Die so genannte „Pensionsreform“ ist auch in Wien umgesetzt. Neben den realen Verschlechterungen hat diese „Reform“ auch zu einer großen Verunsicherung der Beschäftigten geführt.
Private Pensionsverträge sollen den zu erwartenden Verlust auffangen. So sucht auch die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten ihr Heil im Abschluss einer betrieblichen Pensionskasse, in die auch die Dienstgeberin mit einzahlen soll. Solche Pensionskassen funktionieren im Kapitaldeckungsverfahren, das heißt, das eingezahlte Geld wird am Kapitalmarkt angelegt. Internationale Erfahrungen zeigen, dass dieses „privatisierte“ Pensionssystem zu Lasten der Beschäftigten geht und ein hohes Risiko darstellt. Begründet wird die Einführung der Pensionskasse damit, dass das von den Beschäftigten eingezahlte Geld vor der Stadt Wien sicher ist – wegen zu erwartender Einsparungen und Kürzungen des Budgets.
Von den von der KIV von Anfang an hervorgehobenen Nachteilen wurden und werden ArbeitnehmerInnen nicht gewarnt: Bei der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge dümpeln die Erträge zehn Jahre nach deren Einführung weit unter der Inflationsrate dahin; von den unter Schwarz-Blau hochgelobten Privatpensionen bleiben Verluste, Ärger und falsche Versprechen.
Die KIV lehnt solche Pensionssysteme nicht nur ab, weil sie für die Beschäftigten ein großes Risiko durch die Anfälligkeit des Kapitalmarktes darstellen und es keineswegs klar ist, wie hoch eine eventuelle betriebliche Zusatzpension sein wird, sondern auch weil gesellschaftspolitisch gerade solche Pensionssysteme jenes Finanzkapital füttern, in dessen Sinne die neoliberale Wirtschafts- und Sozialpolitik zu Lasten der ArbeitnehmerInnen betrieben wird. Beim Pensionsrecht der Sozialversicherung gilt unser grundsätzliches JA zu einer Harmonisierung, verbunden mit vernünftigen Übergangsregelungen und deutlichen Verbesserungen gegenüber dem derzeitigen ASVG.
Weiters fordern wir die Wiederherstellung eines akzeptablen Pensionsniveaus, das ein würdiges und sozial abgesichertes Leben in der Pension / im Ruhestand ermöglicht. Wir lehnen die (weitere) Ausdehnung des Antrittsalters grundsätzlich ab und fordern in Anbetracht der steigenden Belastung im Arbeitsleben eine entsprechende Senkung des Antrittsalters für die Pension sowie eine besondere Berücksichtigung von vor allem frauenspezifischen Nachteilen und Problemen in Bezug auf Beitragsjahre und Beiträge. Die KIV fordert außerdem Modelle wie ein Zeitansparkonto oder die Altersteilzeit in sozialpartnerschaftlicher Absprache für Berufe, die aufgrund ihres Anforderungsprofils nicht bis 65 ausgeübt werden können – dazu zählen zum Beispiel die MitarbeiterInnen der Feuerwehr, die KanalarbeiterInnen und die KindergartenpädagogInnen.
Die Finanzierung und der Aufbau des Pensionssystems ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, das heißt, in zunehmendem Maße des Staates, der durch Umverteilung und ein gesellschaftlich faires Steuersystem die Finanzierung sicherstellen könnte und müsste.