Als Leiter des Personalwesens bei „assista Soziale Dienste“ bin ich seit einigen Jahren mit neuen Berufsbildern im Sozialbereich konfrontiert.

Beispiele: Fach-SozialbetreuerIn Behindertenarbeit beziehungsweise Fach-SozialbetreuerIn Alten­arbeit. Bei beiden Ausbildungen, die im Regelfall zwei Jahre dauern, ist auch ein Berufsabschluss zur PflegehelferIn integriert, nach Abschluss des Berufes Fach-SozialbetreuerIn kann sodann im Rahmen eines weiteren Schulungsjahres sowohl bei der Behindertenarbeit wie aber auch in der Altenarbeit noch zusätzlich ein Diplom absolviert werden.

Beide Ausbildungsschienen sind gesetzlich geregelt und erfolgen in Oberösterreich an den diversen Schulen für Sozialbetreuungsberufe. Sie finden entweder tagsüber in der sogenannten Vollzeit­ausbildung oder auch berufsbegleitend statt. Bei den Aufnahmevoraussetzungen ist lediglich das Mindestalter für die Berufsausübung geregelt: Dieses liegt bei Fach-SozialbetreuerInnen bei 19 Jahren und bei Diplom-SozialbetreuerInnen bei zwanzig Jahren. An den einzelnen Schulen gibt es unter­schiedliche Aufnahmekriterien, wie beispielsweise ein Mindestalter von 17 Jahren, den positiven Abschluss einer mittleren oder höheren Schule oder einer Berufsausbildung nach der neunten Schul­stufe, eine hohe soziale Kompetenz, der Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung, eine gegebene Vertrauenswürdigkeit sowie ein positives Aufnahmegespräch.

Von der Ausbildungsdauer her sind in den zwei Ausbildungsjahren, die modular aufgebaut sind, mindestens 1200 Stunden Theorie und mindestens 1200 Stunden Praxis zu absolvieren. Die Ausbildung zur Diplom-Sozialbetreu­erIn umfasst dann innerhalb eines Jahres mindestens sechs­hundert Stunden Theorie und sechshundert Stunden Praxis.

Im Rahmen der dabei inkludierten eigenen Berufsausbildung zur Pflegehilfe sind 800 Stunden Praxis vorgegeben, wobei davon 320 Stunden jeweils zur Hälfte in zwei Abteilungen eines Krankenhauses zu absolvieren sind, weitere 320 Stunden in der Langzeitpflege und noch 160 Stunden im extramuralen Bereich, das kann beispielsweise in Tageswerkstätten oder auch in der Hauskrankenpflege sein. Der theoretische Schulungsteil beträgt bei der Pflegehilfe gleichfalls 800 Stunden. Eine Besonderheit sei hier noch erwähnt: PflegehelferInnen, die den Beruf zwei Jahre lang vollbeschäftigt oder entsprechend länger bei einer Teilzeitbeschäftigung ausgeübt haben, können eine verkürzte Ausbildung von zwei Jahren im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege absolvieren.

Fach-SozialbetreuerInnen Behinderten- wie Altenarbeit sowie auch die Diplom-AbsolventInnen sind nach Abschluss ihrer Ausbildung verpflichtet, im Zeitraum von zwei Jahren mindestens 32 Stunden an berufsspezifischer Fortbildung zu absolvieren. Haben die AbsolventInnen Dienstgeber aus dem privaten Sozialbereich, für welchen der Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft zuständig ist, sind sie seit Feber 2014 für diese Fortbildungsstunden bezahlt dienstfrei zu stellen.

Fach-SozialbetreuerInnen und Diplom-SozialbetreuerInnen Behindertenarbeit arbeiten primär in Einrichtungen und Institutionen für geistig und mehrfachbeeinträchtigte oder auch körperbehinderte Menschen, in Werkstätten, Tages­heimen, Freizeiteinrichtungen, Wohnheimen, Wohngruppen und Wohnverbünden aber auch im Mobilen Bereich.

In der Altenarbeit arbeiten die Fach-SozialbetreuerInnen und Diplom-SozialbetreuerInnen in stationären Einrichtungen wie Pflegeheimen, in Tageszentren und im Bereich der mobilen Alten­betreuung sowie der Hauskrankenpflege. Selbstverständlich sind Fach-SozialbetreuerInnen Altenarbeit – bei entsprechendem Interesse – aber auch im Behindertenbereich tätig.

Diese Ausbildungen werden oftmals im Rahmen von Stiftungseinsätzen beziehungsweise seit Sommer des letzten Jahres auch im Rahmen eines Fachkräftestipendiums absolviert. Dazu ist vor Beginn einer Ausbildung der Kontakt mit dem zuständigen Arbeitsmarktservice herzustellen.

Interessant ist aber auch, dass Fach-SozialbetreuerInnen Behindertenarbeit in einer verkürzten Ausbildung den Abschluss zur Fach-SozialbetreuerIn Altenarbeit absolvieren können und auch umgekehrt eine verkürzte Ausbildung zur Fach-SozialbetreuerIn Behindertenarbeit den fertigen Fach-SozialbetreuerInnen Altenarbeit zur Verfügung steht.

Grundausbildung

Schwierig ist oft die Situation von SchülerInnen im Rahmen der Grundausbildung. Denn sie haben einerseits den theoretischen Ausbildungsteil abzudecken, dann sind die verbindlichen Fachpraktika zu absolvieren, bei Stiftungseinsätzen ist dann auch die Mitarbeit im sogenannten „Stammheim“ vorgegeben, es ist für Prüfungen zu lernen, eine Abschlussarbeit ist zu schreiben, etc. Wenn nun beispielsweise Alleinerziehende eine solche Ausbildung absolvieren, sind sie da mehr als gefordert – noch dazu wenn klar ist, dass sie nach deren Absolvierung ganz sicher eine Teilzeitstelle anstreben werden, da sich eine Vollzeitstelle im Alltag im Kontext mit der Kindererziehung realistischerweise nicht wirklich ausgeht.

Mit im Boot ist bei den Grundausbildungen oft auch das Arbeitsmarktservice, beispielsweise konkret eben dann, wenn es um einen Stiftungseinsatz geht. In früheren Zeiten hat das AMS Stiftungseinsätze auch schon ein halbes Jahr vor Schulbeginn genehmigt. Was bedeutet hat, dass sich die SchülerInnen vor Unterrichtsbeginn gut in der ihnen zugeteilten Abteilung des Stammheimes einarbeiten konnten.

In den letzten Jahren wurde von dieser Praxis aus Einsparungsgründen abgegangen: Stiftungsbeginn heißt jetzt Schulbeginn, Stiftungsende heißt Zeugnisverteilung. Das Arbeitsmarktservice ging dabei sehr rigoros vor und griff in laufende Stiftungsverträge ein – ursprünglich datierte Beendigungstermine des Stiftungseinsatzes wurden auf Zeugnisverteilungstage vorverlegt. Bedingt durch den Wegfall der Vorlaufzeit erleben die „Stammheime“ nun, dass speziell im ersten Ausbildungsteil – in dessen Rahmen die Ausbildung der Pflegehilfe den Schwerpunkt bildet – die StiftungsteilnehmerInnen in ihrer im Stammheim zugeteilten Abteilung nicht mehr präsent sind.

Ich selbst habe da bei einem Stiftungsteilnehmer ganz exakt nachgerechnet: In der Zeit vom 10. September 2012, dem ersten Schultag bis zum 30. Juni 2013 verbrachte er 7,7 Prozent der Einsatzzeit in seiner Abteilung (Anmerkung: Da ist der anteilige konsumierte Urlaub miteingerechnet). Kundig gemacht konnte er sich während dieser minimalen Einsatzzeit in der Abteilung nicht wirklich, vor allem auch deshalb, da es kaum längere zusammenhängende Zeiten gab, wo er einige Tage hintereinander Dienst versehen konnte.

Und damit pervertiert sich das System: Eine soziale Einrichtung ist bereit, eine StiftungsteilnehmerIn auszubilden, um sie später in ein Dienstverhältnis zu übernehmen. Nur sieht sie die spätere MitarbeiterIn speziell im ersten Ausbildungsjahr kaum bis gar nicht. Denn wenn bei den zu absolvierenden 800 Stunden Pflichtpraktika im Rahmen der Pflegehilfeausbildung Krankenstände auftreten, ist die versäumte Zeit voll und ganz im Verhältnis 1:1 nachzuholen und diese Zeit wird dann von der ohnehin sehr spärlichen Einsatzzeit im Stammheim abgezogen – womit dann nicht einmal die 7,7 Prozent Anwesenheit gegeben wären.

