Pflege­frei­stellungen: Eine Forderung des letzten ‹35-Plenums.

Neulich bei Familie K.: Die zwei kleinen Kinder haben sich die Feuchtblattern eingefangen. Beide Elternteile arbeiten, und obwohl sie sich die Betreuung der kranken Kinder aufteilen, haben beide jetzt, am Ende des Jahres, die Pflegefreistellung aufgebraucht. Was tun? Die eine Oma sitzt in Ober­österreich, auf der anderen Seite müssen Oma und Opa noch Vollzeit arbeiten. Da kann man nur noch selbst „krank“ werden oder Urlaub nehmen..

Klingt bekannt?

Dieses Szenario ist die Realität für viele Familien in Österreich. Denn während sich die Familien­strukturen stetig ändern und kaum noch ein Elternteil ausschließlich bei den Kindern zuhause bleibt, ist die Zahl der Pflegefreistellungstage nicht gestiegen: Jede/r ArbeitnehmerIn hat Anrecht auf eine Woche Arbeitsfreistellung pro Jahr zur Pflege naher Angehöriger – wie zum Beispiel Kinder. Für Kinder unter 12 Jahren kann, für eine neuerliche Erkrankung, noch einmal eine Woche dazu genommen werden.

Fix pro ArbeitnehmerIn

Sind zwei Elternteile vorhanden, geht sich das bei einem Einzelkind wahrscheinlich recht gut aus. Anders sieht die Sache aus, wenn es zwei oder vielleicht drei Kinder gibt, denn die Pflegefreistellung richtet sich nicht nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder, sondern ist pro ArbeitnehmerIn fix berechnet. Auch, wenn in einer Familie zum Beispiel drei Kinder leben, die Eltern können zusammen höchstens vier Wochen zuhause bleiben, um den Nachwuchs im Krankheitsfall zu pflegen.

Pensionsalter

Zusätzlich zu den sozialen Veränderungen unserer Zeit (deutliche Erhöhung der Frauenerwerbsquote, AlleinerzieherInnen) wird das Pensionsalter stetig erhöht; Großeltern, die früher vielleicht bei der Betreuung eingesprungen wären, müssen jetzt selbst arbeiten.

Obwohl von Seiten der Stadt Wien ständig die Wichtigkeit der angestrebten Vereinbarkeit von Familie und Beruf betont wird, werden die Pflegefreistellungen nicht über das gesetzlich vorgeschriebene Minimum angehoben.

Als größte Dienstgeberin Österreichs

könnte die Stadt Wien hier durchaus einen Schritt nach vorne machen und eine Betriebsvereinbarung mit ihren DienstnehmerInnen treffen. Die Pflegefreistellungen müssen endlich der gesellschaftlichen Realität des 21. Jahrhunderts angepasst werden!

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