlerpauschale.

Was ist der „Pendlereuro“?

Bei Anspruch auf Pendlerpauschale gebührt zusätzlich der Pendlereuro als Steuerabsetzbetrag (jährlich zwei Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte). Die Pendlerpauschale vermindert die jeweilige Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Von der so ermittelten (geringeren) Lohnsteuer wird dann der Pendlereuro (monatlich ein Zwölftel des Jahresbetrages) abgezogen.

Foto von xb100 / Freepik

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