Viele neue Gesichter, ein gemeinsames Versprechen: Wir setzen uns für dich ein!

Wir als KIV – Die Unabhängigen in der younion sind auch in der Hauptgruppe 2 überzeugt, dass unsere KollegInnen nur…

unter vernünftigen Bedingungen…

Unsere Arbeit darf auch in der Hauptgruppe 2 weder uns noch anderen physisch oder psychisch schaden, oder die Umwelt beeinträchtigen. Der Sinn der Arbeit muss nachvollziehbar und dadurch motivierend sein. Die Arbeit muss so angelegt werden, dass unsere individuellen Fähigkeiten gefördert und genutzt werden.

 

…bei entsprechender Bezahlung

Auch die Mindestbezüge müssen eine solide Existenzsicherung garantieren. Darüber hinaus ist eine gerechte Bezahlung für Qualifikation, Leistung und Einsatz ist notwendig. Es ist weiters notwendig, dass schwierige Arbeitsbedingungen entweder in Form von Geld oder Zeit entsprechend vergütet werden.

 

…sinnvoll arbeiten können!

Wir müssen unseren Qualifikationen und Kenntnissen entsprechend eingesetzt werden. Außerdem muss der Inhalt der Arbeit in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Auftrag des KAV stehen.  Wir dürfen darüber hinaus nicht zu ErfüllungsgehilfInnen degradiert und für politische Alibiaktionen missbraucht werden!

 

Ein faires Gehalt für alle MitarbeiterInnen (gleicher Lohn für gleiche Arbeit)

Es kann nicht sein, dass die Gewerkschaft eine Besoldung mitträgt, die eine dermaßen große Ungerechtigkeit hervorruft. Hier muss ausgeglichen werden, und zwar in Form von Übertrittsmöglichkeit oder Anhebung der Gehälter im „Altsystem“.

 

Mehr Personal als Ausgleich für Krankenstände, Fortbildungen, Projektarbeiten, Abbau von Überstunden und NSchG-Stunden und künftigen Umziehzeiten

Immer mehr Personal, vor allem im patientennahen Bereich, arbeitet nicht mehr „am Bett“. Diese Personen fehlen. Sie müssen im Dienstpostenplan ausgeglichen werden.

 

Sofortiges Nachbesetzen bei Freiwerden von Dienstposten

Zurzeit werden Dienstposten verzögert nachbesetzt, oft erst nach sechs Monaten. Alle KollegInnen müssen das mit Mehrdienstleistungen ausgleichen, was zusätzlich zu hohen gesundheitlichen Belastungen führt. Arbeit darf nicht krank machen!

 

NSchG – Stunden (Nachtdienstgutstunden) für alle KollegInnen, die Nachtdienste leisten

Es darf keine Unterschiede geben, zu welcher Berufsgruppe oder in welchem Bereich unsere KollegInnen arbeiten. Die Belastungen eines Nachtdienstes müssen gleich abgegolten werden, zusätzlich auch in Form von Zeit (ohne aufwendige Dokumentationspflicht).

 

Altersteilzeit auch für Vertragsbedienstete und BeamtInnen

Die MitarbeiterInnen im KAV sind hohen Belastungen ausgesetzt. Gerade in diesen Berufen keine Möglichkeit zur Altersteilzeit zu haben, ist unverständlich!
Die Dienstgeberin muss sich hier auch an den Möglichkeiten im ASVG orientieren. Das bloße Ansparen von Überstunden als Modell der Altersteilzeit lehnen wir ab — auch die Dienstgeberin muss ihren Beitrag dazu leisten.

 

35 Stunden bei vollem Lohnausgleich

Gerade jetzt, wo wir eine 60 Stundenwoche auch außerhalb des KAV verordnet bekommen haben, ist es wichtig die Vision einer 35 Stundenwoche nicht aus den Augen verlieren. Auch die Dienstgeberin muss erkennen, dass ausgeruhte, ausgeglichene und motivierte MitarbeiterInnen dann wirklich die Grundpfeiler unserer Leistung sind.

 

Gruppenfoto HG2

Gruppenfoto HG2

WIR als KIV sind verlässlich und geben nicht auf, und versuchen faire Lösungen zu finden — weil für uns Recht und Gerechtigkeit vereinbar sein müssen, weil für uns Wertschätzung und Respekt keine Schlagwörter sind, und weil uns Menschen und Menschlichkeit wichtig sind!

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