In der digitalen Welt ist Privatsphäre ein eigenes Thema. Jeder von uns ist in irgendwelchen sozialen Netzwerken oder Gruppen engagiert, die teilweise gar keine Privatsphäre vorsehen, da sie ja öffentlich sind. Diskussionen darüber sind so alt, wie die Medien selbst, und mensch hat hier fast gar keine Möglichkeit, seine Rechte durchzusetzen. Außer man ist nicht in sozialen Medien unterwegs (und damit heutzutage ein Dinosaurier). Nur – hier hat man eine Wahl.

Doch wie sieht es bei der Stadt Wien aus? Wie wird mit den Daten umgegangen, die die Bediensteten zur Verfügung stellen (müssen)?

Bei dienstlichen Postfächern gilt seit heuer, dass nicht nur im Falle von Dringlichkeit Einschau in die Postfächer der Bediensteten gehalten werden darf (etwa, wenn Fristen versäumt würden), sondern auch bei einem Krankenstand von mehr als 30 Tagen. Dies ist nun ein zweischneidiges Schwert, da der/die  Bedienstete dort ja auch eventuelle, seine Krankheit betreffende Informationen versendet haben könnte – zum Beispiel bei Burn-Out oder mobbingbedingten Faktoren, die sich mit KollegInnen und Vorgesetzten beschäftigen. Diese Informationen kommen jetzt an die falsche Adresse und werden – selbst wenn sie dienstlich nicht verwendet werden können – bei den betreffenden Personen sicherlich zumindest geistig gespeichert und wirken für zukünftige Arbeitssituationen nicht positiv. Man denke sich nur, mensch will sich auf einen höherwertigen Posten bewerben und muss dann just zu demjenigen zur MitarbeiterInnenbeurteilung, der vorher Einschau ins Postfach hatte. Könnte interessant werden.

Doch es gibt noch anderes: Im Krankenanstaltenverbund beschäftigen sich doch tatsächlich Menschen damit, private Facebookaccounts namentlich registrierter MitarbeiterInnen daraufhin zu untersuchen, ob diese ja nichts Böses über die Dienstgeberin verbreiten. Eine uns bekannte Mitarbeiterin, die sich parteipolitisch engagiert, musste wegen ihrer politischen Arbeit zu einer Niederschrift gehen – was erstens unserer Meinung nach rechtswidrig ist und darüber hinaus bedenklich in Richtung Maulkorb geht, da hier ihr politisches Engagement eingeschränkt wird.

Und es geht noch anders: die (neue) MA 01 testet derzeit Programme, mit deren Hilfe man die Arbeit der Bediensteten am PC mitschneiden kann – um herauszufinden, was mensch denn in der Arbeit so macht. Das heißt, es werden nicht nur die privaten Internetzugriffe (die nur im unumgänglichen Ausmaß gestattet sind) protokolliert, sondern auch die ganze Arbeit kann „mitgefilmt“ werden. Bedenklich wenn nicht sogar verboten.

Ebenso werden bei den neuen PDA-Geräten in der MA 67 Apps installiert, die alle Anfragen, die die MitarbeiterInnen im Dienst machen, aufzeichnen. Nach Wording der MA 67 dient dies dazu, um aufzuzeigen, dass mensch sehr wohl arbeitet, auch wenn weniger Geld in Form von Mandaten eingenommen wird. In Wirklichkeit ist dies nur ein Kontrollmechanismus, der sich schon bald gegen die Bediensteten wenden kann, wenn diese zum Beispiel in einer Gegend tätig sind, in der sich weniger Parkplätze bzw. Autos befinden. Mensch kommt dann schnell in den Verdacht, nicht ordentlich gearbeitet zu haben – unvorhersehbaren Folgen. Allzu leicht kann man dann dienstgeberseitig ein Ranking der „fleißigsten“ bzw. „faulsten“ MitarbeiterInnen kreieren, die bei etwaigen Postenbesetzungen oder Einsparungen als Entscheidungshilfe für die Dienstgeberin genutzt werden können. Außerdem kann die Stadt Wien dann über kurz oder lang von jedem Autofahrer sagen, wann und wo er sein Fahrzeug abgestellt hat.

Auch die GPS-Verfolgung von Dienstfahrzeugen ist so ein Ding. Aufgeflogen ist dies bei der MA 48, wo man den Fahrern der Müllfahrzeuge vorgerechnet hat, wo sie überall waren und was sie dort gemacht haben. Dienstrechtliche Konsequenzen blieben nicht aus. Ebenso überall dort, wo Dienstfahrzeuge eingesetzt werden – denn dort werden dann die Aufzeichnungen mit den GPS-Daten verglichen um sicherzustellen, dass mensch genau dort war, wo er/sie angegeben hat. Wenn ein Dienstfahrzeug dann noch privat genutzt wird, weiß die Dienstgeberin ganz genau, wo mensch sich in der Freizeit befindet. Die perfekte Überwachung. Mit Diensthandys könnte es sich übrigens auch so verhalten.

Eine andere Form der Überwachung bzw. Datensammlung ist das Verwenden von elektronischen Fallverläufen, wie sie zum Beispiel im Jugendamt verwendet werden. Dort werden zum Teil sehr persönliche Daten von Schützlingen eingetragen und auf einem Server gespeichert. Waren diese Daten bisher nur einer Handvoll fallführender bzw. fallbearbeitender MitarbeiterInnen zugänglich (weil in Papierform), weiß man jetzt nicht, wer aller darauf Zugriff hat. Dies könnte für die jungen Menschen, über die hier Protokoll geführt wird, in ihrem weiteren Leben unangenehme Folgen haben, wenn sie z.B. eine Bewerbung bei der Stadt Wien, Landes- oder Bundeseinrichtungen abgeben. Sie können nie sicher sein, dass ihre Daten nicht abgefragt werden können.

All diese Dinge dienen unserer Ansicht nach nur einem Zweck: Den gläsernen Menschen zu schaffen. Das Ziel ist eine Datensammlung jeglicher Art, die es ermöglicht, einen lückenlosen Lebenslauf eines vollkommen unbekannten Menschen zugänglich zu machen, ihn in seiner Arbeit zu kontrollieren und dazu zu „motivieren“, ja nur brav zu sein – wenn nicht, bringt mensch es nicht weit.

Dies alles geht aus unserer Sicht nicht nur in eine äußerst bedenkliche Richtung, sondern sollte auch deshalb hinterfragt werden, weil ein/e DienstnehmerIn der Stadt nur eine Zeitlang ihre/seine Arbeitskraft gegen Bezahlung zur Verfügung stellt und kein Lohnsklave werden darf, der zu allem Ja und Amen sagen muss, weil sonst massive Konsequenzen drohen. Dies gilt es zu bekämpfen.

Grafik: xb100 / Freepik

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