Die Idee der Arbeitszeitkonten, vor allem die der Langzeitarbeitskonten oder Lebensarbeitszeitkonten, ist prinzipiell gut.

Dennoch gilt es, einige Parameter zu vereinbaren, die unbedingt einzuhalten sind. Sonst besteht einmal mehr die Gefahr, dass es zu einer Schieflage zu Gunsten der Arbeitgeberin kommt und die Gestaltungsmöglichkeiten für die einzelne Beschäftigte beschränkt sind.

Für mich persönlich

ist die Freiwilligkeit ein wichtiges Kriterium. Ich will keinesfalls vor der Situation stehen, dass meine Arbeitgeberin so einfach bestimmen kann, dass sich angefallene und angeordnete Überstunden gegen meinen Willen auf dem Arbeitszeitkonto finden. Jeder Mitarbeiter, der auf monetärer Abgeltung geleisteter Mehrarbeit besteht, muss diese auch erhalten.

Gesichert sein muss auch die Verwendungsneutralität.

Das bedeutet in der Praxis nichts anderes, als dass sowohl der Zeitpunkt, zu dem die angesammelten Zeitguthaben verwendet werden, als auch die Form, in der dies geschieht, flexibel gehandhabt werden können und nicht im Voraus (das heißt bereits zur Zeit ihres Entstehens) festgelegt werden müssen.

So sollten ein zeitweiliger Ausstieg aus dem Berufsleben (Beispiel: Sabbatical, Erziehungspausen, Bildungfreistellungen, Teilzeitphasen), die Mitnahme zu einem anderen Arbeitgeber, ein früherer beziehungsweise gleitender Ausstieg aus dem Arbeitsleben oder auch die Verwendung als zusätzliche Altersversorgung gleichermaßen möglich sein.

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