Finanz-Stadträtin Brauner beschönigt die Schwindeleien
Die Strafeinnahmen bei der Parkraumüberwachung sind im Jahr 2016 gegenüber 2015 um ca 10% zurückgegangen.
Finanzstadträtin Brauner führt das darauf zurück, dass sich die Autofahrer an die neuen Kurzparkzonenbereiche gewöhnt hätten.
Natürlich weiß Finanzstadträtin Mag.a Brauner, dass das nicht stimmt, sondern in erster Linie die missbräuchliche Verwendung des Handy-parkens die Ursache ist. Wofür sie selber mitverantwortlich ist-
-durch den Verzicht auf Parkuhren beim Handyparken im Widerspruch zu bestehenden Regelungen über die Zulässigkeit elektronischer Parkgebührsysteme
-durch die „Buchungs“möglichkeit von Gratisparkscheinen per Handy
-in abnehmendem Maß auch durch manipulierte Parkscheine
PÜG-Kommandant Oberst Schererbauer kennt natürlich den wirklichen Sachverhalt und
bereits am 5.7.2014 informierte er – sehr vorsichtig und zurückhaltend – den ORF: ORF-Artikel:
ZITAT:
Manipulierte Parkscheine:
Zum Teil seien die Manipulationen nicht gut gemacht und mit freiem Auge sichtbar, sagt Oberstleutnant Wolfgang Schererbauer, oberster Parksheriff der Polizei. „Unter einer schräg gehaltenen Taschenlampe ist praktisch jede Manipulation zu erkennen“, so Schererbauer. Die Kontrollorgane fotografieren jeden manipulierten Parkschein, um den Missbrauch nachher beweisen zu können. Denn nicht selten streiten die Betroffenen im Nachhinein die Manipulation ab. „Wenn wir ihnen sagen, dass wir ein Foto haben, zahlen sie in fast 100 Prozent der Fälle die Strafe ein“, sagt Schererbauer.
Radierte Parkscheine sind strafrechtlich gesehen kein Tatbestand, weil Parkscheine kein Dokument, sondern nur ein Wertzeichen sind. Daher werden Betrüger nur verwaltungsrechtlich bestraft. Beim ersten Missbrauch beträgt die Strafe 240 Euro, im Wiederholungsfall kann die Strafe auch höher ausfallen.
Mehr „Knappbucher“ beim Handyparken
Beim Handyparken beobachten die Parksheriffs der Stadt eine Häufung der „Knapp-“ oder „Nachbucher“, vor allem im Sommer. Die Autofahrer haben vom Schanigarten ihren Wagen im Blick und lösen erst dann per SMS einen Parkschein, wenn das Kontrollorgan im Anmarsch ist. „Manchmal geht es sich aus, manchmal nicht“, meint Schererbauer. Auch hier ist Abstreiten praktisch zwecklos. Es gilt der Zeitpunkt der Abfrage des Kontrollorgans. Wenn zu diesem Zeitpunkt kein Parkschein eingebucht ist, muss bezahlt werden. Da hilft es auch nichts, wenn 20 Sekunden später doch ein Parkschein gelöst wurde.
ZITATENDE
Der Missbrauch des Handyparkens hat seither eher zugenommen. Auch wenn das die Finanzstadträtin beschönigt !