Grundsätzlich handelt es sich bei der Altersteilzeit um eine ­Teilzeitbeschäftigung. Unterschiede zu der „normalen“ Teilzeitarbeit ergeben sich insbesondere aus den Anspruchsvoraussetzungen für die Förderung der Altersteilzeit.

Die Altersteilzeit ermöglicht es älteren ArbeitnehmerInnen, ihre Arbeitszeit für eine gewisse Zeit vor dem Pensionsantritt zu reduzieren.
Das Besondere daran: Du kannst deine Arbeitszeit um bis zu 60 Prozent verringern, bekommst aber weiterhin bis zu 80 Prozent deines bisherigen Einkommens ausbezahlt. Die Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung werden von DienstgeberInnenseite in der bisherigen Höhe weiter bezahlt, d.h. Betroffene verlieren keinen dieser Ansprüche. Auf die Höhe der Abfertigung hat die Verringerung der Arbeitszeit keine Auswirkungen.
Auch für DienstgeberInnen bietet die Altersteilzeit Vorteile, da ein Teil des Gehalts durch das Altersteilzeitgeld des Arbeitsmarktservices finanziert wird.
Das frühest mögliche Antrittsalter für die Altersteilzeit beträgt für Frauen 53 Jahre, für Männer 58 Jahre.

Es gibt zwei Varianten der Altersteilzeit:

1. Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit (auch Gleichverteilungsmodell genannt) reduzieren die MitarbeiterInnen über den ganzen Zeitraum der Altersteilzeit ihre Arbeitszeit auf die Hälfte ihrer ursprünglichen Arbeitszeit.
2. Die neuere Form der Altersteilzeit ist das Blockmodell. Hierbei wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Beschäftigungsphasen unterteilt. In der ersten, der Arbeitsphase, bleibt die wöchentliche Arbeitszeit ungekürzt. In der zweiten Phase, der Freistellungsphase, werden die ArbeitnehmerInnen von ihrer Arbeitsleistung freigestellt.Über die Gesamtdauer ergibt sich also auch hier eine Reduzierung der Arbeitszeit.

Foto: katemangostar / Freepik

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