Gesundes und stressfreies Gleiten in die Pension bei wertschätzender Wissensübergabe an die nächste MitarbeiterInnengeneration.

An die künftige Gestaltung von Arbeitszeit werden hohe Ansprüche gestellt. Um all diese Anforderungen in ein reibungslos funktionierendes System zu integrieren, sind durchdachte und nachhaltige Arbeitszeitmodelle gefragt. Die Arbeitszeitgestaltung sollte sich der jeweiligen Lebensphase individuell anpassen und die privaten Interessen und Anforderungen an die Lebensgestaltung mit den beruflichen Erfordernissen verbinden. Insbesondere die Erhaltung und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit älter werdender ArbeitnehmerInnen müssen zu zentralen gesellschaftlichen und betrieblichen Themen werden. Dabei ist es nicht damit getan, die Dauer der aktuellen Berufsfähigkeit zu verlängern, es ist vielmehr ein grundsätzlich neues Denken für eine andere berufliche Lebens- und Arbeitslaufbahn erforderlich.
Altersteilzeit soll älteren MitarbeiterInnen einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand/Pension ermöglichen und gleichzeitig Anreize schaffen, die freiwerdenden Arbeitsplätze neu zu besetzen.

Altersteilzeit wird immer beliebter – die Stadt Wien ist die große Ausnahme

Die Altersteilzeit hat sich in den letzten Jahren zu einem Renner entwickelt. Im Vorjahr haben 27.712 ältere Arbeitnehmer diesen gleitenden Übergang in die Pension in Anspruch genommen. Während zuvor die Zahl der Bezieher rund um die 17.000 gependelt ist, hat vor allem seit 2015 ein Boom eingesetzt – in den letzten drei Jahren ist die Zahl um mehr als 10.000 angewachsen.
Ursprünglich war die Maßnahme von der schwarz-blauen Regierung eingeführt worden, um die im Jahr 2000 beschlossene schrittweise Anhebung des Frühpensionsalters abzufedern. Letztlich mussten bereits 2004 wegen der hohen Kosten für die Altersteilzeit und wegen des Andrangs von mehr als 40.000 Personen Einschränkungen vorgenommen werden.
Gestiegen sind dementsprechend auch die Kosten. Während der Aufwand zwischen 2010 und 2013 von 255,1 Millionen Euro auf 204,1 Mio. gesunken ist, ist er bis 2015 wieder auf 268,9 Mio. Euro angewachsen. Im Vorjahr wurden dann schon 349,2 Mio. Euro dafür ausgegeben.
Experten des Sozialministeriums nennen den erschwerten Zugang zur sogenannten Hacklerpension als einen wahrscheinlichen Hauptgrund für den Anstieg bei der Altersteilzeit. Überdurchschnittlich fiel dieser Anstieg vor allem im Handel, in der öffentlichen Verwaltung und in den Gesundheits- und Sozialberufen aus.
Altersteilzeit bedeutet, dass ältere Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit vor der Pension um 40 bis 60 Prozent verringern können. Sie erhalten neben dem Arbeitsentgelt für ihre verringerte Arbeitszeit zusätzlich einen Lohnausgleich in der Höhe von 50 Prozent der Differenz zwischen dem bisherigen Arbeitsentgelt und dem der verringerten Arbeitszeit entsprechenden Entgelt. Die Laufzeit der Altersteilzeit ist grundsätzlich auf fünf Jahre beschränkt. Der frühestmögliche Antrittszeitpunkt ist sieben Jahre vor der Regelpension. Die Arbeitszeit kann entweder kontinuierlich oder in Form eines Blockzeitmodells reduziert werden. Bei Blockmodellen muss spätestens mit Beginn der Freizeitphase eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden.
Pläne für eine „echte“ Gleitpension, bei der neben der Erwerbstätigkeit bereits ein Teil der Pension in Anspruch genommen wird, wurden zwar in der jüngeren Vergangenheit bereits diskutiert, umgesetzt ist dieses Projekt vorerst allerdings nicht.

Die Mehrzahl der BezieherInnen sind Frauen

Zwischen 2010 und 2013 ist die Zahl der Bezieher kontinuierlich um die 17.500 gependelt, 2014 wurde dann ein Anstieg um 700 Personen auf 18.214 verzeichnet. 2015 ist die Zahl dann um knapp 4.000 gewachsen und im Vorjahr um weitere 5.600 auf 27.712 Personen. Die Mehrzahl davon sind Frauen – nämlich 15.875, im Vergleich zu 11.837 Männern. Die Blockvariante, für die seit 2013 eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden muss, war bis 2011 das beliebtere Modell. In der Zwischenzeit nehmen mehr als doppelt so viele Personen die kontinuierliche Variante in Anspruch (18.778 zu 8.934).

