Hier findest du Informationen zum Karenzurlaub bei der Gemeinde Wien für BeamtInnen, Vertragsbedienstete und „Neu“-Bedienstete

Was ist eigentlich der Karenzurlaub?
Mögliche Dauer
Begründung; Voraussetzung für die Gewährung von Karenzurlaub
Vorzeitige Beendigung
Krankenversicherung
Weitere Infos

Was ist eigentlich der Karenzurlaub?

Der Karenzurlaub ist ein Urlaub gegen Entfall der Bezüge – nicht zu verwechseln mit der Eltern-Karenz. Du hast keinen Rechtsanspruch auf diese Art von Karenz.

Mögliche Dauer

Die mögliche Dauer der Karenz ist für BeamtInnen und Vertragsbedienstete anders als für „Neu“-Bedienstete (Eintritt nach dem 1. Jänner 2018). Bist du BeamtIn oder Vertragsbedienstete/r, dann darfst du insgesamt höchstens zehn Jahre in Karenz gehen. Das gilt für Karenzurlaube, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die nicht im öffentlichen Interesse gewährt wurden. Gleichartige Karenzurlaube, die du in einem unmittelbar vorangegangenen Dienstverhältnis als Vertragsbedienstete/Vertragsbediensteter beziehungsweise als Beamtin/Beamter der Gemeinde Wien verbraucht hast, werden dabei angerechnet. Bist du „Neu“-Bedienstete/r, darf die Gesamtdauer des Karenzurlaubes hingegen drei Jahre nicht überschreiten.

Begründung; Voraussetzung für die Gewährung von Karenzurlaub

Du musst einen Antrag für einen „gewöhnlichen“ Karenzurlaub nicht begründen. Dein Antrag  wird allerdings nur gewährt, wenn deinem Karenzurlaub keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegen stehen.

Vorzeitige Beendigung

Wenn du Vertragsbedienstete/r oder „Neu“-Bedienstete/r bist, dann kannst du die vorzeitige Beendigung des Karenzurlaubs auf deinen Antrag nach Maßgabe des Dienstbetriebes und bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Gründe mit der Dienstgeberin vereinbaren. Bist du BeamtIn, so kann der Magistrat auf deinen Antrag eine vorzeitige Beendigung verfügen.

Krankenversicherung

Wenn du in Karenz gehst, musst du dich um deine Kranken- und Sozialversicherung selbst kümmern. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich bei der KFA beziehungsweise der ÖGK freiwillig weiterzuversichern. Wir empfehlen dir, dich dazu bei der KFA beziehungsweise der Gesundheitskasse weiter zu informieren. Sieh dir dazu die Informationen auf der Website der KFA und der Website der Österreichischen Gesundheitskasse an.

Weitere Infos

Bist du BeamtIn, dann kannst du in der Dienstordnung (§ 56) genauer nachlesen. Bist du Vertragsbedienstete/r, dann kannst du in der Vertragsbedienstetenordnung (§ 34) genauer nachlesen. Als „Neu“-Bedienstete/r (Diensteintritt nach 1. Jänner 2018) kannst du im Wiener Bedienstetengesetz (§ 68) genauer nachlesen. Natürlich kannst du uns aber auch unter 01 4000 838 67 anrufen und dich persönlich beraten lassen.

Diese Informationen beziehen sich auf das Dienstrecht der Stadt Wien. Bitte wende dich für Auskünfte im Detail telefonisch an unsere Zentrale unter 01 4000 838 67. Stand: 20.1.2020.

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