Schwerarbeiterpension

Wem steht Schwerarbeitspension zu?
Ab wann kann sie in Anspruch genommen werden?
Ab wann kann ich den Antrag dafür stellen?

Wem steht Schwerarbeitspension zu?

Für Beamtinnen und Beamte wird die Schwerarbeitspension eingeführt, die unter den gleichen Voraussetzungen wie beim Bund in Anspruch genommen werden kann. Für Vertragsbedienstete gibt es diese Regelung bereits.

Ab wann kann sie in Anspruch genommen werden?

Die Schwerarbeitspension kann frühestens mit dem vollendeten 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Dies ist der Fall, wenn die Beamtin bzw. der Beamte zum Zeitpunkt ihres bzw. seines Pensionsantrittes eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 42 Jahren (gerechnet ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) erreicht hat und innerhalb der letzten 20 Jahre mindestens 120 Monate Schwerarbeit geleistet hat. Ein Schwerarbeitsmonat ist jeder Kalendermonat, in dem die Beamtin bzw. der Beamte an mindestens 15 Tagen Schwerarbeit geleistet hat.

Ab wann kann ich den Antrag dafür stellen?

Die Ruhestandsversetzung aufgrund von Nachtschwerarbeit kann mit dem vollendeten 57. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Beamtin bzw. der Beamte in den letzten 30 Jahren mindestens 180 Monate Nachtschwerarbeit  oder insgesamt mindestens 240 Monate Nachtschwerarbeit geleistet hat. Ein Nachtschwerarbeitsmonat ist jeder Kalendermonat, in dem die Beamtin bzw. der Beamte  an mindestens sechs Tagen Nachtschwerarbeit geleistet hat.

Hat eine Beamtin bzw. ein Beamter in der Zeit von 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2015 ununterbrochen Schwerarbeitsmonate geleistet und war sie bzw. er im Zeitraum bis 31. Dezember 2006 bei gleicher Verwendung in derselben Dienststelle wie am 1. Jänner 2007 beschäftigt, wird davon ausgegangen, dass sie bzw. er auch während des Zeitraums vor dem 31. Dezember 2006 ununterbrochen Schwerarbeitsmonate erbracht hat. Ist dies nicht der Fall, ist der Gegenbeweis zu erbringen.

Die Anträge auf Schwerarbeitspension bzw. Nachtschwerarbeitspension können frühestens ein halbes Jahr vor dem 60. bzw. 57. Lebensjahr gestellt werden.

Wenn du weitere Fragen hast, ruf uns einfach an unter 01/ 4000 838 67.

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