In einer letzten Verhandlungs­runde wurde Mitte Jänner der Sozial­wirtschaft Österreich-Kollektiv­vertrag zwischen GPA-djp / vida und dem Arbeit­geber­verband abgeschlossen.

Die Verhandlungen wurde von den Gewerkschaften wieder einmal ohne Druck auszuüben und ohne erkenn­baren Willen zur Mobilisierung geführt und abgeschlossen.

Da betonte die Gewerkschaft doch sogar in den Aussendungen in der Woche davor, wie freundlich die Arbeit­geber­seite dieses Mal sei, wie konstruktiv das Klima. Somit gingen – wohl nicht auf Forderung und Druck der Gewerkschaften, sondern der „Freundlichkeit“ der Arbeit­geberseite geschuldet – einige arbeits­rechtliche Forderungen, wie der Papamonat und die Anrechnung des dritten Karenzjahres, in die Umsetzung.

Die Beschäftigten erhalten ab 1. Feber 2017 eine Erhöhung der ­Gehälter von 1,3 Prozent.

Wesentliche Punkte, wie

  1. die 35-Stunden-Woche, die eine Gehaltserhöhung von acht Prozent bedeutet und somit den hauptsächlich in Teilzeit Beschäftigten dieser Branche geholfen hätte, fanden keine Berücksichtigung.
  2. Ebenso wenig die Neu-Einstufung der durch das Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetz veränderten Berufsbilder.

Diese beiden Punkte werden ab März extra verhandelt – obwohl etliche ­KollegInnen bereits unter den neuen Bedingungen des Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetzes arbeiten müssen. Diese verlieren zumindest ein Jahr.

Gehaltsabschluss: Uns geht’s, wie’s die andern wollen

Die BetriebsrätInnen-Umfrage im Vorfeld ergab, dass die KollegInnen sich einen Abschluss bei 2,9 Prozent erwartet hätten. Die Länder haben für 2017 Personalkosten Großteils mit 1,5 Prozent Zuwachs budgetiert.

Mit 2,9 Prozent begann die Gewerkschaft ihre Verhandlungen. Damit war klar: Die Erwartungen der KollegInnen können nicht erfüllt werden.

Und die Erwartungen der Länder und der Sozial- und Finanzlandesräte mit ihren Budgets? Mit dem Abschluss bei 1,3 Prozent liegen nun auch ­Biennien-Sprünge in etwa innerhalb der Budgets.

Nicht anders beim Gehaltsabschluss der Caritas.

  • Warum trauten sich da die Gewerkschaft und das stimmberechtigte Gremium nicht, ihre eigenen Mitglieder und KollegInnen zu vertreten?
  • Wieso werden aber die Erwart­ungen der Finanzlandesräte berücksichtigt?
  • Wie weit reicht die Verflechtung von Politik und Gewerkschaft?
  • Und, warum muss das wieder zu Lasten der Beschäftigten gehen?

Nach wie vor bleibt diese Branche also schlecht entlohnt. Das wird sich auch auf die Pensionen auswirken. Die Vorausberechnungen der letzten Jahre haben viele KollegInnen regelrecht geschockt. Altersarmut in der Pension ist vorprogrammiert, sie wäre nur durch bessere Entlohnung zu wenden gewesen.

Nach wie vor stimmten die meisten BetriebsrätInnen des Verhandlungs­gremiums diesem Abschluss zu. Dafür müssen sie sich vor den Beschäftigten verantworten. Wir, die AUGE/UG-BetriebsrätInnen, sind nach wie vor der Meinung: „Wir fairdienen mehr!“

Nachtrag: Was zählt ein ÖGB-Beschluss?

Es gibt einen ÖGB-Beschluss zur Forderung nach Arbeitszeit-Reduktion mit Lohn- und Personalausgleich. Dem haben sich viele Fachgewerkschaften angeschlossen.

Soweit mir bekannt ist, war das bei einigen Kollektivvertrags-Verhandlungen auf dem Forderungsprogramm. Aber nicht bei allen Kollektivverträgen und nicht einmal im zweiten großen Sozial-Kollektivvertrag der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, der ­Caritas, war das Thema!

  • Warum kommen die Kollektivvertrags-Verhandler einem gemeinsamen Beschluss nicht nach?
  • Dort, wo versucht wird, ihn umzusetzen, warum nicht mit Nachdruck?

Welche Kräfte könnten die Gewerkschaften entwickeln, wenn wir endlich gemeinsam für unsere Forderungen einträten!

Quelle: Die Alternative

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