Für die „besten Köpfe“ sollen Karriereperspektiven geschaffen werden.

 

Kindergarten

Der Kindergartenbereich soll künftig ins Bildungsministerium wandern – wobei allerdings nur die Agenden des Bundes gemeint sind. Kompetenzrechtlich bleiben Kindergärten Ländersache, weshalb der Bund mit ihnen weiter Bund-Länder-Vereinbarungen abschließen muss. So soll etwa ein (schon länger geplanter) verbindlicher Bildungsrahmenplan für elementarpädagogische Einrichtungen erarbeitet werden. Ebenfalls realisiert werden soll das zweite verpflichtende Kindergartenjahr – für Kinder mit Sprachproblemen bzw. mit anderen Auffälligkeiten.

Im Kindergarten soll es, wie schon jetzt, Sprachstandsfeststellungen geben – wer es benötigt, soll verbindlich Sprachförderung erhalten. Das Kindergartenpersonal soll höhere Standards für die Aus-, Fort- und Weiterbildung bekommen – insbesondere soll das Leitungspersonal eine tertiäre Ausbildung vorweisen. Kindergärten sollen außerdem einen “verbindlichen Wertekanon” erhalten und die öffentliche Hand “verstärkte Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten” bei etwaigen Verletzungen. Eher vage gehalten ist eine mögliche Senkung der Anzahl der Kinder pro Betreuungsperson: Die Gruppengrößen sollen “analysiert und weiterentwickelt” werden.

Vorschule

Wie bisher sollen schulpflichtige Kinder, die aber noch nicht schulreif sind, eine Vorschulklasse besuchen. Allerdings soll ein neuer Katalog für Schulreifekriterien erarbeitet werden. Das allenfalls nötige Erlernen der Unterrichtssprache Deutsch soll außerhalb der Schulpflicht erfolgen.

Ganz generell müssen alle Neueinsteiger ins Regelschulwesen eine Sprachstandserhebung absolvieren. Wer nicht ausreichend Deutsch beherrscht, muss eine “Deutschklasse” absolvieren. Beendet wird die verpflichtende Schullaufbahn nicht mehr wie bisher nach neun Jahren, sondern erst nach Erreichen bestimmter Kernkompetenzen (Lesen, Rechnen, Schreiben, soziale und kreative Kompetenzen). Wer diese nicht aufweist, muss nach Ende der neunten Schulstufe eine Förderklasse besuchen.

Zentrale Überprüfungen der Schülerleistungen

Schon davor soll es, wie schon bisher, zentrale Überprüfungen der SchülerInnenleistungen durch die Erhebung der Bildungsstandards geben, sowie einen Talente-Check in der 3. und 7. Schulstufe. In Sachen Leistungsbeurteilung gibt es ein Bekenntnis zur fünfteiligen Notenskala. Erhalten bleiben soll die Sonderschule.

Einheitliches Bildungsgesetz

Zukünftig soll es ein einheitliches Bundesbildungsgesetz und ein neues PädagogInnengesetz (für alle LehrerInnen, KindergartenpädagogInnen und NachmittagsbetreuerInnen) geben, mit “klaren Regelungen für die Anstellung, Bewertung (mit Konsequenzen und Verpflichtungen) und Kündigung von Lehrerinnen und Lehrern” und einer “leistungs- und ergebnisorientierten Gestaltung der Besoldungssystematik”.

Änderungen bei AHS und Neuer Mittelschule (NMS)

Künftig sollen mehr AHS-Unterstufen geschaffen werden, mit temporärer Möglichkeit von Eingangsverfahren. Grundsätzlich nicht angetastet werden Bereiche wie die Zentralmatura und das Schulautonomie-Paket. “Staatskunde und Politische Bildung” wird außerdem kein eigenes Fach, sondern in den Geschichtsunterricht ab der fünften Schulstufe integriert. Wer keinen konfessionellen Religionsunterricht besucht, muss in den Ethikunterricht.

Einheitliche Herbstferien

Vorgenommen hat man sich außerdem, Lernmodule in einer “Sommerschule” zur Entlastung der Eltern anzubieten, sowie einheitliche Herbstferien einzuführen.

Studiengebühren: Noch offene Fragen

Einige Fragen offen lässt das Thema Studiengebühren: So ist etwa im Regierungsprogramm, außer dem Wort “moderat”, deren Höhe nicht festgelegt.

Studienplatzfinanzierung

Ins Detail geht man dabei nicht – versprochen wird eine “Kapazitätsorientierung bei Universitätsfinanzierung und neues Zugangsregelungs-Management inkl. Rechtsschutz für Studienwerberinnen und Studienwerber“.

Studienrecht soll verschärft werden

Das Studienrecht an den Unis will die neue Regierung offenbar verschärfen. Dabei sollen “Verhaltensanreize für ein zügigeres Studieren” geschaffen und die “Festlegung maximal zulässiger Studiendauern” geprüft werden. Außerdem ist geplant, den StudentInnen in den ersten Semestern das Erreichen einer bestimmten Anzahl von ECTS-Punkten vorzuschreiben.

Foto: freepik

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