Abfertigung „Alt“

Vertragsbedienstete, für welche das Mitarbeiter*innenvorsorgegesetz nicht gilt (Beginn des Dienstverhältnisses vor dem 1.1.2005), gebührt bei der Auflösung des Dienstverhältnisses eine Abfertigung, wenn dieses mindestens drei Jahre gedauert hat, die Gemeinde Wien die Kündigung ausspricht und den/die Vertragsbedienstete/n kein Verschulden an der Kündigung trifft, wenn sie selbst aus einem wichtigen Grund vorzeitig austreten, sowie bei einvernehmlicher Auflösung, wenn gleichzeitig eine Vereinbarung über die Abfertigung getroffen wurde. 

Die Abfertigung gebührt auch, wenn Vertragsbedienstete selbst kündigen, weil der Anspruch auf die Alterspension oder die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer nach den geltenden sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen erlangt ist. 

Die Abfertigung beträgt nach einer Dienstzeit von 

3   Jahren          das Zweifache,
5   Jahren          das Dreifache,
10 Jahren          das Vierfache,
15 Jahren          das Sechsfache,
20 Jahren          das Neunfache,
25 Jahren          das Zwölffache 

des dem/r Vertragsbediensteten für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührenden Monatsbezuges (§ 3 Abs. 2 der Besoldungsordnung 1994). 

Abfertigung „NEU“ – für Eintritte ab 1.1.2005

Für Bedienstete, für die die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (VBO 1995) bzw. das Wiener Bedienstetengesetz (W-BedG) maßgeblich ist, die ab dem 01.01.2005 eingetreten bzw. ins Wiener Bedienstetengesetz umgestiegen sind, ist es verpflichtend, einen Dienstgeberbeitrag in Höhe von 1,53 % des Entgelts inkl. Sonderzahlung (SV-pflichtiges Entgelt ohne Berücksichtigung der Höchstbeitragsgrundlage) an die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse zu leisten. Durch die monatliche Einzahlung des Beitrages steht der/dem Bediensteten unter gewissen Voraussetzungen die eingezahlte „Abfertigung“ mit dem Dienstende zu. 

ACHTUNG: Der Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung besteht nicht bei jedem Auflösungsgrund. Bei der Abfertigung neu gilt jene Regelung, dass die Beiträge direkt an die VBV-Kasse entrichtet werden. Daher ist die Stadt Wien nicht für die Auszahlung der Abfertigung bzw. Ermittlung der Höhe zuständig. Die Abfertigung würde seitens der MVK (Mitarbeiter*innenvorsorgekasse) ausbezahlt werden, wenn das Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst wird bzw. das Dienstverhältnis wegen des Austritts aufgrund eines Kindes endet.  

Die VBV übermittelt ca. 1-mal jährlich den Mitgliedern ein Informationsschreiben, auf welchem ersichtlich ist, wie viel bereits bezahlt wurde und wie hoch der Abfertigungsanspruch bei Dienstende wäre. Genauere Informationen sind dem Wiener Mitarbeiter*Innenvorsorgegesetz zu entnehmen. Die Gemeinde Wien ist der VBV – Vorsorgekasse AG beigetreten.  

Wann bleibt deine Abfertigung bei der BVK?

In folgenden Fällen bleibt die Abfertigung in der BVK und wird weiter veranlagt: 

  • Wenn keine 3 Einzahlungsjahre vorliegen 
  • Wenn du dein Arbeitsverhältnis selbst kündigst
  • Wenn du verschuldet entlassen wirst
  • Wenn du unberechtigt austrittst

Deine Abfertigungsbeträge bleiben so lange auf dem Konto der BVK, bis du zu einem späteren Zeitpunkt die Kriterien für eine Auszahlung erfüllst. Also zum Beispiel gekündigt wirst. Dann kannst du alle Abfertigungsbeträge verlangen, auch jene aus früheren Arbeitsverhältnissen (Rucksackprinzip). 

Kann ich meine Abfertigung „NEU“ in eine Pension umwandeln? 

Ja, bei der Pensionierung kannst du dir die Abfertigung NEU entweder als Kapitalbetrag ausbezahlen lassen (abzüglich 6% Lohnsteuer) oder – bei Übertragung in eine Pensionskasse oder Versicherung – als lebenslange, steuerfreie Rente in Anspruch nehmen. 

Ist Abfertigung brutto oder netto? 

Die Basis für die Berechnung Ihrer Abfertigung „ALT“ ist prinzipiell dein letztes Brutto-Monatsentgelt. Die Auszahlung erfolgt abzüglich 6% Lohnsteuer. 

Wer bekommt die Abfertigung „Neu“ im Todesfall? 

Wird das Arbeitsverhältnis durch den Tod beendet, wird die Abfertigung an die Erbberechtigten ausbezahlt. 

Kann man sich die Abfertigung neu auszahlen lassen?

Du kannst deine Ansprüche auf die Vorsorgekasse deiner neuen Arbeitgeberin übertragen, wenn sie nicht ohnehin bei der VBV ist. Die Abfertigung kann auch ausbezahlt werden. In diesem Fall sind 6% Lohnsteuer fällig.  

Warum bekommen Beamt*innen keine Abfertigung?

Aufgrund der laufenden Angleichung im Zuge der Pensionsharmonisierung, welche mit einer Übergangsfrist eine Angleichung der Pensionssysteme bewirkt, wurde auch die Frage der Abfertigung gestellt. Bei Beamt*innen ist eine Abfertigung nur in ganz wenigen Sonderfällen (z.B. Kündigung während Provisoriums) möglich. Derzeit erhalten Beamt*innen jedenfalls keine Abfertigung, wenn sie in den Ruhestand treten. 

Was passiert mit der Abfertigung ALT im Todesfall? 

Wird das Dienstverhältnis durch den Tod beendet, so beträgt die Abfertigung nur die Hälfte des gesetzlichen Anspruches (Sterbekostenbeitrag). 

Sind Abfertigung und Vorsorge das Gleiche? 

Die betrieblichen Vorsorgekasse für Stadt Wien Bedienstete ist seit 2005 für die Abwicklung der Abfertigung NEU zuständig.  

Was ist die Abfertigung in Österreich? 

Bei der Abfertigung handelt es sich um ein außerordentliches Entgelt, das bei der Auflösung des Dienstverhältnisses gebührt. Dabei wird zwischen Abfertigung ALT und Abfertigung NEU unterschieden.

Nach dem ersten Weltkrieg wurde ein Abfertigungsrecht eingeführt, das den Anspruch auf ein fixes Vielfaches des durchschnittlichen Monatsbezugs in Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer vorsieht – außer bei Eigenkündigung de/rs Mitarbeitenden. Dies galt bis 30. Juni 1979 nur für Angestellte, ab 1. Juli 1979 wurde auch die Arbeiter*innen in das Abfertigungsgesetz aufgenommen. So konnte eine Gleichstellung erwirkt werden. Die Höhe der Abfertigung ALT und NEU richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

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