Ausbildung zur Fach-SozialbetreuerIn Behindertenbegleitung

Zu erwähnen ist auch noch die Ausbildung zur Fach-SozialbetreuerIn Behindertenbegleitung, die gleichfalls zwei Jahre dauert und die auch mit einem zusätzlichen Jahr mit einem Diplomabschluss absolviert werden kann. In dieser Ausbildung ist die Pflegehilfe nicht inkludiert, sie legt ihren Schwerpunkt primär auf eine pädagogische Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung.

Meine Einschätzung und mein Zugang zu dieser Ausbildungsform ist kritisch und ganz konkret vom Arbeitsalltag von assista geprägt, wo die Pflege von körperlich und mehrfach beeinträchtigten Menschen einen eindeutigen Schwerpunkt darstellt und nach den Auflagen und vorgegebenen Rahmenbedingungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes gearbeitet werden muss, was heißt, dass für neue MitarbeiterInnen ohne Pflegehilfeausbildung nur mehr in absoluten Ausnahme­fällen die Möglichkeit einer Fixanstellung bei meinem Dienstgeber besteht:

Das heißt: Mit einer Ausbildung, welche die Pflegehilfe inkludiert und die auch zwei Jahre dauert, hat man auf alle Fälle mehr gemacht, wenn es um die spätere Arbeitsplatzsicherheit geht. Zwar ist bei der Ausbildung Fach-Sozial­betreuerIn Behindertenbegleitung ein sogenanntes UBV-Modul (= heißt „Unterstützung bei der Basisversorgung“) vorgesehen, aber dieses kurze Modul ist natürlich nicht mit einer wesentlich umfangreicheren und fundierteren Pflegehilfeausbildung vergleichbar. Vielmehr – so wurde mir berichtet – wird man fachlich darüber unterwiesen, was man pflegerisch alles nicht machen darf. Und das ist von meiner Wahrnehmung nicht unbedingt zielführend … Ein sinnvoller Ansatz müsste doch sein: „Was darf ich trotzdem machen?“. Über das UBV-Modul sollte meiner Meinung nach dringend nachgedacht werden (da dürfte sich aber ohnehin schon etwas anbahnen)!

Meine zusammenfassende Überlegung: Wenn man sich mit der Ausbildung der Fach-SozialbetreuerIn Behindertenarbeit oder Altenarbeit oder auch nach absolvierter Doppelausbildung auch noch pädagogisch fortbilden möchte, dann wäre es sinnvoll eine einjährige Diplomausbildung noch dazu zu machen. Weil: Beim Diplomlehrgang der Fach-SozialbetreuerInnen Behindertenarbeit sitzen diese AbsolventInnen in einer Klasse mit den Fach-SozialbetreuerInnen Behindertenbegleitung.

Wie steht es um die DienstgeberInnen im Sozialbereich?

Die Frage dabei ist: Wie steht es um die Dienstgeber­Innen im Sozialbereich? Haben diese überhaupt Interesse an MitarbeiterInnen, die mehrere Ausbildungen vorweisen können?

Meist ist es ja so, dass dann, wenn MitarbeiterInnen mehr Ausbildungen nachweisen können, diese dann auch Wünsche nach einer besseren gehaltlichen Einstufung äußern könnten – und in Oberösterreich ist beispielsweise eines klar: Ein Diplomlehrgang für Fach-SozialbetreuerInnen Altenarbeit existiert de facto nur auf dem Papier. Da im Altenbereich von Vorneherein signalisiert wird, diese Zusatzqualifikation wird finanziell mit Sicherheit nicht abgegolten. Es ist bekannt, dass die Politik laufend mit Leistungen im Sozialbereich zurück fährt … und ich vermute, dass sie sich im Hinblick auf die Zukunft leichter tun wird, im sozialpädagogischen Bereich als im pflegerischen Bereich einzusparen.

Denn: Ich war vor einem Jahr, im Mai 2013, Gast bei der Eröffnung der neuen Räumlichkeiten der Altenbetreuer­Innenschule des Landes Oberösterreich in Gaspoltshofen. Dabei stand auch ein Fachvortrag auf dem Programm – Thema Demenzerkrankungen. Derzeit ist in Österreich bei etwa hunderttausend Personen eine Demenzerkrankung diagnostiziert. Im Jahr 2030, so schätzt man, werden es 250.000 bis 270.000 sein. Wer soll diese Menschen denn dann betreuen? Doch wohl eher Personen, die eine Ausbildung wie jene der Pflegehilfe haben.

