Schutz von öffentlichen Dienst­leistungen, Arbeitnehmer­Innenrechten und Daten­sicherheit muss garantiert werden.

Heute Mittag stimmte das Europäische Parlament über eine Entschließung mit Empfehlungen an die EU-Kommission zu den Verhandlungen über das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) ab. In einer ersten Reaktion stellt Thomas Kattnig, Mitglied des Bundespräsidiums von younion _ Die Daseinsgewerkschaft, fest:

Die Resolution bietet zwar eine gute Basis und berücksichtigt unsere Kernforderungen, eröffnet aber immer noch Schlupflöcher. TiSA kann es nur geben, wenn am Ende des Tages ArbeitnehmerInnenrechte, Umwelt-, und Konsumentschutzstandards und vor allem die Leistungen der Daseinsvorsorge wie Wasserver- und entsorgung, Gesundheit, Bildung, öffentlicher Verkehr, etc. wasserdicht gesichert sind. Darauf werden wir achten und falls diese Kernforderungen nicht erfüllt werden, auf eine Ablehnung von TiSA drängen. Freihandel muss im Interesse der BürgerInnen und nicht im Interesse von Konzernen erfolgen. Diese Botschaft haben die Verhandler nun erhalten.

Die Resolution fordert:

  • öffentliche Dienstleistungen aus den Verhandlungen auszunehmen,
  • die Beibehaltung des sogenannten Positivlistenansatzes,
  • Arbeitsmobilität soll weiterhin nur für höchstqualifizierte Kräfte zeitlich begrenzt und unter voller Einhaltung von europäischem und nationalem Arbeitsrecht möglich sein,
  • die Verankerung der ILO Kernarbeitsnormen,
  • verbindliche Einhaltung der EU-Datenschutzstandards und
  • die Ablehnung der Anwendung von Stillstands- und Sperrklauseln beim Marktzugang sowie bei sensiblen Bereichen, wie öffentliche und kulturelle Dienstleistungen, öffentliche Auftragsvergabe, Mode 4 – Arbeitsmobilität, Transport, finanzielle Dienstleistungen.

Aus Sicht von younion _ Die Daseinsgewerkschaft sind die Forderungen des Europäischen Parlaments durchaus ein wichtiges Signal an die Verhandler, müssen aber im endgültigen Vertragstext noch klarer formuliert und abgesichert werden.

Es ist daher unerlässlich, eine eindeutige und gänzliche Ausnahme der Daseinsvorsorge aus dem Anwendungsbereich derartiger Abkommen sowie einklagbare und sanktionierbare ILO-Kern­arbeits­normen im endgültigen Vertragstext sicherzustellen. Im Bereich der temporären Entsendung von Arbeitskräften (mode IV) müssen Maßnahmen zur verstärkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Behörden und Justiz mit Nachdruck eingefordert werden, um die Umgehung von arbeitsrechtlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen effektiv ahnden und sanktionieren zu können.

Leistungen der Daseinsvorsorge schützen

Mit der Abstimmung im Parlament wird nun die EU-Kommission aufgefordert alle eingebrachten Eckpunkte einzubringen und die Verhandlung dahingehend zu ändern, dass klare Definitionen und Regelungen gefunden werden um die Leistungen der Daseins­vorsorge zu schützen. Die Kommission ist nun an der Reihe Bewegung in die Verhandlungen zu bringen und endlich das Mandat der BürgerInnen Europas anzuerkennen und auch für diese zu verhandeln und nicht für die Interessen der Konzerne und Industrien.

Das EU-Parlament stellt mit dieser Resolution seine Eckpunkte für die Verhandlungen von TiSA auf, stimmte damit aber noch nicht über das Abkommen selbst ab. Das EU-Parlament kann dem Abkommen erst am Ende der Verhandlungen zustimmen oder es ablehnen. Die mit deutlicher Mehrheit angenommene Resolution gilt als Zwischenetappe für den weiteren Verhandlungsverlauf und nimmt Einfluss auf die Verhandlungsführung der Kommission und ihre „wirklich guten Freunde der Dienstleistungen“, wie sich die Verhandlungspartner gerne nennen.

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