Auch für die Anliegen der Pflege zuständig.

Wer hätte das gedacht?

Kein Missverständnis, sondern einfach völlig unbekannt: Ja, die Pflegeanwaltschaft ist auch für die Anliegen der Pflege zuständig. Und wundert sich, warum sie nie von diesen hört, wie uns eine Mitarbeiterin der Pflegeanwältin beim letzten Plenum berichtete.

Zugegeben, es ist selbst auf der Homepage der Pflegeanwaltschaft nicht besonders deutlich ersichtlich, aber ja, hier steht es doch:

Wir freuen uns auch über Ihren Beitrag, wenn Sie selbst in einem Gesundheitsberuf tätig sind.

Die Pflegeanwaltschaft

interessiert sich dabei unter anderem für Situationen, in denen Angehörige des Pflegepersonals mit personeller Unterbesetzung umgehen müssen, sich überfordert fühlen oder das Wohl der ihnen anvertrauten PatientInnen gefährdet sehen.

Alle telefonisch oder per Post eingehenden Beschwerden und Berichte können dabei auch anonym bleiben. Bei besonderer Gefährdung der Pflegepersonen und / oder der PatientInnen kommt auch jemand von der Pflegeanwaltschaft direkt vorbei, um die Situation zu begutachten.

Kontaktieren kann man die Pflegeanwaltschaft entweder telefonisch Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr unter (+43 1) 587 12 04, über E-Mail, über ein eigenes Onlineformular oder persönlich in der Schönbrunner Straße 108, 1050 Wien.

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