Die Park­raum­überwachungs­gruppe sollte weiter­entwickelt werden. Wiederholung eines Artikels vom 4. 9. 2015.

Verkehrsüberwachung ist für hohe Lebensqualität in einer funktionierenden Stadt unverzichtbar.

Siehe auch:  „Wilder Westen“ in Wien ?

Die PÜG muss von der Parkraum­überwachungs­gruppe zur Verkehrs­überwachungs­gruppe werden!

Fortsetzung der PÜG-Entwicklung auf eingeschlagenem Weg und Erweiterung der Aufgaben­stellung im Verkehrsbereich mit gleichwertigen vernetzten Tätigkeitsschwerpunkten:

  • konsequente Parkraumüberwachung – dadurch zweckmäßige Nutzung öffentlicher Flächen, Einnahmensicherung und Stabilisierung der Finanzierungsgrundlage für verkehrspolitische Maßnahmen
  • und mehrkostenfreie Synergie mit erheblicher sicherheitspolitischer Bedeutung durch Verknüpfung mit
  • Fahndungsdaten, kurze Meldekette bei sicherheitsrelevanten Wahrnehmungen und starke öffentliche Präsenz
  • konsequente StVO-Überwachung des Ruhenden Verkehrs, dadurch vor allem Kostenersparnis
  • durch Freihaltung der Flächen für den Wirtschaftsverkehr und den öffentlichen Verkehr was zur Vermeidung von Betriebsstörungen beiträgt (die erhebliche Kosten verursachen),
  • Synergie ohne Mehraufwand durch Kontrollen der § 57a KFG-Sicherheits-Plaketten, wodurch sowohl die Einhaltung der Sicherheitsstandards wie die ordnungsgemäße Versteuerung von Fahrzeugen überprüfbar ist
  • vorbeugende Vermeidung von Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erfordert  Kontrolldienste bzw. Verkehrsregelung bei Absperrungen, Verkehrsmaßnahmen bei Veranstaltungen, bei Bedarf regelnde Eingriffe zur Stauvermeidung,
  • Einschreiten bei Blockierung öffentlicher Verkehrsflächen
  • Sicherung von Fußgängerbereichen, Schulwegsicherung, Kontrolle der bescheidkonformen Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen bei gewerblicher Nutzung, Veranstaltungen, Baustellen, Umleitungen
  • AMTLICHE behördliche Überwachungsorgane sichern die Umsetzung der Maßnahmen. unter dem Kommando der LVA der LPDion Wien. Die dienstlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen seit der Neukonstruktion der PÜG ab September 2012 haben sich bewährt und sollten weiterentwickelt werden.
  • Klare Aufgabenabgrenzung gegenüber sicherheitspolizeilicher Tätigkeit im Außendienst: „Wir überprüfen Sachverhalte, aber keine Personen“.

 

Siehe auch:  STEP 2025 und Stadtentwicklungsplan Verkehr


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