Mir ist heute schon oft ein Rätsel, wo die absolvierten Fach-SozialbetreuerInnen Behinderten­begleitung landen … Die Diakonie in Salzburg hat schon entsprechend darauf reagiert und bietet für diese AbsolventInnen eine zweijährige berufsbegleitende Pflegehilfeausbildung an. Das heißt: Nach dieser Absolvierung hat man dann zwei Berufe: Fach-SozialbetreuerIn Behindertenbegleitung und Fach-SozialbetreuerIn Behindertenarbeit.

Möglich ist es aber auch, dass fertige Fach-Sozialbetreu­er­In BehindertenbegleiterInnen in eine Ausbildung Fach-SozialbetreuerIn Behindertenarbeit oder auch Fach-SozialbetreuerIn Altenarbeit einsteigen, um dann nur die Pflegehilfeteile zu machen – um eben dann auch den Abschluss Fach-SozialbetreuerIn Behindertenarbeit zu haben und damit wesentlich breiter eingesetzt werden zu können.

Leider fehlt hier oft im Vorfeld die nötige Information. Manche landen ganz zufällig in dieser oder jener Ausbildung und realisieren erst dann, dass es ja auch noch andere Ausbildungsformen gibt (die da ein mehr an späterer Berufssicherheit versprechen würden). Ich selbst unterrichte derzeit das vierte Jahr freiberuflich am BFI im Rahmen der Ausbildung Fach-SozialbetreuerIn Behinderten­arbeit und habe zuletzt meine SchülerInnen konkret gefragt, ob sie sich bewusst für diese Form der Ausbildung entschieden haben.

Mehr als die Hälfte hat mir geantwortet, sie wurden vom Arbeitsmarktservice zum BFI geschickt, weil da eine Ausbildung für den Behindertenbereich startet. Der Unterschied zwischen Fach-Sozial­betreuerIn Behindertenarbeit und Fach-SozialbetreuerIn Behindertenbegleitung wurde ihnen erst im Laufe der Ausbildung bewusst. Genauso gut hätten sie in einer Ausbildung Fach-SozialbetreuerIn Behindertenbegleitung landen können. Und diese Informationsdefizite sollten eigentlich nicht gegeben sein.

Noch einmal klar gestellt: Ich kommentiere hier lediglich die Realität und meine praktische Erfahrung – denn: Ich persönlich finde die sozialpädagogische Arbeit, in der es im Regelfall ganz konkret um Beziehungsarbeit mit BewohnerInnen, KlientInnen und PatientInnen geht – durchaus immens wichtig: Es macht was mit ihrer Befindlichkeit, sie fühlen sich als Menschen wahr genommen und als Persönlichkeit wert geschätzt … es geht also um Faktoren die das persönliche Wohlbefinden fördern und unterstützen … aber ich befürchte, dass die von mir beschriebene Entwicklung noch weitaus konkretere Formen annehmen wird, als es ohnehin in den letzten Jahren auf Grund der zunehmenden Ökonomisierung der sozialen Arbeit schon spürbar geworden ist.

Forderungen der AUGE/UG

Fundierte Beratung beim AMS

Es kann nicht sein, dass AMS BeraterInnen offensichtlich den Unterschied zwischen FSB Behinderten­arbeit und FSB Behindertenbegleitung zu wenig kennen und sich und die spätere Arbeitsplatz­sicherheit damit keine Beachtung findet (Realitätscheck)! Welche Einrichtung stellt eine FSB Behindertenarbeit nicht ein, weil ausschließlich FSB Behindertenbegleitung für die Art der Tätigkeit erforderlich ist? Wohl keine! FSB Behindertenbegleitung jedoch werden oftmals abgelehnt, da sie die Qualifikation der nötigen Pflegehilfe nicht mitbringen!

Qualifiziertes UBV-Ausbildungs-Modul

Keines in dem nur erläutert wird, was man alles nicht in der Pflege machen darf. Schließlich wird dadurch die Berechtigung zur Durchführung von unterstützenden Tätigkeiten bei der Basisversorgung (Körperpflege, ­Nahrungsaufnahme) sowie bei der Verabreichung von Arzneimitteln erlangt.

Evaluierung der Ausbildung durch die Schulungsträger

In Oberösterreich stellen die psychiatrischen Einrichtungen auch schon verstärkt Fach-Sozial­betreuerIn (FSB) Behindertenarbeit (also mit Pflegehilfe) ein, weil sie auch Auflagen nach dem Gesundheits- und Krankenpflege­gesetz zu beachten haben.

Quelle: Die Alternative

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