Wir sind mehr oder weniger verwöhnt. Unser Leben in der Republik Österreich ist über weite Strecken durch die Demokratie geschützt. Und in Anbetracht der vielen Kriegsschauplätze auf der Welt, dürfen wir uns des Friedens erfreuen. Aber alles, was selbstverständlich ist, wird manchmal überhaupt nicht mehr als Gut wahrgenommen. Doch muss es immer so weitergehen?

Demokratie und Frieden haben nicht zwangsläufig in Gesellschaften Platz, die von Bildung und subjektiv unterschiedlich empfundenen, doch über weite Strecken abgesicherten, wirtschaftlichen Wohlstand geprägt sind. Mächtige in Politik und Wirtschaft erwecken zunehmend den Anschein, mit diesen Gütern zu spielen. Der scheinbar laute Schrei nach den großen Anführern von Nationen ermutigt zu Fehleinschätzungen und fast kindlichen, nicht fertig gedachten Handlungen.
So auch die Bundesregierung, welche die Wirtschaft und den Gewinn über das Wohl und die Interessen der BürgerInnen stellt. Gesundheitsversorgung, Bildung und soziale Abfederung in Krisensituationen sollen zum „Eigenvergnügen“ werden. Jede und jeder soll künftig selbst Verantwortung tragen – für sich und ihre/seine Familie. Hingegen sollen die Reichen zunehmend von Steuern entlastet werden, um verbessert ihr Vermögen mit der Kraft der ArbeitnehmerInnen unverschämt zu vermehren. Aber nicht nur die Bundesregierung treibt ihre Spielchen. Auch Länder und Gemeinden tragen ihr Scherflein bei. Und leider auch die Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen. Denn jedes Mal, wenn Arbeitsplätze abgebaut und schlechtere Dienstverträge von den Gewerkschaften akzeptiert und durchgewunken werden, ist das ein Zeichen, dass die bisher geleistete Arbeit anscheinend Nichts wert oder sogar unnütz war.
Das wiederum führt zur zunehmenden Politikverdrossenheit. Die Menschen in der Republik verlieren das Vertrauen und sind müde von Lügen, Vertrauensmissbräuchen, Freunderlwirtschaft und selbstverliebten PolikerInnen. Die Wahlbeteiligungen sinken, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Menschen am politischen Leben werden nicht ausreichend genützt. Augen und Ohren zu – mit nichts zu tun haben wollen. Zurückziehen und das eigene Ding machen. „Scheiß drauf“ – wie immer öfter in sozialen Medien zu lesen ist.
Aber gerade diese Entwicklung ermöglicht den selbstverliebten EgozentrikerInnen, den politischen Spielraum zu erweitern. Was können wir uns als Gesellschaft noch leisten, wenn wir an Demokratie und Frieden festhalten wollen?

Die Demokratie und die Bedienstetenvertretung

Nachdem unsere Dienstgeberin es nicht als ihre Hauptaufgabe auserkoren hat, die Rechte der Bediensteten zu schützen braucht es hier einen Gegenpol. Einen Gegenpol, der bedingungslos die Interessen der MitarbeiterInnen an die erste Stelle setzt. Auf Unterstützung durch die öffentliche Volksmeinung brauchen wir hier nicht zu hoffen. Alles was an Beamtenbashing medial daherkommt, wird oft genug von Parteien dankbar angenommen, um Einsparungsphantasien zu befeuern und angebliche Privilegien zu reduzieren. Mit Beamtenschaft meint die Öffentlichkeit auch die mittlerweile in der Mehrheit befindlichen Vertragsbediensteten.
Als Vertretung stehen den Bediensteten auf gesetzlicher Basis die Personalvertretung und auf freiwilliger Vereinsbasis die Gewerkschaft younion parat. Alle fünf Jahre werden diese Interessenvertretungen mittels Wahl neu konstituiert und auf eine demokratische Grundlage gestellt.
Die demokratischen Grundprinzipien enden nicht nach einer freien Wahl, sondern umfassen als Grundbedingungen auch Mehrheits- und Konsensprinzip, Minderheitenschutz und einiges mehr. Die Anliegen der WählerInnen sollten in Abstimmungen und Debatten erforscht, beschlossen und umgesetzt werden. Dies geschieht, neben der Einzelpersonenvertretung, in den „Ausschüssen“ (Kollegialorganen) und ist von grundsätzlicher Bedeutung.

Wie demokratisch kann eine Gewerkschaft sein?