Ungerecht: Ungleichbehandlung von Privatwirtschaft und Kommune

BeamtInnen im Bundesdienst sowie BeamtInnen und Vertragsbedienstete der Kommune (Stadt Wien MitarbeiterInnen) sind in diesem Punkt gegenüber Beschäftigten in der Privatwirtschaft benachteiligt: Denn im Bundesdienst ist die Altersteilzeit ein Auslaufmodell und bei der Stadt Wien ist es flächendeckend (Ausnahmen wo bereits ausgelagert gewirtschaftet wird) überhaupt nicht möglich. Diese ungleiche Behandlung von Beschäftigten im öffentlichen, kommunalen Dienst und in der Privatwirtschaft muss möglichst schnell ein Ende haben. Beamte der Republik Österreich und die MitarbeiterInnen der Stadt Wien sind die einzigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht in Altersteilzeit gehen können. Dieses Versäumnis soll schleunigst behoben werden.

Im rot-grünen Regierungsübereinkommen aus 2015 in Wien wird die Möglichkeit zur Altersteilzeit geschaffen: „Ein frühzeitiges Ausscheiden von MitarbeiterInnen aus dem Prozess der Erwerbsarbeit in Folge psychischer oder physischer Erkrankung bedeutet Verlust von Expertise und volkswirtschaftliche Belastungen. Auf der individuellen Ebene bringt es finanzielle und soziale Nachteile. Das Schaffen von Arbeitsbedingungen, die ein gesundes und erfüllendes Arbeiten altersunabhängig ermöglichen, ist der Stadt Wien ein wichtiges Anliegen.“

Klares JA: Die Gewerkschaft bekennt sich klar zur Altersteilzeit

Auch die Gewerkschaft bekennt sich klar zur Altersteilzeit: „Altersteilzeit für alle bringt Vorteile für jeden. Wir werden immer älter und müssen deshalb auch länger arbeiten. Eine Reduzierung der Arbeitszeit in den letzten Jahren vor dem Ruhestand erhöht die Chancen, diesen physisch und psychisch gesünder verbringen zu können. Selbst für Arbeitgeber bringt das Modell nur Vorteile – höchste Zeit, es auch für Beamte einzuführen.“ – Norbert Pelzer (Vorsitzender HG1/FSG)

Die KIV/UG brachte bei der 2. Wiener Landeskonferenz im Oktober 2014 folgenden Antrag ein:

Altersteilzeit für Bedienstete der Stadt Wien
Das Pensionsantrittsalter mit 65 Jahren ist für Berufe (vor allem in den Bereichen Pflege, Bildung, Soziales), nicht realistisch. Die Arbeitszeitgestaltung sollte sich der jeweiligen Lebensphase individuell anpassen. Es muss jedem Menschen, der über sehr viele Jahre hinweg im Arbeitsleben tätig war, das Anrecht zugestanden werden, respektiert älter werden zu können. Es genügt nicht, die Dauer der aktuellen Berufsfähigkeit zu verlängern. Erforderlich ist vielmehr ein grundsätzliches neues Denken für zukünftige Modelle. Die Altersteilzeit soll älteren MitarbeiterInnen einen gleitenden Übergang in den Ruhestand bzw. die Pension ermöglichen und gleichzeitig Anreize schaffen, die freiwerdenden Arbeitsplätze neu zu besetzen und das Wissen, sowie die Erfahrung älterer KollegInnen zu erhalten und weiterzugeben.
Daher fordert die 2. Wiener Landeskonferenz der GdG-KMSfB für Bedienstete der Stadt Wien die Einführung von Alters(teil)zeitmodellen.

Der KIV-Antrag wurde mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen!

Mit den gesetzlichen Regelungen zur Altersteilzeit hat der Gesetzgeber angestrebt, älteren MitarbeiterInnen einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand/Pension zu ermöglichen und gleichzeitig Anreize zu schaffen, die freiwerdende Arbeitsplätze neu zu besetzen.
ArbeitnehmerInnen der Privatwirtschaft können dieses Modell schon lange nützen – die Stadt Wien hat sich bis jetzt gesträubt. Im Regierungsübereinkommen schafft die Stadt Wien allerdings die Möglichkei für die Einführung der Altersteilzeit, bleibt die Frage: Was ist jetzt? Wo ist die Altersteilzeit für uns Gemeindebedienstete?

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