Großer Erfolg für uns, großer Erfolg für euch!

Optierung: Es zahlt sich aus, am Ball zu bleiben! Bei der Eröffnung der 1. Wiener Landeskonferenz der younion_Die Daseinsgewerkschaft am 9. Oktober 2019 hat der Vorsitzende der younion, Christian Meidlinger, gemeinsam mit Bürgermeister Michael Ludwig bekanntgegeben, dass der Umstieg in die neue Besoldungsordnung nach Wiener Bedienstetengesetz ab 1. Jänner 2020 möglich sein wird.

Zwischen der Dienstgeberin und der Gewerkschaft wurde vereinbart, in der Gemeinderatssitzung am 19. November 2019 den dafür notwendigen, rechtlich verbindlichen Beschluss zu fassen. Altbedienstete sollen dadurch in absoluter Rechtssicherheit in das neue Gehaltsschema (neues Bedienstetengesetz) wechseln können.

Michael Ludwig: „Die Zeit der Evaluierung ist vorbei und wir wollen den geforderten Umstieg in das neue Bedienstetengesetz ermöglichen. Weiters werden wir die Lösung für die Vordienstzeiten, die der Bund für seine Beschäftigten getroffen hat, soweit wie möglich auch für die Wiener Gemeindebediensteten übernehmen. Ich habe alle Verantwortlichen angehalten, für die Lösung der Vordienstzeiten ein Gesetz für den November-Landtag vorzubereiten. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass das auch für unsere Bediensteten im Ruhestand zu gelten hat. Wir werden eine gute Lösung für 65.000 betroffene KollegInnen beschließen.“

Voraussetzung bei der Umsetzung, die auch Bürgermeister Ludwig deutlich gemacht hat, ist auf jeden Fall die absolute Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen. Es muss sichergestellt sein, dass der Umstieg in das neue System den aktuellen Erkenntnissen und Urteilen der EU entspricht.

Druck der KIV bei Optierung entscheidend

Damit ist eine Forderung der KIV, die für viele KollegInnen eine deutliche Verbesserung des Gehalts bedeutet, zum frühest möglichen Zeitpunkt nach der vereinbarten zweijährigen Evaluierung umgesetzt.

Die KIV hat die Optierungsmöglichkeit seit Einführung der Besoldung Neu vehement eingefordert und ist am Ball geblieben. Diese neu geschaffene Umstiegsmöglichkeit wird in vielen Bereichen für mehr Fairness bei der Bezahlung sorgen.

Auf die Plätze, fertig, los

Bevor du dich jedoch für eine Optierung entscheidest, ist ein Beratungsgespräch mit deiner Personalvertretung sinnvoll, denn nicht für alle bedeutet eine Optierung einen Vorteil. Diese Beratung soll sinnvollerweise nicht vor dem Beschluss am 19. November 2019 im Gemeinderat erfolgen. Die KIV hilft dir gerne weiter. Ruf an und vereinbare einen Termin für ein Gespräch unter 01 4000 838 67. Du kannst dich auch in unserem Artikel Näheres zur Optierung weiter informieren.

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