Berichtsentwurf zum „Abkommen über Dienstleistungen“ bleibt hinter den Erwartungen.

Nachdem das EU-Parlament seine Position zu TTIP im Sommer dieses Jahres verabschiedete, steht nun die Behandlung des Freihandelsabkommen TiSA (Trade in Services Agreement) im Internationalen Handelsausschuss des EU-Parlaments (INTA) auf der Tagesordnung.

Die Abgeordneten haben die Möglichkeit den Entwurf der Berichterstatterin Vivian Reding zu diskutieren und ihre Änderungswünsche einzubringen. Für die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (GdG-KMSfB) bleibt der Berichtsentwurf insgesamt hinter den Erwartungen.

Die Berichterstatterin konnte ihre im Vorfeld geäußerten Bedenken gegenüber TiSA leider in ihrer Berichtsvorlage nicht halten. Wir fordern daher die Aufnahme von klaren Positionen zur Transparenz der Verhandlungen, zur Ausnahme von Leistungen der Daseinsvorsorge, dem Recht auf Regulierung und gegen die Aufweichung von Arbeitnehmerschutzstandards in den Bericht

stellt Thomas Kattnig, Bereichsleiter für Internationales, EU und Daseinsvorsorge der GdG-KMSfB, fest.

Der Berichtsentwurf ist in seiner Kritik zurückhaltend und nicht präzise genug. Reding lässt durch ihre Wortwahl viel Raum für Interpretation und auch einige Schlupflöcher für die Interessen der globalen Dienstleistungskonzerne offen.

Im Bericht wird beispielsweise eine kulturelle Ausnahme festgelegt, jedoch keine klare Forderung nach einer Ausnahme der Leistungen der Daseinsvorsorge (Bildung, Gesundheits- und soziale Diens­tleistungen, Abwasser- und Müllentsorgung, Energie, Verkehr oder Wasserversorgung) inklusive öffentlicher Auftragsvergabe aus dem gesamten Anwendungsbereich des Abkommens.

Hinzu kommt, dass der sogenannte Hybridansatz – das heißt eine Mischung aus Positivliste und Negativliste – für den Anwendungsbereich nicht dezidiert abgelehnt wird und dadurch bereits heute noch nicht einmal bekannte Dienstleistungen der Zukunft liberalisiert wären.

Hier wird insgeheim versucht, die problematischsten Teile des berüchtigten GATS-Abkommens, die schon einmal zu weltweiten Protesten geführt haben, auszuweiten. Öffentliche Dienstleistungen dürfen nicht zum Spielball von Profitinteressen großer multinationaler Konzerne werden. Bestimmungen wie „ratchet“ und „stand still“ Klauseln, wonach gescheiterte Privatisierungen de facto nie wieder rückgängig gemacht werden können, entsprechen einer außer Rand und Band geratenen freien Marktideologie und werden dezidiert abgelehnt,

warnt Kattnig. Wie bei TTIP müssen auch bei TiSA die Kernarbeitsnormen der ILO vollständig ratifiziert werden und bei Verstößen dagegen auch einklagbar sein.

Diese Forderung ist besonders wichtig, denn durch das Abkommen wird auch die Erbringung von Dienstleistungen im Ausland geregelt. Daher müssen Tarifbestimmungen und Arbeitnehmerschutzstandards am Ort der Erbringung eingehalten werden.

Weiteren Handlungsbedarf sieht die GdG-KMSfB in der Transparenz und Einbindung der Öffentlichkeit.

Wir fordern die verbindliche Einbindung der Sozialpartner, lokaler und regionaler Behörden sowie der Zivilgesellschaft. Sie alle müssen Zugang zu Dokumenten sowie die Möglichkeit haben, sich in die Verhandlungen einzubringen, 

stellt Kattnig fest.

Die Änderungsanträge zum Berichtsentwurf werden gesammelt und voraussichtlich am 10. Dezember im INTA Ausschuss zur Abstimmung gebracht. Als weiteren Schritt wird das Plenum des Europäischen Parlaments über den Bericht zu TiSA abstimmen und somit eine maßgebende Richtlinie für die EU-Kommission und die Verhandler festlegen.  

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