Unsere Mandatarin Gerda Pastyrik engagiert sich seit Jahren tatkräftig und sehr erfolgreich für ihre KollegInnen in Innsbruck. 2016 ist es ihr gelungen, die KIV/UG im Amt für Soziales und im Amt für Kinder- und Jugendhilfe in Innsbruck zur Mehrheit zu führen. Hier blickt sie auf die Erfolge der letzten Jahre ihrer konsequenten und durchsetzungsstarken Arbeit zurück:

Das ist uns im Amt für Soziales und im Amt für Kinder- und Jugendhilfe in Innsbruck gelungen

2017

Nach der letzten Wahl haben wir von der KIV/UG sofort nach Erhalt der Mandate einen Antrag auf zusätzliche Dienstposten für das Amt für Soziales für das Jahr 2017 gestellt. Dabei handelte es sich um drei Dienstposten im Bereich der SachbearbeiterInnen und um einen Dienstposten im Bereich des Info-Points. In den Jahren zuvor erfolgte eine Steigerung der Ausgaben im Amt für Soziales Innsbruck um 96,17% – was also bedeutete, dass bezüglich der Personalsituation dringend aufgestockt werden musste.
Wir haben die Aufstockung der drei SachbearbeiterInnenposten erreicht. Damit konnten die KollegInnen des Amtes für Soziales entlastet werden.

Wir haben für das Jahr 2017 einen Antrag auf zwei zusätzliche Dienstposten für das Amt für Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Zusätzlich stellten wir einen Antrag auf zusätzliche 20 Arbeitsstunden für den Bereich des psychologischen Dienstes im Amt für Kinder- und Jugendhilfe.
Diese zusätzlichen 2 Dienstposten und 20 Arbeitsstunden im Amt für Kinder- und Jugendhilfe konnten wir ebenfalls erreichen.

Im Februar 2017 haben wir den Leiter des Amtes für Personalwesen schriftlich ersucht, die offenen Stellen rechtzeitig auszuschreiben und diese so rasch als möglich nachzubesetzen. Die Aufteilung der vielen schwierigen Fälle auf die im Amt verbleibenden Sozialarbeiter führt erneut zu Überlastung.

2019

Für das Jahr 2019 haben wir einen Antrag auf weitere zusätzliche drei Dienstposten im Amt für Kinder- und Jugendhilfe gestellt. In diesem Bereich fällt die hohe Personalfluktuation aufgrund der hohen Verantwortung und dem steigendem Arbeitsaufwand auf.
Diese 4 zusätzlichen Dienstposten für das Jahr 2019 haben wir ebenfalls erreicht. So konnten die SozialarbeiterInnen des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe entlastet werden.

Die KIV/UG hat die Neubewertung der Dienstposten im Bereich der Sozialarbeit (die von der Abteilungsleitung beantragt werden musste) initiiert. Diese Neubewertung wurde zwar abgelehnt – jedoch erhalten die SozialarbieterInnen nun eine Zulage in der Höhe von 210 Euro. Das ist zwar ein kleiner Gewinn, aus unserer Sicht aber nicht ausreichend. Denn die KollegInnen in anderen Bundesländern verdienen bei Weitem mehr. Hier werden wir also nicht locker lassen und versuchen, nachzubessern!

2020

Für 2020 hat die KIV einen Antrag auf eine zusätzliche ReferentInnenstelle gestellt. Der Antrag wurde bewilligt! Somit können die Referentinnen entlastet werden.

Hier müssen wir noch nachhaken

Wir als KIV haben einen Antrag auf Änderung der Pausenregelung gestellt. Wir wollten erreichen, dass die Regelung von derzeit zwei Pausen pro Tag (also pro Halbtag 10 Minuten) auf zwei Pausen pro Halbtag erweitert wird. Im Antrag haben wir auf die Schädigung durch langes Sitzen und mögliche Schädigungen durch die Computerarbeit verwiesen. Ebenso haben wir auf §10 Tiroler Beschäftigungsgesetz hingewiesen, in dem definiert ist, dass „nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit (…) eine Pause oder Tätigkeitswechsel erfolgen (muss)“.
Leider hat der Leiter des Amtes für Personalwesen diesen Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass die „zitierte Bestimmung (…) der Bildschirmarbeitsverordnung (entspringt), welche auf Grund der §§67 und 68 des Bundesgesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Arbeitnehmerschutzgesetz – AschG) verordnet wurde. Das ASchG ist jedoch für ArbeitnehmerInnen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände (…) nicht anwendbar.“

Da fragt sich nur, was wir als Gemeindebedienstete sind: AbeitnehmerInnen zweiter Klasse? Rechtlose?

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