NEIN! Eigentlich nicht!

Es gibt jetzt ein einheitliches Formular (abrufbar im Formularsystem) für

DIENSTUNFÄLLE, BEINAH-UNFÄLLE, SONSTIGE GEFAHREN UND DEFEKTE

Kurz – SR 22 – und einfach ist dieses auszufüllen und am Dienstweg zu versenden, an PL oder KL!

Jetzt ist es wirklich ein rascher, einfacher Formalakt zur Absicherung der bzw. des Bediensteten.

Was kann / soll gemeldet werden?

Bitte passt auf, aber wenn es passiert, dann meldet Stürze von Leitern, Schnitte mit dem Messer, Verletzungen beim Ballspielen, aber auch Gewaltübergriffe, die Kratzer, blaue Flecken, Prellungen und vielleicht noch Schlimmeres nach sich ziehen. Hierbei sind wir Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen leider immer noch oft säumig.

Schutzmaßnahmen basieren auf Statistik!

Aber wie soll reagiert werden, wenn niemand weiß, wie es manchmal an der Basis zugeht? Und wie soll die Personalvertretung hilfreich tätig werden, wenn es keine offiziellen Zahlen gibt? Denn die formlosen mündlichen Meldungen an die Leitung erfolgten bisher durchaus – sie wurden jedoch im Dezernat nicht statistisch erfasst.

polizeiliche Anzeige nicht erforderlich

Gut zu wissen: bei einer Beteiligung von Klientinnen bzw. Klienten wird wohl auch ein Vorfallsbericht notwendig sein. Aber eine Anzeige der Verursacherin bzw. des Verursachers ist für die Anerkennung eines Dienstunfalles nicht erforderlich!

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