Arbeitsruhegesetz: Es gibt unzählige Gesetze, welche die Arbeit betreffen, doch es gibt auch Regeln für das Ruhen außerhalb der Arbeitszeit. Dieses Gesetz spüren wir im Wiener Gesundheitsverbund (WGV) seit ein paar Monaten stärker denn je.

Eine Kollegin berichtet von Problemen bei einem Diensttausch. Diese Kollegin möchte ihren Dienst mit einem anderen Mitarbeiter tauschen und dafür an einem Samstag arbeiten. Das Arbeitsausmaß bleibt hierbei gleich und keine*r von beiden macht Überstunden. Für diesen, bisher harmlosen Diensttausch erntete die Kollegin jedoch Kritik, weil sie anscheinend ihre Wochenendruhe (WR) nach dem sogenannten Arbeitsruhegesetz verletzt hat.

Arbeitsruhegesetz: Vorgeschichte und Auswirkungen

Kommen wir nun zur Vorgeschichte dieses Gesetzes. Seit dem 3. Februar 1983 gibt es in Österreich das Arbeitsruhegesetz. Es handelt sich hierbei um ein Arbeitnehmer*innen-schützendes Gesetz. Mitarbeiter*innen, die von Montag bis Freitag (5-Tagewoche) arbeiten, haben die restlichen zwei Tage in der Woche Ruhe, die vorher erwähnte Wochenendruhe. Auch allen anderen Arbeitnehmer*innen stehen die WR mindestens 36 Stunden an einem Stück zu, meint der*die Gesetzgeber*in. Wenn aber am Wochenende Arbeit geleistet werden muss, kann die Wochenendruhe an anderen Tagen als Wochenruhe vorversetzt konsumiert werden.

Weder Kolleg*innen die eine 5-Tageswoche arbeiten, noch Mitarbeiter*innen die eine 7-Tageswoche arbeiten, dürfen nicht auf die WR verzichten. Daher ist es umso wichtiger, dass die Wochenendruhe bzw. die Wochenruhe bei der Dienstplanerstellung fixiert werden. Falls Kolleg*innen die WR verletzen, weil es unbedingt erforderlich ist, erhalten sie eine sogenannte Ersatzruhe (ER). Diese Stunden, die sie in ihrer WR geleistet haben, müssen in der folgenden Woche als Ersatzruhe, spätestens aber vor der nächsten Wochenendruhe, konsumiert werden. Die ER kann nicht als Zeitausgleich oder Überstunden abgebaut werden. Daher sollen wir während der geplanten WR nicht arbeiten, auch wenn es ein Diensttausch ist. Die WR müssen wir einhalten, auch wenn wir in der Woche wegen sonstigen Abwesenheiten nur an einem Tag arbeiten.

Das Problem: Für eine reibungslose Dienstplangestaltung nach Einhaltung des Arbeitsruhegesetzes bräuchten wir ausreichend Personal. Das ist beim WGV leider nicht der Fall!

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen