Seit August befinden sich nun alle Pflegepersonen im „P-Schema“ und das gewohnte „K-Schema“ ist für die Pflegepersonen Geschichte.
Warum auch immer, wurden die Einreihungen geändert. Wer in K1 war (PflegedirektorInnen) ist jetzt in P6 und umgekehrt. So sind auch die PflegeassistentInnen aus K6 jetzt in P1 zu finden. Unabhängig davon aber sind die Einreihungen der Gehaltsstufen natürlich gleich geblieben.
Daraus ergibt sich auch, dass der gehobene Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege (Diplom und Bachelor) an der Basis von ehemals K4 nach P3 verschoben wurde.
Abrechnung vom P-Schema
Einhergehend mit der Umbenennung ist auch eine Gehaltserhöhung:
Pflegepersonen des K-Schemas bekommen € 263,30 auf das Bruttogehalt dazugerechnet. Davon sind € 172,- die aktuelle Gehaltserhöhung für das Pflegepersonal und € 91,30 das Leistungsentgelt, das von der Zulagenseite zur Gehaltsseite gerechnet wurde. Die Zulage von € 106,52 wurde für diesen Zeitraum auch wieder abgezogen.
Mit dem Augustgehalt wurde die Auszahlung rückwirkend ab 1.1.2019 vorgenommen.
Nachgezahlt wird die Erhöhung von:
- Gehalt
- Urlaubsgeld
- Überstunden (auch der Überstundensatz hat sich damit erhöht)
- Wochengeld im Mutterschutz
- Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
- Jubiläumsgeld (wenn es in diesen Zeitraum gefallen ist)
- Pension (wenn diese in diesen Zeitraum gefallen ist)
- Abfertigung bei Pensionsantritt der Vertragsbediensteten
- Treuegeld bei Pensionsantritt von BeamtInnen
Bitte weitersagen
Wir bitten alle aktiven KollegInnen, diese Informationen auch an die KollegInnen der Pflege weiterzugeben, die im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2019 bis 1. September 2019 eine Elternkarenz oder Pension angetreten haben oder das Dienstverhältnis aufgelöst haben.
Wenn du Unterstützung brauchst bei der Nachberechnung der Gehaltszettel oder wenn du glaubst, dass eine Berechnung bei dir nicht berücksichtigt wurde, dann wende dich an deine Personalvertretung vor Ort! Wir helfen dir gerne weiter und verhelfen dir zu deinem Recht.