Mit Präsenten ist das so eine Sache:

manche sind hübsch eingewickelt, andere in schlichten Hüllen und weitere in Standardbehältern. Gemeinsam ist allen, dass mensch nie so ganz sicher sein kann, was bzw. ob das Erwartete drin ist. Daher gibt es beim Öffnen auch schon mal Enttäuschungen.

So geschehen bei der Bildungsreform.

Groß angekündigt (seit 2008 steht das Vorhaben einer solchen im Regierungsprogramm), heiß umkämpft und noch hitziger diskutiert und kommentiert, wurde sie also am 17.11.2015 einer perplexen Masse kundgetan.

Die präsentierten Inhalte haben auch umgehend Reaktionen ausgelöst, die meist nicht ganz so begeistert wie erwünscht.

Für die Elementarpädagogik plakativ hervorgehoben:

1.Das zweite verpflichtende Kindergartenjahr.
Allerdings mit Opt-out-Möglichkeit nach 3 Monaten wegen des Entwicklungsstandes oder aus sprachlichen Gründen.

Für alle, die das praxisnahe durchdenken möchten:
Ein Kind – bisher noch nie im Kindergarten – lernt sein neues Lebensumfeld kennen, gewöhnt sich an die darin vorhandenen Menschen aller Altersstufen, den Tagesablauf und die Alltagsroutine. Freundschaften und soziale Kontakte werden geschlossen, das Kind wird Teil einer Gemeinschaft.
Doch dann die Erkenntnis: „Liebes Kind, du bist so gut entwickelt und gefördert, daher kannst du nun wieder zu Hause bleiben! Nach weiteren neun Monaten musst du allerdings wiederkommen (und dich nochmals eingliedern) und diesmal auch bleiben!“ Grund dafür: Im letzten Kindergartenjahr vor der Schule gibt es Anwesenheitspflicht!

Zum Glück gab es auch eine für die Allgemeinheit verständliche Übersetzung:

Die „Frühe Förderung“ ist darum so wichtig, weil sie Geld sparen hilft (bei den Ausgaben für künftige Sprachfördermaßnahmen) und die Kinder besser in der Schule werden, und auch weil der Kindergarten als Zulieferbetrieb für die Schule ein entsprechendes Fundament zu legen hat. Und nicht etwa, weil es schlicht und ergreifend für die Einzelwesen von Vorteil ist, wenn ihre Begabungen und Talente bestmöglich zutage treten.
Es gibt allerdings auch schon „eine Art Zeugnis für Dreieinhalbjährige“ (©ORF), nämlich eine verpflichtende Potentialanalyse eines Sprach- und Entwicklungsscreenings im Rahmen eines Eltern-Kind-PädagogInnen-Gesprächs, wobei diese Dokumentation bis zum Ende der Schullaufbahn erhalten bleiben soll.

2.Eine Qualitätsoffensive der Ausbildung in der Kindergartenpädagogik.

Allerdings KEINE Akademisierung, sondern die BAKIPs sollen berufsbildende höhere Schulen (BHS) mit Fokus auf Sprach-, Talente- und Begabtenförderung.
Ein bundesweit einheitlicher Qualitätsrahmen soll in Abstimmung mit den Ländern entwickelt werden.

Soweit so schlecht.

Hoffen wir, dass vor der finalisierenden Gesetzesfindung noch „Fachkräfte“ ihren Wissensinput durchsetzen dürfen!

MRV_Bildungsreform.pdf
Presse-Aussendung_EduCare_Bildungsreformkommission.pdf
Stellungnahme_des_OEDKH.pdf
Bildungsreform_Eckpunkte.pdf

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