Bei jeder Reform gibt es einen Stichtag. Jeder Stichtag bringt Vor- und Nachteile. Die Regelungen vor und nach der Reform sind bisweilen objektivierbar ungleich. Jedenfalls hinterlassen sie ein Gefühl von Ungerechtigkeit bei einer der beiden Gruppen – jener vor oder jener nach dem Stichtag.
In manchen Abteilungen gab es eine monetäre Abwertung der Tätigkeit, verdienen „die Neuen“ weniger. Für die neuen Kolleginnen und Kollegen im Bereich der „Sozialen Dienste“ gibt es ein deutlich höheres Einstiegsgehalt und – überraschenderweise – keine niedrigere Lebensverdienstsumme. Die Aufwertung dieser Sparte war längst überfällig und ist insofern höchst (!) erfreulich.
Leider hat sie für das bestehende Personal keine Auswirkung, verbessert sich dessen niedriges Grundgehalt nicht. Es ist zu wünschen, dass sich der verständliche und berechtigte Ärger über diese unfaire Umsetzung (fehlende Möglichkeit des Umstiegs) nicht gegen neue Kolleginnen und Kollegen, sondern an die politisch Verantwortlichen richtet.
Die Gewerkschaft ist überdies gefordert, an der versprochenen Weiterentwicklung des alten Systems zu arbeiten und im Zuge dessen für Aufwertungen im Alt-System zu kämpfen!
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