Wo bleibt die Gegenfinanzierung? Wo die Steuergerechtigkeit?
Mit der Einigung zur Bankenabgabe im Juli – einer massiven Senkung von über sechshundert Millionen auf rund einhundert Millionen Euro – werden einmal mehr die Krisenkosten auf die Allgemeinheit abgewälzt.
Die Krisenverursacher und Profiteure der Bankenrettung ziehen sich aus der Affäre, zurück bleiben ein milliardenschwerer Schuldenberg und weitere Löcher in den öffentlichen Haushalten.
Während den Ärmsten
quer über Österreich die Mindestsicherung gekürzt und eine Neiddebatte gegen die Schwächsten in unserer Gesellschaft losgetreten wird, wird eine der wenigen Abgaben, die tatsächlich am Verursacherprinzip ansetzt auf eine Mindestmaß zusammengekürzt.
Obwohl erst ein Bruchteil des durch Finanzmarktkrise und Bankenrettung entstandenen Schadens abgezahlt worden ist. Hier gibt es großzügige Steuergeschenke, da wird die Mindestsicherung gekürzt. Das ist reinster Zynismus.
Zur Erinnerung: Bis Mitte 2015 beliefen sich die Bankenrettungsmaßnahmen laut Quartalsbericht des Bundesministeriums für Finanzen auf fast dreizehn Milliarden Euro, die Einnahmen aus der Bankenabgabe seit dem Jahr 2011 betragen allerdings erst 3,2 Milliarden Euro.
Die Senkung der Bankenabgabe würde zusätzlich Mindereinnahmen von fünfhundert Millionen Euro für die Haushalte von Bund, Länder und Gemeinden bedeuten. Damit droht nach dem Milliardenloch durch die Steuerreform eine weitere Lücke, gibt es doch einmal mehr keine entsprechende, nachhaltig wirkende Gegenfinanzierung.
Und das, wo bereits jetzt schon die Kommunen nicht mehr wissen, wie sie ihre Aufgaben bewältigen sollen, und alle öffentlichen Haushalte unter einem enormen Einsparungsdruck stehen.
Vermögen besteuern
Wenn die Bankenabgabe schon auf ein Minimum gesenkt wird, müssten zumindest die Vermögen zur stärkeren Finanzierung öffentlicher Haushalte herangezogen werden.
Es waren insbesondere die Reichen, die von der Bankenrettung und der damit verbundenen Sicherung ihrer Vermögen besonders profitiert haben. Es ist nur gerecht, wenn diese nun ihren Anteil zu einer nachhaltigen Finanzierung des entstandenen Schadens und zur Überwindung der Krise leisten.
Vermögenssteuern in ihrer ganzen Bandbreite müssen ganz oben auf der politischen Agenda stehen – von einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer bis hin zu einer allgemeinen Vermögenssteuer oder zumindest einer zeitlich befristeten Vermögensabgabe.
Es muss sichergestellt werden, dass die öffentliche Hand in die Lage versetzt wird, ihren Aufgaben nachzukommen und die Krisenlast nicht noch weiter auf ArbeitnehmerInnen, Arbeitslose und die Armen abgewälzt wird.
Quelle: Die Alternative