Ausschreibung / Kundmachung der Wahl der Mitglieder des Berufsgruppenausschusses der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter 2021 der Landesgruppe Wien gemäß §5 und §6 der Arbeitsrichtlinien des Berufsgruppenausschusses (BGA) der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft – Landesgruppe Wien, in Verbindung mit der Briefwahlordnung für die Durchführung der Wahl des BGA-Vorstandes

Der Vorstand des Berufsgruppenausschusses der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft hat den Arbeitsrichtlinien des BGA SozialarbeiterInnen, sowie der BGA Briefwahlordnung entsprechend, Folgendes beschlossen:

  1. Die Wahl des BGA Vorstandes findet am Mittwoch, 24. März 2021 statt
  2. Der Stichtag für die Feststellung der Wählbarkeit ist Mittwoch, 27. Jänner 2021
  3. Die Wahl des BGA Vorstandes wird mittels Briefwahl durchgeführt.
  4. Die Wählerinnen- und Wählerliste liegt in der Zeit vom 17. Februar 2021 bis 19. Februar 2021 und vom 22. Februar 2021 bis 23. Februar 2021 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, am Sitz des Wahlausschusses, 1090 Wien, Maria-Theresien-Str. 11, 3. Stock, Zimmer 3.03 (Wahlbüro) zur Einsichtnahme auf. Einwendungen gegen die Wählerinnen- und Wählerliste können während der Auflagefrist beim Wahlausschuss eingebracht werden.
  5. Der Wahlausschuss ist unter der Telefonnummer 01 31316 83791, unter der E-Mail Adresse wahlen@younion.at, sowie unter der Anschrift 1090 Wien, Maria-Theresien-Str. 11 erreichbar.
  6. Wahlvorschläge sind bis spätestens 10. Februar 2021, 12.00 Uhr schriftlich beim Wahlausschuss einzubringen. Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Für die Wahlvorschläge sind ausschließlich die vom Wahlausschuss aufgelegten Drucksorten (erhältlich am Sitz des Wahlausschusses) zu verwenden.
  7. Wahlvorschläge haben 10 Kandidatinnen oder Kandidaten sowie 10 Ersatzkandidatinnen oder Kandidaten zu enthalten.
  8. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden bis spätestens 24. Februar 2021 an gleicher Stelle kundgemacht und mit den Briefwahlunterlagen versendet.
  9. Die abgegebene Stimme muss bis spätestens Mittwoch, 24. März 2021, 15:00 Uhr beim Wahlausschuss einlangen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit am Mittwoch, 24. März 2021 zw. 10:00 und 15:00 Uhr die Briefwahlstimme persönlich am Sitz des Wahlausschusses (1. Stock Besprechungsraum) abzugeben.
  10. Der BGA-Vorstand hat nachstehende Mitglieder des Wahlausschusses bestellt:
    – Rudolf Jarolim (Vorsitzender)
    – Christine Petioky
    – Barbara Vacha
    – Katarina Bukovinska (Ersatzmitglied)
    – Sylvia Öhlinger (Ersatzmitglied)
    – Andrea Schuh-Loidolt (Ersatzmitglied)

Rudolf Jarolim e.h.                                                           Gabriele Zahrer e.h.
Vorsitzender des Wahlausschusses                             Vorsitzende BGA

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen