Der ÖGB feiert sich als Sieger, hat er doch mit seiner „Lohn­steuer runter“-Kampagne die Steuerdiskussion erst so richtig in die Gänge gebracht und zeigt sich mit dem Ergebnis der Steuerreform durchaus zufrieden.

Wir waren da ja immer anders: Als Unabhängige Gewerkschafter­Innen (UG) beziehungsweise AUGE/UG standen wir der ÖGB-Kampagne mit ihrem ausschließ­lichen Fokus auf eine Lohnsteuersenkung ausgesprochen skeptisch gegenüber. Wie sieht es nun mit der vorliegenden SPÖ/ÖVP-Steuerreform aus? Eine Bewertung aus alternativgewerkschaftlicher Sicht.

Steuern in rot-schwarz: Wo geht’s bitte zur Reform?

Was schon beim Österreichischen Gewerkschaftsbund nur noch rudimentär vorhanden war, fehlt beim SPÖ/ÖVP-Modell vollständig. Es wird lediglich der Steuertarif geändert, die grundlegende Reform der Steuerstruktur wird nicht einmal ansatzweise angegangen.

Der steuerlichen Entlastung von Arbeit steht keine entsprechende Verschiebung der Steuerlast auf Vermögen, Kapital und Ressourcenverbrauch gegenüber. Die grundsätzlichen und schon hunderte Male analysierten Strukturprobleme des österreichischen Steuersystems – nämlich die unverhältnismäßig hohe Belastung von Arbeit und Arbeitseinkommen bei gleichzeitig bescheidener Besteuerung von Ressourcenverbrauch und de facto Nullbesteuerung von Vermögen – wurden einmal mehr nicht behoben.

Die großen Ungerechtigkeiten in unserem Steuersystem wurden nicht behoben. Statt eine ernsthafte und breite – jedenfalls ideologisch aufgeladene und konfliktträchtige – Debatte darüber zu führen, welche Steuerreform es denn in Zeiten der Vielfachkrisen (Klima-, Finanz-, Wirtschaftskrise) und dramatisch steigender Vermögens- und damit Machtkonzentration denn überhaupt brauchen würde, setzte man lieber auf die ungleich populärere und deutlich weniger streitbehafteten Forderung nach einer Lohnsteuersenkung. Wer soll da schon ernsthaft dagegen sein?

Die Folgen dieser Nichtreform werden wir allerdings noch zu spüren bekommen. Eine Steuersenkung ohne entsprechende Gegenfinanzierung mit System führt beinahe zwangsläufig zu Mindereinnahmen, die wiederum Sparmaßnahmen – also die Kürzung von Ausgaben im öffent­lichen Dienst, im Sozialbereich, in der Infrastruktur, in der öffentlichen Mobilität, in der Bildung etc. – nach sich ziehen müssen, sollen die vereinbarten, allerdings vielfach wenig zielführenden und kontraproduktiven EU-Budgetvorgaben eingehalten werden.

Schon alleine aus diesen grundsätzlichen Erwägungen ist das vorgestellte rot-schwarze Steuerpaket abzulehnen.

Tarifreform ohne Fokus auf Verteilungsgerechtigkeit

Doch kommen wir von der grundsätzlichen Kritik zur speziellen. Das Volumen der Steuerreform beläuft sich auf insgesamt rund 5,2 Milliarden Euro. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • 4470 Millionen Euro Tarifreform
  • 430 Millionen Euro Negativsteuer/Sozial­versicherungs-Rückerstattung
  • 100 Millionen Euro Familienentlastung
  • 200 Millionen Euro Wirtschaftspaket

Den Löwenanteil der Steuerentlastung macht die Tarif­reform aus. Künftig gibt es statt drei sechs Tarifstufen, beginnend beim deutlich von 36,5 auf 25 Prozent abgesenkten Einstiegssteuersatz ab 11.000 Euro steuerlicher Bemessungsgrundlage.

Der neue Tarif gestaltet sich wie folgt (Steuersatz gilt für entsprechend steuerpflichtiges Einkommen):

 von0 Eurobis11.000 Euro0 Prozent
 von11.000 Eurobis18.000 Euro25 Prozent
 von18.001 Eurobis31.000 Euro35 Prozent
 von31.001 Eurobis60.000 Euro42 Prozent
 von60.001 Eurobis90.000 Euro48 Prozent
 von90.001 Eurobis1 Million Euro50 Prozent
ab einer Million Euro55 Prozent

Für BezieherInnen von Einkommen, die so niedrig sind, dass sie lohnsteuerbefreit sind, wird künftig die Negativsteuer (sie heißt neuerdings „Sozialversicherungs-Rück­erstattung“) von hundertzehn auf bis zu vierhundert Euro (maximal fünfzig Prozent der geleisteten Sozialversicherungs-Beiträge) erhöht. Erst­mals haben auch PensionistInnen Anspruch auf eine Negativsteuer von bis zu hundertzehn Euro. Die ArbeitnehmerInnenveranlagung – also der „Lohnsteuerausgleich“ – soll künftig automatisch durch­geführt werden. Ebenfalls erhöht werden Arbeitnehmer­Innen- und Verkehrsabsetzbetrag, von 345 auf 400 Euro.

Wie sind diese Maßnahmen zu bewerten?

  • Zu begrüßen ist jedenfalls die deutliche Erhöhung der Negativsteuer, insbesondere auch die automatisierte Veranlagung. Damit bekommt tatsächlich jede, die Anspruch auf eine Negativsteuer hat, diese auch tatsächlich ausbezahlt. Die Erhöhung der Negativsteuer ist jedenfalls konjunkturwirksam – befinden wir uns doch in einem Einkommenssegment, wo jeder zusätzlich verdiente Euro auch tatsächlich in den Konsum fließt. Aus konjunktur- wie sozialpolitischen Erwägungen hätte die Erhöhung der Negativsteuer daher durchaus noch deutlicher ausfallen können. Ein Problem das sich aus der Art der Rückerstattung ergibt: die Steuergutschrift erfolgt nicht unmittelbar mit Lohnauszahlung, sondern erst im Folgejahr, im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung. Damit verzögert sich der Entlastungs­effekt ausgerechnet für die einkommensschwächsten Gruppen, welche eine Stärkung ihrer Einkommen am dringendsten nötig haben.
  • Ebenfalls begrüßenswert ist die Erhöhung der Absetzbeträge auf vierhundert Euro, nützen Absetz­beträge doch insbesondere unteren und mittleren Einkommensgruppen.
  • Die Absenkung des Einstiegssteuersatzes auf 25 Prozent ist dagegen sehr teuer und verfehlt weitgehend die erhoffte Wirkung, profitieren doch von Tarifreformen im „unteren“ Bereich insbesondere höhere Einkommensgruppen unverhältnismäßig stark. Einfach gesagt: Wer über ein steuerpflichtiges Einkommen von 12.000 Euro verfügt, dessen erste 11.000 Euro sind steuerfrei. Lediglich die verbleibenden eintausend Euro fallen in den Eingangssteuersatz und sind künftig statt mit 36,5 mit 25 Prozent besteuert. Wer dagegen bei einem steuerpflichtigen Einkommen von 50.000 Euro liegt, profitiert von den niedrigeren Steuerstufen der Klasse „11.000 bis 18.000 Euro“ ebenso, wie von jener von „18.001 bis 31.000 Euro“ und immer noch von dem niedrigeren Steuersatz von „31.001 bis 60.000 Euro“. Jede Tarifsenkung „unten“ schlägt bei einem derartig hohen Einkommen voll durch. So richtig und wichtig die Absenkung des Einstiegssteuersatzes auch ist: Ein geringeres Ausmaß (zum Beispiel Senkung auf 30 statt auf 25 Prozent) bei gleichzeitig höherer Negativsteuer beziehungsweise höheren Absetzbeträgen wären verteilungs- wie konjunkturpolitisch zielführender gewesen.
  • Entsprechend höher ist auch die absolute Entlastung der oberen Einkommen: Wer bei einem Bruttoeinkommen von 1500 Euro im Monat liegt, gewinnt 485 Euro im Jahr. Wer dagegen ein Bruttoeinkommen von 5500 Euro monatlich bezieht, erhält eine Steuerentlastung von 1600 Euro jährlich. Wer gar über ein Einkommen von 8000 Euro monatlich verfügt, darf sich sogar über eine Entlastung von 2180 Euro erfreuen. Denn der profitiert nicht nur von den gesenkten niedrigeren Steuersätzen.
  • Womit wir beim teuersten aller Steuergeschenke wären: Bereits im ÖGB-Modell war das Schieben der Bemessungsgrundlage für den Spitzensteuersatz von sechzigtausend auf achtzigtausend Euro vorgesehen. Dieses vollkommen überflüssige Geschenk an Top-VerdienerInnen ohne irgendwelchen konjunkturellen Nutzen hätte – in Zeiten budgetärer Not – schon zwischen 120 und 150 Millionen Euro gekostet. Nun wird diese Bemessungsgrundlage, ab der ein Steuersatz von fünfzig Prozent gilt, nicht auf achtzigtausend, sondern sogar auf neunzigtausend Euro geschoben. Damit fließen zusätzliche hohe Millioneneurobeträge an die Top 2,9 Prozent-VerdienerInnen! Die Reichen werden erfreut sein.
  • Über dieses großzügige Geschenk an die Reichsten kann auch nicht die „Millionärssteuer“ – also der neue Spitzensteuersatz von 55 Prozent – für Personen mit einem steuerpflichtigen Einkommen über einer Millionen Euro hinwegtäuschen. Tatsächlich handelt es sich um knapp über vierhundert Personen. Und: Dieser Steuersatz ist auch auf fünf Jahre befristet eingeführt.

Dass der vorliegende Steuertarif tendenziell nach oben verteilt und einkommensstarke Gruppen absolut wie relativ begünstigt, belegen auch folgende Zahlen:

  • während sich die Nettoeinkommen bei einem Monatsbruttoeinkommen von 1000 Euro beziehungsweise 1500 Euro um 2,4 Prozent beziehungsweise um drei Prozent erhöht, erhöht sich das Nettoeinkommen bei EinkommensbezieherInnen von 2000 bis 3000 Euro (brutto) zwischen 4,4 und 4,8 Prozent. Darüber liegende Einkommen gewinnen immer noch 4,2 Prozent (Bruttomonatseinkommen von 4000 Euro) beziehungsweise 3,4 Prozent (Monatsbrutto 5500 Euro).
  • Mittlere Einkommen (ungefähr 1840 Euro brutto im Monat) gewinnen durch die Steuerreform jährlich rund 848,88 Euro. Mittlere Fraueneinkommen (1390 Euro brutto im Monat) schon nur noch 378 Euro, während mittlere Männereinkommen (2283 Euro brutto im Monat) auf 924 Euro Entlastung kommen. Männer gewinnen mit dem neuen Steuertarif stärker als Frauen. In Summe gehen damit ungefähr 64 Prozent des gesamten Entlastungsvolumens an Männer, aber nur 36 Prozent an Frauen.

Zusammenfassend kann zur Tarifreform festgehalten werden: Die Entlastung unterer Einkommens­gruppen fällt deutlich schwächer aus als jene mittlerer und oberer Einkommen. Insbesondere in absoluten Zahlen profitieren obere Einkommen vom neuen Tarif. Mit der unverhältnismäßig stärkeren Entlastung der Männereinkommen droht sich auch die Ungleichverteilung der Einkommen zwischen Männern und Frauen noch einmal zu verstärken.

Quelle: Die Alternative

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