Die younion ist ein Verein, dem man freiwillig beitritt und dafür ist ein Mitgliedbeitrag von einem Prozent des Grundgehaltes fällig. Über das breite Angebots- und Leistungsspektrum kann man sich auf der Homepage www.younion.at informieren.
Das soll uns hier aber nicht weiter aufhalten. Es geht um die Frage, wie Entscheidungen innerhalb der Gewerkschaft gefällt und Wohl und Wille der Mitglieder berücksichtigt werden.
Ein Blick in die Geschäftsordnung der younion Landesgruppe Wien gibt Auskunft über die „willensbildenden Organe“ (z.B. Landesvorstand, Präsidium usw.) und die ihnen zustehenden Aufgaben und Kompetenzen. Ihre Aufgaben werden (besser sollten) sie nach Debatte und Beschlussfassung im jeweiligen Gremium demokratisch abstimmen und im Interesse der Mitglieder umsetzen.
Wie nach den Wahlen agiert wird und wichtige Entscheidungen innerhalb einer Organisation gefällt werden, ist ein Gradmesser für die Demokratiefähigkeit dieser Gewerkschaft. Nach der letzten Gewerkschaftswahl 2014 ging die FSG mit nahezu 80% als eindeutige Siegerin hervor. Eine derartige Zustimmung kann aber nicht dazu führen, dass demokratische Grundprinzipien und die eigenen Regularien nicht mehr berücksichtigt werden. Sonst wird die Geschäftsordnung zur Makulatur. Angesichts solcher Mehrheitsverhältnisse bräuchte sich die Mehrheitsfraktion vor Abstimmungen doch gar nicht zu fürchten.
In der Realität sieht es leider manchmal anders aus und die younion stellt sich weder einer notwendigen, breiten Diskussion oder gar einer Abstimmung. Letztes Beispiel dafür ist die dienstgeberfreundliche Zustimmung zur „Dienstrechts- und Besoldungsreform“ durch die younion. In keinem Organ der Gewerkschaft wurde darüber abgestimmt – alle anderslautenden Behauptungen sind „Fake News“. Mehrere FSG-SpitzenfunktionärInnen haben öffentlich die Zustimmung der KIV zum oa. Paket herbeigeredet. Dies ist erstens nicht möglich, da ja keine Abstimmung stattfand, und zweitens hat die KIV im Gesetzesbegutachtungsprozess eine Totalablehnung schriftlich eingebracht.
Derartige Vorgangsweisen zeugen von einem eigenartigen Demokratieverständnis und schwächen die Gewerkschaftsbewegung als Gesamtheit. Wen wundern da noch die sinkenden Mitgliederzahlen, wenn ein Verein sich nicht einmal an seine eigenen Regularien hält.

Die Personalvertretung: eine Interessenvertretung auf landesgesetzlicher Basis

Die Personalvertretung ist mittels gesetzlicher Grundlage dazu berufen, die „beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen“ zu wahren und zu fördern. Vertragsbedienstete und Beamte sind quasi „Zwangsmitglieder“ und ein Austritt ist daher nicht möglich. Für die PV ist ein relativ geringer Beitrag an Personalvertretungsumlage (0,1% bis höchstens 0,5 %) zu entrichten.
Die verschiedenen Rechte der PV sind von den gewählten Kollegialorganen (Zentralausschuss, Haupt-, Personalgruppen- und Dienststellenausschüsse) per gesetzlichem Auftrag wahrzunehmen. Die Ausschüsse untereinander sind unabhängig und treffen ihre Entscheidungen (theoretisch) eigenverantwortlich und selbständig durch Beschlüsse.
Für diese Ausschüsse gibt es ein „Aufsichtsorgan“, das die Gesetzmäßigkeit und Handlungen der Organe überprüft: Die Gemeinderätliche Personalkommission (kurz GPK).
In der laufenden Funktionsperiode seit 2014 musste die KIV/UG mehrmals die GPK bemühen und die Mehrheitsfraktion damit an die Einhaltung der demokratischen und gesetzlichen Spielregeln erinnern. Jahrzehntelange, betörende Machtfülle mit Wahlergebnissen von 70% und mehr haben der Transparenz und dem Willen zur Einhaltung demokratischer Spielregeln nicht gut getan.
Stellen Sie sich folgendes vor: Nach den nächsten Gemeinderatswahlen hätte die SPÖ 51 % und könnte alleine regieren. Bei der konstituierenden Sitzung stellt sich der Bürgermeister hin und sagt „Bitte liebe Gemeinderäte, übertagen Sie all Ihr Stimmrecht auf mich, das ist ja viel effizienter und wir könnten eh überall drüberstimmen. Ich verspreche Ihnen, ich werde jede wichtige Entscheidung mit dem zuständigen Ressortstadtrat abstimmen und über die Sachen, die ich wichtig finde, berichten.“ Der Bürgermeister würde sicher nicht als Demokrat gefeiert und die Gemeinderäte würden heftig protestieren.
In der Personalvertretung sind solche gesetzwidrigen „Generalermächtigungen“ auch heute noch vorhanden. Gutes Zureden und der Verweis auf die Judikatur haben nicht gefruchtet und die GPK musste die Gesetzwidrigkeit bescheidmäßig feststellen. Als Reaktion auf das nachdrückliche Verbot von „Generalermächtigungen“ wurde eine „Geschäftsführerermächtigung“ zusammengeschustert, die nicht mehr alle Macht an den jeweiligen Vorsitzenden, sondern „nur“ weite Teile der Mitwirkungsrechte übertragen sollte. Auch hier hat die GPK (bis auf einen Punkt, der nunmehr beim Verwaltungsgericht Wien liegt und noch offen ist) Ende 2017 die Gesetzwidrigkeit feststellen müssen.
Die Zeiten, in denen Einzelpersonen zu wissen glaubten, was für die Mehrheit gut und richtig ist, sind lange vorbei und die KIV/UG wird sich mit gegenteiligen Tendenzen nicht abfinden.
Trotz allem glaubt die KIV/UG fest an die Lern- und Erkenntnisfähigkeit großer Organisationen wie der FSG und die Hoffnung auf eine Besserung der Demokratiefähigkeit in PV und Gewerkschaft stirbt zuletzt. Als unabhängige PersonalvertreterInnen und GewerkschafterInnen glauben wir nicht an „One Man Shows“ sondern an Demokratie, Zusammenarbeit, Diskussionen und Abstimmungen.

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